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Sanktionierung der KGaA – Leserbrief von Reinhard Friedl

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Leserbrief zum Verstoß gegen die Eigenkapitalauflagen der KGaA und Sanktionierung durch den DFB mit Strafzahlungen (für 2018 5%, 2019 10%)


Leserbriefe werden grundsätzlich nicht durch die Redaktion bewertet. Die Redaktion weist darauf hin, dass der Inhalt der Leserbriefe die Ansicht der Einsender wiedergibt, die mit der Meinung der Redaktion nicht unbedingt übereinstimmt.


Mögliche Strafzahlungen der KGaA an den DFB wegen Verstößen der Eigenkapitalauflagen führen immer wieder zu Irritationen. Ich möchte daher aus meiner Sicht die Thematik aufzeigen und rufe jeden Fachmann/-frau auf, eventuelle Ergänzungen oder Anmerkungen hierzu in den Kommentaren einzustellen. Vorab möchte ich anmerken, dass ich kein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bin, sondern ein Finanzmann, der allerdings auch mit Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen Erfahrungen hat. Gott sei Dank jedoch bei eigenen Firmen nie mit negativen Eigenkapital zu tun hatte.

Bei einer Bilanz gibt es Aktiva (Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten) und Passiva (Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten). Damit Aktiva und Passiva immer ausgeglichen (gleich hoch) sind, gibt es bei der KGaA den Posten „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“.

In der Bilanz zum 30. Juni 2016 war dieser Fehlbetrag bei 5,82 Mio €. In der Bilanz zum 30. Juni 2017 erhöhte sich dieser Fehlbetrag auf 19,85 Mio €. (Zu ersehen unter Aktiva Punkt D als Plusposition und unter Passiva A beim Eigenkapital als Saldo von Kommanditkapital, Kapitalrücklage, Genussrechtskapital abzüglich aufgelaufener Bilanzverlust.) Entscheidender Faktor für das negative Eigenkapital (nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag) sind die bisher aufgelaufenen Verluste und der aktuelle Verlust aus der Gewinn- und Verlustrechnung.

Zum 31. Dezember 2017 hat sich der Fehlbetrag von 19,85 Mio € auf 19,46 Mio € verringert. Dies ist wegen Umwandlung von Darlehen in Genussscheine des Hauptanteilseigners geschehen. Da zum 31. Dezember 2018 keine weiteren Darlehen in Genussscheine umgewandelt wurden und die Ausgaben die Einnahmen überstiegen, ist der Fehlbetrag auf 22,2  Mio angewachsen. Die Erhöhung um 2,7 Mio € löste eine Strafzahlung von 5% dieser Summe aus (135 T€).

Welche Rolle spielen nun Darlehen für die Eigenkapitalauflagen des DFB? Werden Darlehen herangezogen, um zum Beispiel Immobilien zu erwerben, dann spielt dies im Wesentlichen keine Rolle. Außer den Zinsen und Abschreibungen, die als Aufwendungen in die Gewinn- und Verlustrechnung fließen. Ebenso dürften Spielerkäufe nicht ins Gewicht fallen, sofern diese in der Aktiva im Anlagevermögen geführt werden können. Jedoch die Gehälter und evtl. Verluste aus den Spielerverkäufen spielen wieder in der Gewinn- und Verlustrechnung eine Rolle.

Wird allerdings ein Darlehen dazu verwendet, um den Verlust aus der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsbetriebes auszugleichen, dann besteht eben dieser Zusammenhang, dass dadurch die Eigenkapitalquote weiter negativ wird. Dies kann nur kompensiert werden, wenn weitere Darlehen in Genussscheine umgewandelt werden oder es zu einer Kapitalerhöhung durch Bareinzahlung erfolgt. Eine Umwandlung von Genussscheinen in Kommanditkapital würde keine Entlastung bringen. Jedoch könnte eine Umwandlung von Darlehen (mit entsprechenden Diskont unter Berücksichtigung der derzeitigen Werthaltigkeit der Darlehen) in Kommanditkapital ebenso die Bilanzzahlen entlasten.

Ob nun zum 31. Dezember 2019 eine weitere Strafzahlung (dieses Mal in Höhe von 10%) wegen Erhöhung des negativen Eigenkapitals kommt, hängt davon ab, ob zum 31. Dezember 2019 die Gewinn- und Verlustrechnung einen weiteren Verlust aufzeigen wird. Da HAM wohl mit der Stundung der Darlehen angezeigt hat, dass 500 T€ der Darlehen in Genussscheine umgewandelt werden sollen, wären zumindest 500 T€ Verlust im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2019/20 ohne Auswirkungen für eine entsprechende Strafzahlung.

Ich möchte betonen, dass im e.V. mit dem Schatzmeister (StB) und im Verwaltungsrat des e.V. kompetente Fachleute sitzen und mit Karl-Christian Bay (Wirtschaftsprüfer) ein ausgewiesener Fachmann (bewies dies auf der Mitgliederversammlung ein weiteres Mal) als Vertreter des e.V. in der KGaA sitzt.

Diese Personen haben die genauen Einblicke und Informationen und haben mein vollstes Vertrauen, im Sinne aller Löwenfans zu handeln.

Reinhard Friedl

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