Großsportveranstaltungen im Rahmen der neuen Verordnung für Infektionsschutzmaßnahmen
Seit gestern Nacht ist die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) veröffentlicht. Gültig ist sie seit dem heutigen Donnerstag, 2.September 2021 und tritt mit Ablauf des 1.Oktober 2021 wieder außer Kraft. Wir blicken auf die gesamte Verordnung im Hinblick auf Großsportveranstaltungen. Zuschauerzahlen Es dürfen gleichzeitig maximal 25.000 Personen zugelassen werden. ->…

