Keinen Monat mehr, dann endet die Frist für das Zulassungsverfahren für die Mannschaften, die für die 3. LigaDritthöchste Spielklasse im Meisterschaftssystem des deutsc... in Frage kommen. Bereits am 1. März müssen die Unterlagen eingereicht sein.
Aus den Statuten:
“Termin zur Abgabe der Bewerbung um die Zulassung zur 3. Liga ist für Vereine der 3. LigaDritthöchste Spielklasse im Meisterschaftssystem des deutsc... und der 4. Spielklassenebene der 1. März, 15.30 Uhr, vor Beginn des Spieljahres. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch die gemäß § 6 Nr. 4 einzureichenden Unterlagen vorzulegen.”
(Statut 3. LigaDritthöchste Spielklasse im Meisterschaftssystem des deutsc..., § 7 Absatz 1)
Bescheid im April
Nur wenige Wochen später will der DFBDer Deutsche Fußball-Bund e. V. (DFB) ist de... dann allen Klubs Bescheid geben. Es geht um die Frage, ob dem Verein die wirtschaftliche und technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit bestätigt wird. In einigen Fällen kann es dabei zu Bedingungen und Auflagen kommen. Die Vereine haben daraufhin eine Woche Einspruchsfrist. Spätestens bis 15. Juni wird der DFBDer Deutsche Fußball-Bund e. V. (DFB) ist de... schließlich das komplette Teilnehmerfeld verkünden.
Aus den Statuten:
“Sind die Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht, erfolgt die Sachprüfung. Ergebnis dieser Prüfung ist:
- a) Der Bewerber kann zugelassen werden.
- b) Der Bewerber kann unter Bedingungen zugelassen werden.
- c) Der Bewerber kann unter Auflagen zugelassen werden.
- d) Der Bewerber kann nicht zugelassen werden.
Bedingungen und Auflagen können kumulativ festgelegt werden.”
(Statut 3. LigaDritthöchste Spielklasse im Meisterschaftssystem des deutsc..., § 8 Absatz 4)
Auflagen und Bedingungen
Bekommt der jeweilige Klub bestimmte zu erfüllende Bedingungen, dann sind diese noch innerhalb des Zulassungsverfahrens zu erfüllen. In der Regel bis Ende Mai.
Auflagen hingegen sind im Laufe der kommenden Saison zu erfüllen und werden mit der Zulassung erteilt. Verstöße gegen Auflagen werden gemäß dem Strafenkatalog mit Geldstrafen und/oder Punkteabzug geahndet.
Nichterteilung der Zulassung
Bei Nichterteilung der Zulassung geht es in die Regionalliga. Nach der Saison 2016/17 passierte das dem TSV 1860 München. Er erfüllte die Bedingungen nicht. Die Löwen wurden aus der 2. Bundesliga damit direkt in die Regionalliga Bayern geschickt.
Die Fristen sind übrigens bindend. Wer zum Beispiel in der 2. Bundesliga nach dem 15. März* sportlich abstürzt und am Ende absteigt, hat keine Chance auf die 3. LigaDritthöchste Spielklasse im Meisterschaftssystem des deutsc..., wenn er nicht die Unterlagen abgegeben hat.
*nachträglich korrigiert – Für Zweitligisten gilt als Frist der 15. März