HAM International fordert laut dem SPIEGEL vom Bundeskartellamt, dass die Prüfung der 50+1-Regel von vorne beginnt. Denn einer der Bearbeiter bei der Behörde soll aktiver Vorstand bei einem Fanclub von Eintracht Frankfurt sein.
Hasan Ismaik lässt nichts unversucht, die 50+1-Regel doch noch zu kippen. Laut dem Spiegel haben seine Anwälte nun wohl dem Bundeskartellamt vorgeworfen, dass einer ihrer Bearbeiter im Fall der DFL-Regel befangen sein soll. Es handelt sich vermutlich um den Antrag, der bereits vom Kicker thematisiert wurde. Ursprünglich wurde in der Presse wohl angenommen, dass es sich um einen Beisitzer bei der DFL handelt.
Vor allem Fans und Fangruppierungen setzen sich für den Erhalt der Regelung ein. Etliche Fanorganisationen hatten dabei eine Erklärung PRO 50+1 abgegeben. Darunter war auch ein Fanclub des Bundesligisten Eintracht Frankfurt. Und der soll mittlerweile jemanden im Vorstand haben, der auch gleichzeitig einer der drei Entscheider im Kartellamt war. Diese Kritik äußert HAM International, das Unternehmen von Hasan Ismaik.
Ein Sprecher des Kartellamtes hat gegenüber dem SPIEGEL die Vorwürfe gegen einen der drei Bearbeiter des Verfahrens bestätigt. Dabei soll die Frage einer möglichen Befangenheit wegen dessen Mitgliedschaft zum Frankfurter Fanclub bereits „eingangs des Verfahrens von Amts wegen“ geprüft und damals verneint worden, heißt es. Dies muss jedoch aufgrund des Befangenheitsantrags von HAM International erneut geprüft werden.


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