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Vorläufige Festnahme wegen Verwendung verfassungswidriger Tätowierungen in Giesing am Spieltag

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Laut der Polizei München wurden am vergangenen Samstag vor dem Heimspiel des TSV 1860 München gegen die Eintracht Braunschweig drei tatverdächtige Männer wegen der Verwendung von verfassungswidrigen Kennzeichen in Form von Tätowierungen festgenommen. Sie fielen an unterschiedlichen Örtlichkeiten auf, wurden vorläufig festgenommen und anschließend, nach erfolgter Sachbearbeitung und Bedecken der verschiedenen Körperstellen, wieder entlassen. Die Männer sind 37, 48 und 51 Jahre alt und stammen laut der Polizei alle aus der Region München. Einen Bezug zueinander haben die Männer vermutlich nicht, sie wurden unabhängig voneinander festgenommen.

Gegenüber dem Löwenmagazin bestätigt die Pressestelle der Polizei nicht, dass es sich um Löwenfans handelt. Der Pressesprecher zeigt sich verwundert, dass in der Boulevard-Presse dies so steht. Es würde dabei ein falsches Bild entstehen, das nicht die Erfahrung der Polizei widerspiegelt. In den Unterlagen, die der Pressestelle vorliegen, seien zudem keinerlei Hinweise zu finden, dass es sich um Anhänger des TSV 1860 München handelt.

Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist nach dem deutschen Strafrecht ein Vergehen und wird im § 86a des Strafgesetzbuches geregelt.


Offizielle öffentliche Pressemitteilung der Polizei München

Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Untergiesing – In den Nachmittagsstunden des Samstag, 20.10.2018, waren mehrere Beamte zur Betreuung einer Sportveranstaltung in Untergiesing eingesetzt. An den unterschiedlichen Örtlichkeiten im Bereich der Stadelheimer Straße fielen ihnen unabhängig voneinander jeweils Personen auf, die offen sichtbar Tätowierungen trugen. Da diese Tätowierungen aufgrund ihres Bezugs zum Nationalsozialismus verboten sind, wurden die Männer jeweils wegen des Tatverdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorläufig festgenommen. Die Tatverdächtigen aus München, im Alter von 37, 48 und 51 Jahren, wurden jeweils, nach erfolgter Sachbearbeitung und nachdem sie die an verschiedenen Körperstellen (Kopfbereich und Finger) getragenen Tätowierungen abgedeckt hatten, wieder entlassen.


Weiterführende Informationen

Eine Übersicht über Symbole, Zeichen und verbotene Organisationen findet man in der Broschüre des Verfassungsschutzes:

https://www.verfassungsschutz.de/embed/broschuere-2015-04-rechtsextremismus-symbole-zeichen-und-verbotene-organisationen.pdf


Titelbild: (c) www.polizei-beratung.de

 

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