Hans Sitzberger hat sich in einer Stellungnahme auf Facebook über den Verwaltungsrat geäußert. Der hat nun Konsequenzen gezogen und empfiehlt den Mitgliedern die Abberufung des Vizepräsidenten.
Die Stellungnahme
Verehrte Vereinsmitglieder,
der Verwaltungsrat des TSV München von 1860 e. V. hat sich den Beschluss zum Vertrauensentzug für Vizepräsident Hans Sitzberger alles andere als leicht gemacht. Die Lebensleistung Sitzbergers für den Verein ist bekannt. Am Ende blieb dem Gremium aufgrund der vorliegenden Sachverhalte aber leider keine andere Wahl.
In einer persönlichen Stellungnahme in sozialen Medien erhebt Sitzberger nun wahrheitswidrige Behauptungen, die wir als Kontrollorgan entschieden zurückweisen. Sie sind schlicht falsch. Insbesondere hat der Verwaltungsrat zu keinem Zeitpunkt mit öffentlicher Diffamierung gedroht.
Die Entscheidung des Verwaltungsrates beruht auf der Grundlage einer 5,5-stündigen Sitzung am 20.01.2024. Dort wurden aus einer Mehrzahl von möglichen Verstößen, drei zur Aufklärung behandelt. Hieraus sind zwei Verstöße im Ernstfall im Wege des Strengbeweises nachweisbar. Einer davon betrifft die Verschwiegenheitspflicht.
Auch bei dem dritten behandelten Sachverhalt handelt es sich um einen (möglichen) Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht. Dieser wird bereits öffentlich sowie in der Stellungnahme von Hans Sitzberger thematisiert. Aus diesem Grund besteht diesseitig, nach Abwägung des Informationsinteresses der Mitglieder und der Öffentlichkeit mit dem Diskretionsinteresse des Betroffenen, bereits jetzt Veranlassung zur Erläuterung:
Die in der Abendzeitung vom 25.01.2024 thematisierte E-Mail gelangte zunächst am 08.01.2024 als Screenshot über einen Vertreter der HAM Ltd. in den Verteiler des Beirates der TSV München von 1860 Geschäftsführungs- GmbH. Dieser Screenshot wurde von einem Empfänger der E-Mail auf einem Iphone angefertigt. Aus dem Screenshot ist ein als „C Sitzb…“ benannter Adressat ersichtlich. Die weitere Aufklärung durch den zweiten Vizepräsidenten ergab, dass im direkten Empfängerfeld („An:“) der entsprechenden Mail ausschließlich die E-Mailadresse von Heinz Schmidt sowie zwei E-Mail-Adressen der Fa. AHD Sitzberger angegeben waren. Vizepräsident Sitzberger nutzte beide E-Mail-Adressen für Vereinskorrespondenz. Beide Vizepräsidenten wurden gefragt, ob sie jeweils dazu bereit sind, ihr Mobiltelefon/E-Mailpostfach punktuell zur weiteren Prüfung zu zeigen. Heinz Schmidt war hierzu bereit, Hans Sitzberger war hierzu nicht bereit. Überdies war Hans Sitzberger nicht zu einer weiteren, eigenen Aufklärung in der Fa. AHD Sitzberger bereit. Diese Indizienlage war für sich genommen nicht maßgeblich für den Entzug des Vertrauens.
Der Verwaltungsrat hat nunmehr einstimmig beschlossen, die Abberufung des Vizepräsidenten Sitzberger zu empfehlen und die Entscheidung darüber in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung satzungsgemäß in die Hände der Mitglieder zu legen. Die Einladung dazu erfolgt in Kürze.
Bei dieser Versammlung wird der Verwaltungsrat ausführlich darlegen, welche genauen weiteren Umstände zum Vertrauensentzug geführt haben und insoweit auch zu den beiden nachweislich verwirklichten Verstößen Stellung nehmen.
Verwaltungsrat des TSV München von 1860 e. V.
Sitzberger wehrt sich – kommt es nun zur Abberufung des Vizepräsidenten? (loewenmagazin.de)
Verwaltungsrat des TSV 1860 entzieht Hans Sitzberger das Vertrauen (loewenmagazin.de)


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