Bei der jährlichen Hauptversammlung der Fußballabteilung des TSV 1860 München war die Infrastruktur ein wesentlicher Punkt. Die Abteilungsleitung machte darauf aufmerksam, dass die Profifußball KGaA ihrer Verantwortung im Hinblick auf die Platzpflege nicht nachkommt. Auch im Hinblick auf den Servicevertrag kommt man keinen Schritt weiter.
Der TSV 1860 München kann die Auflagen, die für ein Nachwuchsleistungszentrum notwendig sind, aktuell nicht erfüllen. Es gibt momentan keine drei Plätze, die sowohl im Sommer als auch im Winter bespielbar sind. Das entspricht nicht den Regularien des Deutschen Fußball-Bundes. Diese Kritik ging bei der Versammlung der Fußballabteilung in Richtung KGaA, die hierfür verantwortlich ist. Auch das Internatsgebäude ist noch nicht komplett saniert. Die Fußballabteilung würde gerne die Infrastruktur am Trainingsgelände langfristig auf Vordermann bringen und nicht, wie bisher, nur Flickschusterei betreiben. Dabei hofft man auf einen gemeinsamen Dialog.
Wir hatten bereits vor der Abteilungsversammlung dem 1860-Geschäftsführer Marc-Nicolai Pfeifer die Frage gestellt, warum man im Hinblick auf die Sanierung der Fußballplätze keinen Schritt vorwärts kommt und das Angebot des e.V. die Kosten hierfür zu übernehmen bislang nicht angenommen wird. Hierzu wäre eine Teilung des Erbpachtvertrages notwendig. Dann könnte der e.V. die Kosten übernehmen und würde auch von Fördergeldern profitieren.
Die KGaA lässt über den Pressesprecher ausrichten, dass keines der Themengebiete stagniere, sondern sie sich „weiterhin in einem dynamischen Prozess“ befinden, „der in großen Teilen gemäß den Gesetzmäßigkeiten nicht alleine durch die Geschäftsführung der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA, sondern unter engem Einbezug der dafür erforderlichen Gremien (Gesellschaftern) diskutiert werden.“
Wir haben deshalb die Fragen sowohl an HAM International als auch den TSV München von 1860 e.V. geschickt. Die Antwort von den Vertretern von HAM steht bislang aus. Geantwortet hat hingegen Präsident Robert Reisinger. In diesem Artikel geht es um die Antwort im Hinblick auf die Thematik der Infrastruktur am Trainingsgelände des TSV 1860 München.
Einleitende Worte des Präsidenten zu allen drei Fragen
Ihre drei Fragen berühren den unmittelbaren Tätigkeitsbereich der Geschäftsführung der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA. Insofern war Ihre ursprüngliche Adressierung an den Geschäftsführer nicht falsch. Dass Sie mit der kurz gefassten und wenig konkreten Antwort des Pressesprechers nicht zufrieden sind, kann ich nachvollziehen.
Nun richten Sie Ihre Fragen direkt an mich als Vertreter des TSV München von 1860 e.V. und Herrn Stimoniaris als Vertreter der HAM International Limited aus Dubai. Ich kann Ihnen nur aus meiner persönlichen Perspektive antworten, die sich von der anderer Handelnder möglicherweise unterscheidet.
Vorweg: Wir mischen uns als Vereinspräsidium nicht in das Alltagsgeschäft der KGaA ein. Der Profifußball bei den Löwen spielt sich außerhalb der unmittelbaren Zuständigkeit des gemeinnützigen Vereins ab, wird von Fachleuten gesteuert und folgt seinen eigenen wirtschaftlichen Regeln. Das finde ich auch völlig richtig so.
Die Frage zur Infrastruktur
Der TSV 1860 München e.V. wäre nicht nur bereit eine Turnhalle zu bauen, sondern auch die kostspielige und notwendige Sanierung der Fußballplätze zu übernehmen. Hierzu wäre allerdings eine Teilung des Erbpachtvertrages notwendig. Warum lehnt die KGaA dieses Angebot ab bzw. schafft es über mehr als 10 Jahre nicht eine Lösung resp. eine eindeutige Positionierung in dieser Thematik zu finden? Was wird mit den eingesparten Geldern aus dem Wintertrainingslagern genau an der Infrastruktur gemacht?
Die Antwort des Präsidenten
Die Diskussion um eine Teilung des Erbpachtvertrags begleitet uns seit Jahren und wir kommen in der Frage leider nicht weiter. Das Angebot des Vereins steht, sich in hohem Umfang an Infrastrukturverbesserungen zu beteiligen. Voraussetzung dafür wäre allerdings eine Neuregelung des Pachtvertrags mit der Stadt München.
Die Geschäftsführung der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA traut sich nicht, eine Neuregelung des Pachtvertrags in Betracht zu ziehen, solange unser Mitgesellschafter seine Zustimmung dazu verweigert. Rational ist das nur schwer zu erklären, ich vermute dahinter eher ein psychologisches Motiv. Es würden schließlich keine Grundstücke übereignet, sondern nur ein Nutzungsrecht geteilt. Unser Mitgesellschafter glaubt, dadurch würde ihm etwas weggenommen, von dem er annimmt, dass es ihm zu 60% gehört und seine Anteile würden dadurch an Wert verlieren. Wir können übrigens in diesem Fall als Verein die Geschäftsführung auch nicht mit 50+1 dazu anweisen.
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