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Zulassungsverfahren zur 3. Liga – das muss man wissen

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Keinen Monat mehr, dann endet die Frist für das Zulassungsverfahren für die Mannschaften, die für die 3. Liga in Frage kommen. Bereits am 1. März müssen die Unterlagen eingereicht sein.

Aus den Statuten:

“Termin zur Abgabe der Bewerbung um die Zulassung zur 3. Liga ist für Vereine der 3. Liga und der 4. Spielklassenebene der 1. März, 15.30 Uhr, vor Beginn des Spieljahres. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch die gemäß § 6 Nr. 4 einzureichenden Unterlagen vorzulegen.”

(Statut 3. Liga, § 7 Absatz 1)

Bescheid im April

Nur wenige Wochen später will der DFB dann allen Klubs Bescheid geben. Es geht um die Frage, ob dem Verein die wirtschaftliche und technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit bestätigt wird. In einigen Fällen kann es dabei zu Bedingungen und Auflagen kommen. Die Vereine haben daraufhin eine Woche Einspruchsfrist. Spätestens bis 15. Juni wird der DFB schließlich das komplette Teilnehmerfeld verkünden.

Aus den Statuten:

“Sind die Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht, erfolgt die Sachprüfung. Ergebnis dieser Prüfung ist:

  • a) Der Bewerber kann zugelassen werden.
  • b) Der Bewerber kann unter Bedingungen zugelassen werden.
  • c) Der Bewerber kann unter Auflagen zugelassen werden.
  • d) Der Bewerber kann nicht zugelassen werden.

Bedingungen und Auflagen können kumulativ festgelegt werden.”

(Statut 3. Liga, § 8 Absatz 4)

Auflagen und Bedingungen

Bekommt der jeweilige Klub bestimmte zu erfüllende Bedingungen, dann sind diese noch innerhalb des Zulassungsverfahrens zu erfüllen. In der Regel bis Ende Mai.

Auflagen hingegen sind im Laufe der kommenden Saison zu erfüllen und werden mit der Zulassung erteilt. Verstöße gegen Auflagen werden gemäß dem Strafenkatalog mit Geldstrafen und/oder Punkteabzug geahndet.

Nichterteilung der Zulassung

Bei Nichterteilung der Zulassung geht es in die Regionalliga. Nach der Saison 2016/17 passierte das dem TSV 1860 München. Er erfüllte die Bedingungen nicht. Die Löwen wurden aus der 2. Bundesliga damit direkt in die Regionalliga Bayern geschickt.

Die Fristen sind übrigens bindend. Wer zum Beispiel in der 2. Bundesliga nach dem 15. März* sportlich abstürzt und am Ende absteigt, hat keine Chance auf die 3. Liga, wenn er nicht die Unterlagen abgegeben hat.

*nachträglich korrigiert – Für Zweitligisten gilt als Frist der 15. März

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