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FRANKFURT AM MAIN, GERMANY - SEPTEMBER 27: Provisional President of the German Football Association Rainer Koch talks to the audience during the DFB Bundestag 2019 at Messe Frankfurt on September 27, 2019 in Frankfurt am Main, Germany. (Photo by Simon Hofmann/Getty Images for DFB)

Vereine haften für Pyro: DFB-Interimspräsident Koch zufrieden mit Urteil des Bundesgerichtshof

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Dr. Rainer Koch, aktuell Interimspräsident beim Deutschen Fußball-Bund, zeigt sich zufrieden mit dem Urteil des Bundesgerichtshof. Die Vereine haften weiterhin für Pyro-Vergehen ihrer Anhänger.

Einige Fanverbände hatten sich ein anderes Urteil des Bundesgerichtshof erwartet. „Mittelalterliche Sippenhaft des DFB bleibt erneut unangetastet“, schreibt zum Beispiel der Dachverband der Fanhilfen.

25.000 Euro soll der FC Carl Zeiss Jena als Strafe aus dem Jahr 2018 zahlen, wegen Vergehen der Fans. Es geht um drei Fälle von Pyro-Technik. Carl Zeiss Jena hat geklagt und es bis zum Bundesgerichtshof gebracht. Der Bundesgerichtshof entschied allerdings für den Deutschen Fußball-Bund und hat die Rechtsbeschwerde von Jena zurückgewiesen. Kollektivstrafen bleiben damit bestehen.

Dr. Rainer Koch:

„Der BGH hat heute die seit Jahren geführten rechtlichen Auseinandersetzungen gegen die nationale und internationale Sportrechtsprechung zur Haftung von Vereinen für Fehlverhalten ihrer Anhänger beendet. Damit wurde der DFB uneingeschränkt in seiner Auffassung bestätigt, wonach es bei den von der Verbandsgerichtsbarkeit verhängten Geldstrafen nicht um strafähnliche Sanktionen für in der Vergangenheit liegendes Fehlverhalten von Anhängern, sondern um präventive Maßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Zuschauerausschreitungen und damit um die Sicherung eines ordnungsgemäßen Spielbetriebs geht. Mit diesem Beschluss ist abschließend und zweifelsfrei sichergestellt, dass die DFB-Rechtsorgane einerseits ihre Arbeit auf der Basis der Richtlinie für die Arbeit des DFB-Kontrollausschusses uneingeschränkt fortsetzen – und dass sie andererseits die Unterstützung und Mitwirkung der Vereine, die anders als der DFB den Zugang zu ihren Anhängern haben, zur Sicherung eines störungsfreien Spielbetriebs einfordern können.“

Mehr Informationen zum Thema

Dachverband der Fanhilfen e.V.: „Mittelalterliche Sippenhaft des DFB bleibt erneut unangetastet“

Bundesgerichtshof: Kollektivstrafen durch Deutschen Fußball-Bund sind rechtmäßig

Titelbild: Photo by Simon Hofmann/Getty Images for DFB

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