Zuschauer während der Pandemie – die offiziellen Änderungen für Sportveranstaltungen

Der TSV 1860 München kann ab Montag bis zu 7.500 Zuschauer zulassen. Die Regierung Bayern hat die Regelung für Zuschauer bei Sport- und Großsportveranstaltungen geändert.

Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat, in Abstimmung mit der Staatskanzlei und dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, nun die Änderungen für die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht. Einzusehen sind diese Änderungen auf der Verkündungsplattform der Bayerischen Staatsregierung unter Nr 584.

Was heißt das im Hinblick auf Zuschauer bei Sportveranstaltungen, sowie Großsportveranstaltungen?

Für Sportveranstaltungen wird die Inzidenzschwelle für die Erforderlichkeit von Testnachweisen von 50 auf 35 gesenkt. Allerdings gilt dies zukünftig nur noch bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.

Für Großsportveranstaltungen (mit länderübergreifendem Charakter) sind zukünftig 50 % der Kapazität der jeweiligen Sportstätte und höchstens 25.000 Besucher mit festen Sitzplätzen erlaubt. Bislang waren 35 Prozent gestattet. Im Hinblick auf die Sitzplatz-Regelung rückt Bayern also nicht ab. Sie sind zwingend erforderlich.

Die Änderung in § 12 Abs. 2 Satz 3 setzt den Beschluss der MPK vom 10. August 2021 im Hinblick auf Zuschauer bei Sportveranstaltungen um. Im Verhältnis zur bisherigen Regelung wird zwar die Inzidenzschwelle für Testnachweiserfordernisse abgesenkt, allerdings sind diese nur noch bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen erforderlich. Die Grenze für Großsportveranstaltung lag bisher bei 35 Inzidenz pro 100.000 Einwohner. Sie wurde gestrichen.


Änderungen § 12 Absatz 2 / 3 Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

[Die im Text fettgedruckten Textteile sind neu hinzugekommen, die durchgestrichenen Textteile wurden gestrichen.]

(2) 1Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel ist einschließlich geimpfter und genesener Personen die Anwesenheit von bis zu 1 500 Zuschauern zulässig, von denen höchstens 200 stehend ohne festen Sitzplatz mit einem Mindestabstand von 1,5 m und die übrigen nur mit festem Sitzplatz zugelassen werden dürfen. 2In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstzuschauerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird, darf aber 1 000 insgesamt nicht überschreiten. 3In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz von 50 35 überschritten wird, müssen die Besucher bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen einen Testnachweis nach Maßgabe von § 4 vorlegen. 4Es erhalten darüber hinaus nur solche Personen Zutritt zur Sportstätte, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind.

(3) 1Für große Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter kann der Veranstalter in Landkreisen oder kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 35 nicht überschritten wird, abweichend von Abs. 2 Satz 1 bis 3 Zuschauer unter folgenden Bedingungen zulassen:

1. Die zulässige Höchstzuschauerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen bestimmt sich nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt ist, und beträgt bis zu 35 % 50 % der Kapazität der jeweiligen Sportstätte, höchstens aber 20 000 Zuschauer 25 000 Zuschauer mit festen Sitzplätzen; Stehplätze sind nicht zugelassen.

2. Die Zuschauer müssen ohne Rücksicht auf die 7-Tage-Inzidenz vor Ort einen Testnachweis nach Maßgabe von § 4 vorlegen.

3. Eintrittskarten werden nur personalisiert verkauft und der Veranstalter hat die Kontaktdaten der Zuschauer nach Maßgabe von § 5 zu erheben.

4. Der Verkauf, Ausschank und Konsum alkoholischer Getränke in den Sportstätten ist untersagt; offensichtlich alkoholisierten Zuschauern darf der Zutritt zu den Sportstätten nicht gewährt werden.

2Länderübergreifenden Charakter haben Ligen und Wettbewerbe, an denen Sportlerinnen und Sportler oder Mannschaften länderübergreifend teilnehmen, wie insbesondere Bundesligen, nationale Pokalwettbewerbe, europäische Vereinswettbewerbe und Wettkämpfe der Nationalmannschaften.

Titelbild: imago images/Lackovic

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