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Weiterhin kein Verfahren beim Bundeskartellamt wegen 50+1

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Laut der Bild-Zeitung hat das Bundeskartellamt nach nunmehr acht Monaten, seit der Beschwerde durch Investor Hasan Ismaik im Hinblick auf die 50+1-Regel, immer noch kein Verfahren eingeleitet. Ein Sprecher des Kartellamtes bestätigte dies. Laut den Recherchen der Boulevard-Zeitung wird es dazu offenbar auch nicht mehr kommen. Das Kartellamt sieht aufgrund der Verbandsautonomie keine Zuständigkeit.

Bericht der Bild: Kein Verfahren gegen 50+1

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