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Satzungsverstoß der 1860 ARGE beschäftigt Amtsgericht München

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Die Fanorganisation „ARGE der Fanclubs des TSV 1860 München“ hatte im vergangenen Jahr vergessen eine Jahreshauptversammlung zu organisieren. Ein Verstoß gegen die Satzung, der nun das Amtsgericht in München beschäftigt. Denn der Fall wurde gemeldet.

Die ARGE ist die „Arbeitsgemeinschaft der Fanclubs des TSV München von 1860 e.V.“. Laut ihrer Satzung unterstützt die ARGE „den TSV München von 1860 e.V. zu jeder Zeit und in jeglicher der Sache dienlicher Form“. Eine Formulierung, die viel Spielraum lässt. Zumindest in den letzten Jahren betrieb man intensiv Vereinspolitik bei den Löwen. Ob die Aktionen zum Beispiel im Hinblick auf das Team Profifussball sachdienlich waren, darüber lässt sich streiten. Einige Fans fordern die Auflösung der Fanorganisation und ein neues System, dass eine Kontrolle der Fansklubs ausschließlich durch die KGaA ermöglicht. Die ARGE sieht das anders und möchte auch in Zukunft Einfluss.

Relativ eindeutig ist jedoch der Verstoß gegen die Satzung durch die aktuelle Vereinsführung. Die ARGE-Führung versäumte im vergangenen Jahr eine Jahreshauptversammlung durchzuführen. Die soll nun nachgeholt werden. 2020 sollen zwei Versammlungen stattfinden, hört man von der ARGE-Führung. Vorstand Gerhard Schnell möchte im aktuellen Jahr sowohl die Jahreshauptversammlung 2019 als auch 2020 durchführen. Rechtlich möglich ist das nicht. Der Verstoß gegen die Satzung ist bereits vorhanden. Korrigieren kann der aktuelle Vorstand rechtlich in dem Fall nichts.

Der Fall beschäftigt nun auch das Amtsgericht in München. Denn als eingetragener Verein ist der Vorstand der ARGE gegenüber den Behörden in der Pflicht. Die ARGE ist im Vereinsregister eingetragen. Eine Meldung ging bereits ein.

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