Gegen BFV: Türkgücü München muss sämtliche Kosten des Verfügungsverfahrens tragen

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Auf Facebook nimmt Dr. Rainer Koch, Präsident des Bayerischen Fußballverbandes, noch einmal Stellung zu den Prozessen von Türkgücü München gegen den Verband. Der Kartellsenat des Oberlandesgerichtes München habe Türkgücü verurteilt, sämtliche Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens zu tragen.

Sehr lange hat sich der Streit zwischen Türkgücü München und dem Bayerischen Fußball-Verband hingezogen. Es ging um die Frage, wer am 3. November gegen Schalke 04 in der ersten DFB-Pokalrunde antreten darf. Am Ende war es der 1. FC Schweinfurt 05. Weil Türkgücü sich nicht gegen den BFV vor Gericht durchsetzen konnte. BFV-Präsident Rainer Koch nimmt noch einmal Stellung auf Facebook.

Die Stellungnahme

„Fußball ist schnelllebig und die Prozesse von Türkgücü München gegen den Bayerischen Fußball-Verband in Sachen DFB-Pokal sind für die Fußballfans schon längst wieder Schnee von gestern. Trotzdem erfülle ich eine weitere Chronistenpflicht, da die Gerichtsverfahren erst nach und nach vollständig zum Abschluss gebracht werden und der eine oder andere sich vielleicht doch noch ein klareres Bild verschaffen möchte, wer in dieser Frage immer im Recht war. Vor drei Tagen erließ der Kartellsenat des Oberlandesgerichts München nun eine weitere Entscheidung und erneut hat der BFV gewonnen, denn Türkgücü München wurde verurteilt, sämtliche Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens zu tragen. Begründung des OLG-Senats: Es entspreche billigem Ermessen, die Kosten Türkgücü aufzuerlegen, da, wenn der Rechtsstreit nach dem inzwischen durchgeführten Pokalspiel von Schweinfurt 05 gegen Schalke 04 nicht für erledigt erklärt worden wäre, das seinerzeitige Urteil des Landgerichts und damit die von diesem erlassene einstweilige Verfügung aufzuheben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung insgesamt abzuweisen gewesen wäre.“

Titelbild: (c) BFV

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