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Pressemitteilung des TSV München von 1860 e.V. zum Urteil in zivilrechtlicher Klage eines Internetblogs

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Der Mutterverein des TSV 1860 München hat auf seiner Homepage über den vorläufigen Abschluss eines Rechtsstreits mit einem Blogger bekannt gegeben. Dabei wird zudem die aktuelle Berichterstattung kritisiert.

In einer zivilrechtlichen Klage hat der Herausgeber des Onlineportals „dieblaue24 den TSV München von 1860 e.V. vor Gericht konfrontiert. Es geht um ein Foto eines zu ehrenden Löwen-Mitglieds, das auf der Mitgliederversammlung 2021 gezeigt wurde. Das Portal dieblaue24 soll Urheber dieses Fotos sein und verklagte den Verein deshalb. Die Vereinsführung informiert über den Sachstand in diesem Fall in einer Pressemitteilung.

Die Pressemitteilung

Der TSV München von 1860 e.V. informiert über den vorläufigen Abschluss des jüngsten Rechtsstreits mit dem Betreiber des Onlineportals dieblaue24, Herrn Oliver Griss. Nach nun vorliegendem Urteil des Landgerichts München I wurde der Verein zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 200 Euro sowie dem Ersatz vorgerichtlich angefallener Rechtsanwaltskosten in Höhe von rund 500 € verpflichtet. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.

Da das Obsiegen von Herrn Griss im Vergleich zu seinem Unterliegen nicht ins Gewicht fällt, hat das Gericht entschieden, dass Herr Griss die vollständigen Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Bereits unter Zugrundelegung der gesetzlichen Mindestgebühren, handelt es sich hierbei um insgesamt über 4.600 Euro.

Dies ist in erheblichem Umfang darauf zurückzuführen, dass Herr Griss trotz entsprechend klarer Hinweise unserer Seite keine Klagerücknahme vor der mündlichen Verhandlung erklärte, welche seine Kostentragungspflicht erheblich reduziert und im Ergebnis beide Parteien finanziell entlastet hätte. Insbesondere der ursprünglich anhängige Hauptanspruch war chancenlos. Ursprünglicher Grund der Geltendmachung von Ansprüchen durch Herrn Griss war die angeblich unrechtmäßige, wenige Sekunden andauernde Präsentation einer Fotografie im Rahmen einer Mitgliederehrung bei der Mitgliederversammlung 2021.

Der TSV München von 1860 e.V. begrüßt das Urteil als Bestätigung seiner Rechtsauffassung.

EINORDNUNG IN BISHERIGE ENTWICKLUNG
Das nun gesprochene Urteil markiert nun den Schlussstrich einer längeren, juristischen Auseinandersetzung. Bereits außergerichtlich traten massiv überhöhte und teilweise unbegründete Forderungen von Herrn Griss gegenüber dem Verein zutage. So forderte er ursprünglich außergerichtlich Schadensersatz und Anwaltskosten in einer Gesamthöhe von über 8.000 Euro, basierend auf einem Streitwert von 52.500 Euro – Forderungen, die der Verein als „grotesk überzogen“ bewertete.

MÖGLICHE AUSWIRKUNGEN AUF DIE JÜNGSTE BERICHTERSTATTUNG
Der Verein stellt fest, dass die Berichterstattung des Portals dieblaue24 in jüngster Zeit zunehmend gegen das Präsidium sowie den vom Beirat eingesetzten Geschäftsführer gerichtet ist. Vor dem Hintergrund des aktuellen wie früherer Urteile erscheint es möglich, dass die wiederholten juristischen Niederlagen Anlass für einen weiteren Schwenk der medialen Darstellung bieten. Dies zeigt sich insbesondere in der Darstellung laufender Projekte wie der Weiterentwicklung des Städtischen Stadions an der Grünwalder Straße. Während der Verein mit Stadt und Gremien an realistischen Lösungsansätzen arbeitet, wird die öffentliche Debatte durch teils nachweislich fehlerhafte Angaben auf dieblaue24 unnötig emotionalisiert, verzerrt und einseitig dargestellt. Ein Beispiel hierfür ist die Behauptung, die Machbarkeitsstudie koste „zwischen 70.000 und 120.000 Euro“ – tatsächliche Zahlen liegen deutlich darunter.

Auch die völlig verfehlte Vermischung von Investitionen in den Kader der Profifußballmannschaft in Form von Wintertransfers, die in Zuständigkeit und Budget der KGaA fallen, und den Kosten der Machbarkeitsstudie, obwohl diese nachweislich der e.V. federführend begleitet, schlägt in dieselbe Kerbe und zeugt entweder von fehlendem strukturellem Verständnis oder überaus unsauberer journalistischer Arbeit. Angesichts der wiederholt belegten Verzerrungen in früheren Berichterstattungen ist diese Entwicklung leider nicht überraschend.

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