Stellungnahme des TSV München von 1860 e.V. zum Wappen des Klubs und Vereins

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Die Führung des TSV München von 1860 e.V. hat eine Stellungnahme im Hinblick auf die Abmahnung der TSV 1860 Merchandising GmbH verfasst.

Abmahnungen der TSV 1860 Merchandising GmbH

Vor dem Hintergrund der aktuellen öffentlichen Diskussion über markenrechtliche Abmahnungen gegenüber Fanclubs, nimmt der TSV 1860 München e.V. wie folgt Stellung:

Im Zuge der im Jahr 2002 erfolgten Ausgliederung des Fußballprofispielbetriebs wurden sämtliche damals bestehenden Markenrechte vom TSV München von 1860 e.V. an die TSV 1860 München GmbH & Co. KGaA übertragen und damit rechtlich vollständig dem Einfluss des Muttervereins entzogen.

Vielfach ist zu hören, dass die Markenrechte zwischenzeitlich an den TSV München von 1860 e.V. zurückübertragen worden seien.

Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass im Jahr 2013 tatsächlich Markenrückübertragungen von der TSV 1860 München GmbH & Co. KGaA an den Mutterverein erfolgt sind. Betroffen waren insoweit aber lediglich die Wortmarken „Turn- und Sportverein München von 1860 e.V.“ sowie „TSV München von 1860 e.V.“, welche ausschließlich den Namen des Muttervereins betreffen und deren Verbleib in der Kapitalgesellschaft offensichtlich nicht angezeigt war.

Weiter ist festzuhalten, dass bezüglich des aktuellen Wappens mehrere voneinander unabhängige, aber nach ihrem Erscheinungsbild identische, eingetragene Wort-Bildmarken existieren, wobei Inhaber einer Marke ausschließlich der TSV München von 1860 e.V. und Inhaber der weiteren Marken ausschließlich die TSV 1860 München GmbH & Co. KG ist. Die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA lizenziert ihre Marken wiederum an die TSV 1860 Merchandising GmbH, welche insoweit vertraglich auch zur Geltendmachung der Markenrechte gegenüber Dritten berechtigt ist.

Auftraggeber der aktuell gegen Fanclubs ausgesprochenen Abmahnungen ist ausschließlich die TSV 1860 Merchandising GmbH. An dieser hält weder der TSV München von 1860 e.V. noch die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA Geschäftsanteile. Bei der Beauftragung einer Rechtanwaltskanzlei mit der Abmahnung von Fanclubs handelt es sich um eine freie unternehmerische Entscheidung des Geschäftsführers der TSV 1860 Merchandising GmbH, Herrn Anthony Power, auf welche der TSV München von 1860 e.V. weder unmittelbar noch mittelbar Einfluss nehmen kann.

Ob die Abmahnungen jeweils berechtigt sind, obliegt einer juristischen Bewertung im Einzelfall, insbesondere im Hinblick darauf, ob überhaupt ein markenrechtlich relevantes Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt und ob darüber hinaus auch eine markenmäßige Verwendung bejaht werden kann.

Unabhängig davon respektiert der TSV München von 1860 e.V., im Hinblick auf seine eigenen Markenrechte, die jahrzehntelange, identitätsstiftende Tradition der Gestaltung eigener Fanartikel in überschaubarem Umfang durch treue Fanclubs, insbesondere wenn durch die jeweilige Gestaltung klar zum Ausdruck kommt, dass es sich nicht um offizielle Vereinsartikel handelt.

Soweit Dritte aus ihren eigenen Markenrechten vorgehen, sind dem TSV München von 1860 e.V. allerdings, wie oben dargestellt, im Ergebnis die Hände gebunden.

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