Das Präsidium hat mit HAM International im Hinblick auf die Darlehensvereinbarungen nachverhandelt. Und dabei die umstrittene Klausel streichen lassen.
Im Darlehensvertrag zur Sicherung der positiven Fortführungsprognose wird gefordert, dass Anton Hiltmair zum Geschäftsführer bestellt wird. Hiltmair wollte übrigens nicht, dass seine Berufung in dieses Amt zur Bedingung für den Darlehensvertrag wird. Das hat er gegenüber dem Löwenmagazin betont. Dennoch wurde diese Forderung seitens der HAM-Anwälte eingebunden. Das Präsidium hatte diese Bedingung vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsrates akzeptiert. Zwar hatte der Verwaltungsrat kritisiert, dass dabei der Eindruck vermittelt wurde, dass im Beirat bereits ein Beschluss im Hinblick auf diese Personalie gefasst wurde und der Verwaltungsrat nur noch zustimmen müsse. Grundsätzlich ist diese Forderung jedoch rechtlich kein Problem. Sie erweckt zwar in der öffentlichen Wahrnehmung kein wirklich gutes Bild, denn egal ob der Verwaltungsrat zustimmt oder nicht, er wird hierfür kritisiert. Und auch Hiltmair hat diese Bedingung überhaupt nicht geholfen, sondern ihn vielmehr ohne Not in den Fokus gerückt. Aber vertraglich ist diese Forderung kein Problem.
Die wesentliche Problematik ist eine vollkommen andere. Das Ziel des Verwaltungsrates ist der Schutz der Interessen des eingetragenen Muttervereins. Deshalb stellte das Gremium im Hinblick auf die Darlehensvereinbarung zur Sicherstellung der positiven Fortführungsprognose eine entscheidende Klausel in Frage. „Ohne Einschränkung kann der Darlehensgeber diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen“, wenn „die Abberufung oder Ernennung eines Geschäftsführers“ ohne einen „entsprechenden Mehrheitsbeschluss des Beirats“ getroffen wird (Quelle: Abendzeitung / Süddeutsche Zeitung). Das Präsidium hat demzufolge das Recht aufgegeben, bei einer Patt-Situation im Beirat die Geschäftsführung auch gegen den Willen von HAM International durchzusetzen. Das ist der wesentliche Passus der seitens des Verwaltungsrates kritisiert wird.

Das Präsidium stellt es in einer Stellungnahme es nun so da, als wäre man der Bitte des Verwaltungsrates nachgekommen und hätte entsprechend nachverhandelt. Gestrichen wurde allerdings nur ein Passus, der vertraglich kein Problem darstellt.
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