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Bildnummer: 13421060 Datum: 20.04.2013 Copyright: imago/MIS TSV 1860 München Fankurve mit Transparenten Investorenmodell unter 50+1 gescheitert, egal wie, 1860 lebt trotzdem weiter, wir sind der Verein - Fussball 2. Bundesliga , München am 20.04.2013 30.Spieltag,; xas x2x 2013 quer premiumd Fussball Soccer Football Herren Männer Fußball Deutschland 2.Liga Liga2 saison 2012 / 2013 12/13 saison1213 2012/13 Löwen Transparente Spruchband Fans o0 Totale Schriftzug Kritik Fankritik protest Fanprotest Image number 13421060 date 20 04 2013 Copyright imago MIS TSV 1860 Munich Fankurve with Banners under 50 1 failed Does not matter Like 1860 lives nevertheless further We are the Club Football 2 Bundesliga Munich at 20 04 2013 30 Matchday xas x2x 2013 horizontal premiumd Football Soccer Football men Men Football Germany 2 League Season 2012 2013 12 13 2012 13 Lions Banners Banner supporters o0 long shot emblem Criticism Fankritik Protest Fanprotest

50+1 bleibt! – Einigung zwischen DFL und Bundeskartellamt

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Am heutigen Donnerstag veröffentlichte das Bundeskartellamt eine Pressemitteilung, die Klarheit schafft. Die 50+1 Regelung bleibt erhalten, wird konkretisiert und verschärft.

Seit 1998 gibt es die 50+1 Regel. Sie besagt grob, dass ein externer Investor nicht mehr als 49% stimmberechtigter Anteile eines Fussballclubs besitzen darf.

Das Kartellamt hatte die 50+1-Regel im Jahr 2021 sportpolitisch als unbedenklich eingestuft, aber die drei Ausnahmen für die TSG Hoffenheim, Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg kritisiert. Hoffenheim hat sich mittlerweile, jedenfalls auf dem Papier, von Dietmar Hopp weitesgehend gelöst. Mit der heutigen Entscheidung gibt es zukünftig keine Ausnahmen von 50+1 mehr, Investoren ist es untersagt Vereine komplett zu übernehmen, den Ausnahmeclubs werden drei Punkte auferlegt:

  1. die Vertretung des Muttervereins muss in den Gremien der für den Profifußball ausgegliederten Kapitalgesellschaften sichergestellt sein
  2. Einzelpersonen oder Unternehmen dürfen die Bilanzen nicht mehr mit Sonderzahlungen ausgleichen
  3. Die Klubs sind fest an ihren Standort gebunden

„Mit der zugesagten Streichung der Ausnahmemöglichkeit aus der Satzung entfällt unsere Sorge, dass die von der DFL geltend gemachten sportpolitischen Ziele durch ein Nebeneinander von Klubs mit und ohne Förderausnahme konterkariert werden“, sagte Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes.

Diese Entscheidung hat somit weitreichende Folgen für die Ausnahmeclubs, v.a. aber für bestehende Investoren im deutschen Fussball die auf den Fall von 50+1 gehofft haben. Dies ist nun nicht mehr möglich. Für neue Investoren wird der Einstieg erschwert und gleichzeitig der Reiz genommen, in deutsche Fussballcubs zu investieren, da der Mutterverein und seine Mitglieder immer die stimmberechtigte Mehrheit besitzen wird.

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