Keine Aussage zur Eigenkapitalquote durch Geschäftsführer
Geschäftsführer Michael Scharold wollte sich im Hinblick auf eine mögliche Verschlechterung der Eigenkapitalquote1 im Interview mit der Süddeutschen Zeitung nicht äußern. Erst wenn Fakten da sind, bis dahin seien alle Schlussfolgerungen reine Spekulation.
Vorangegangen an diese Antwort ist jedoch eine klare Aussage der Journalisten, zu finden in der aktuellen Wochenendausgabe. Die notwendige Umwandlung von Darlehen in Genussscheine sei durch HAM International nicht erfolgt. Die Süddeutsche Zeitung stellt in ihrem Interview fest: „… zudem hat er (Ismaik) zum 31. Dezember mal wieder auf die Umwandlung von Darlehen in Genussscheine verzichtet, was eine Strafe im niedrigen sechsstelligen Bereich vom DFB wegen Verschlechterung der Eigenkapitalquote nach sich ziehen dürfte.“
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/sport/-geschaeftsfuehrer-sparkurs-ist-der-falsche-ausdruck-1.4284077
1Anmerkung: Die Eigenkapitalquote ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die das Verhältnis von Eigenkapital zum gesamten Kapital eines Unternehmens wiedergibt. Je höher diese Quote, umso höher ist die finanzielle Stabilität des jeweiligen Unternehmens. Bei einer niedrigen Quote wird die Abhängigkeit gegenüber Fremdkapitalgebern deutlich. Für den DFB ist dies deshalb ein wichtiger Kontrollwert.
TSV 1860 München erwartet Geldstrafe
„Glück“ hat der TSV 1860 München in jedem Fall beim Strafmaß. Denn die 3. Liga gehört offiziell dem Deutschen Fußball Bund e.V. (DFB) an. Die bereits erfolgte Strafe in der Zeit als Zweitligist wird also nicht angerechnet, denn für die 2. Bundesliga ist die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) zuständig. Mit einem Punkteabzug müssen die Löwen deshalb nicht rechnen. Laut der Süddeutschen Zeitung bewegt sich die Strafe im niedrigen sechstelligen Bereich.
Blick in die Statuten der 3. Liga
Für die Sanktionierung gilt der III. Teil des Statut 3. Liga (Grundsätze für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit). Verschlechtert sich das negative Eigenkapital, dann wird eine Geldstrafe in Höhe von 5 % der sanktionswürdigen Eigenkapitalverschlechterung ausgesprochen. Verschlechtert sich das negative Eigenkapital auch im Folgejahr, wird eine Geldstrafe in Höhe von 10 % der Eigenkapitalverschlechterung verhängt und ein Gewinnpunkt in der laufenden Saison aberkannt, bei jeder weiteren Verschlechterung im jeweiligen Folgejahr weitere 3 Gewinnpunkte.
Statut 3. Liga: https://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/189207-05_Statut_3_Liga.pdf
Zu rechnen hätten die Löwen als Ersttäter demzufolge mit 5 Prozent. Die von der Süddeutschen Zeitung angesprochene Strafe im unteren sechsstelligen Bereich ist also realistisch. Stimmen die Informationen der Journalisten, dann ist mit einer Strafe zwischen 100.000 und 200.000 Euro zu rechnen.
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