Kooperationsvertrag: Keine Kündigung durch die Gremien des TSV München von 1860 e.V.
Das Präsidium und der Verwaltungsrat des TSV München von 1860 e.V. haben in einer Sitzung am 15. Dezember 2017 gemeinsam beschlossen, die von der Mitgliederversammlung des Vereins am 23. Juli 2017 beauftragte Kündigung des bestehenden Kooperationsvertrags mit HAM International Ltd., der Beteiligungsgesellschaft von Investor Hasan Ismaik, nicht innerhalb von sechs Monaten auszusprechen.
Im Kooperationsvertrag sind die Grundsätze für die Zusammenarbeit der Gesellschafter und ihre Rechte und Pflichten geregelt. Der Beschluss der Mitgliederversammlung am 23. Juli 2017 zur Kündigung des Kooperationsvertrags erfolgte unter dem Vorbehalt „nach Zustimmung des Verwaltungsrats“.
Die Gremien des TSV München von 1860 e.V. haben ein juristisches Gutachten eingeholt, um eine seriöse Chancen-Risiko-Analyse vornehmen zu können. Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung von Pro und Contra gelangen das Präsidium und der Verwaltungsrat des TSV München von 1860 e.V. gemeinsam zur Ansicht, dass unter den aktuellen Rahmenbedingungen und zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Umsetzung des Mitgliederbeschlusses eine Schmälerung der Handlungsmöglichkeiten und der Rechtspositionen des Vereins nach sich ziehen würde.
Das vom Verein beauftragte juristische Gutachten reicht über die unmittelbare Fragestellung zur Kündigung des Kooperationsvertrags hinaus und leistet den Gremien auch für die Zukunft in Gesellschafterfragen unverzichtbare Dienste. Die in Teilen der Presse geäußerte Vermutung hinsichtlich der Kosten ist absurd. Das Präsidium pflegt einen sorgfältigen und verantwortungsbewussten Umgang mit Vereinsvermögen. Der Aufwand beläuft sich auf einen sehr niedrigen fünfstelligen Betrag.
Unterzeichnet durch:
Dr. Markus Drees, Verwaltungsratsvorsitzender
Robert Reisinger, Präsident des TSV 1860 München e.V.
Quelle: http://tsv1860.org/2017/12/18/kooperationsvertrag-keine-kuendigung-durch-die-gremien-des-e-v/

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