Ablehnung des Kündigungsantrages: Demokratischer Prozess im e.V.

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Vertrag

Es wird dem einen oder anderen Verwaltungsrat sicherlich nicht leicht gefallen sein: Am Freitag lehnte das Gremium eine Kündigung des Kooperationsvertrages mit Hasan Ismaik ab. Besser gesagt, er empfiehlt nach ausgiebiger Prüfung dem Präsidium die Ablehnung des Antrages. Da das Präsidium die Erklärung mit unterschrieben hat, ist der Antrag tatsächlich vom Tisch.

Als Mitglied sollte man diese Entscheidung, die einen langwierigen Prozess hinter sich hat, tragen. Denn das gehört zum demokratischen Prozess. Ausdrücklich war im Antrag festgelegt, dass er unter Vorbehalt der Zustimmung des Verwaltungsrates durchgeführt werden soll. Akzeptieren wollen einige Mitglieder diese Entscheidung dennoch nicht und fühlen sich teilweise sogar verraten. Allerdings wird das der Sache nicht wirklich gerecht. Nun sogar die Kündigung der Mitgliedschaft anzudrohen, ist definitiv nicht dienlich. Man sollte sich klarmachen, dass die Entscheidung des Gremiums nicht pro oder contra Verein oder auch pro oder contra Investor ist, sondern einen langwierigen Prozess erforderte. Man kann davon ausgehen, dass alle gewählten Verwaltungsräte im Sinne des Vereins nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben.

Es gibt keinen Gewinner und keinen Verlierer. Nur die Tatsache, dass es weiter geht. Eine schnelle Lösung wird es nicht geben. Die hätte es vermutlich auch mit Zustimmung des Verwaltungsrates nicht gegeben. Im Gegenteil, die Konsequenz wäre wahrscheinlich gewesen, dass ein langer Rechtsstreit den e.V. völlig zerrissen hätte. Das kann natürlich nicht im Sinne der Mitglieder sein.

Laut dem Verein und der abgegebenen Stellungnahme leistet das juristische Gutachten, das man in Auftrag gegeben hat, auch über die unmittelbare Entscheidung vom vergangenen Freitag hinaus und bietet wertvolle Kenntnisse in Zukunft. Gerade deshalb war der Antrag vielleicht so immens wichtig. Die Gesellschafterfrage bleibt demzufolge auch weiterhin Thema. Wer die Entscheidung des Verwaltungsrates und des Präsidiums als Kapitulation ansieht, der tut dem Verein unrecht.

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