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Weitere Lockerungen im Amateursport: 1.500 Zuschauer bei Sportveranstaltungen erlaubt

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Aktuell sind bei Amateurfußballspielen maximal 100 Besucher auf Stehplätzen und insgesamt 500 Zuschauer inklusive Sitzplätze erlaubt. Ab Donnerstag soll sich dies ändern.

Dann sind 200 Stehplätze bei Amateurspielen erlaubt und die Gesamtzuschauerzahl liegt immerhin bei 1.500. Eine deutliche Verbesserung.

Es geht voran, der beharrliche Einsatz hat sich gelohnt, wenngleich wir noch weit von dem entfernt sind, was beispielsweise in unserem Nachbarbundesland Baden-Württemberg möglich ist, wo es erst gar keine Unterscheidung zwischen Steh- und Sitzplätzen gibt“, sagt Jürgen Faltenbacher vom Bayerischen Fußball-Verband.


Die geltende 13. BayIfSMV wird bis einschließlich 28. Juli 2021 verlängert. Ab dem 1. Juli 2021 (Donnerstag) gelten dabei folgende Änderungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen:

  • Unter freiem Himmel werden bei Sport- und Kulturveranstaltungen bis zu 1.500 Zuschauer zugelassen. Davon dürfen höchstens 200 als Stehplätze mit Mindestabstand vergeben werden, die übrigen nur als feste Sitzplätze. Indoor gilt hier wie bisher eine Zulassung abhängig von der Raumkapazität, höchstens aber 1.000 Personen. Tagungen und Kongresse werden analog behandelt.
  • In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 25 entfällt an den weiterführenden Schulen die Maske am Platz für Schüler und Lehrkräfte, die mindestens zweimal, empfohlen drei Mal wöchentlich einen negativen Testnachweis erbringen. In der Grundschulstufe verbleibt es bei den bisherigen Regelungen.
  • Gastronomische Angebote dürfen künftig bis 1:00 Uhr (bisher 24:00 Uhr) zur Verfügung gestellt werden.
  • Überregionale Märkte sollen mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten zugelassen werden.

Aufgrund Bundesrechts entfällt zum 1. Juli 2021 die Bundesnotbremse (§ 28b IfSG). Damit gibt es keine bundesrechtliche Regelung mehr für Gebiete mit einer 7-Tage-Inzidenz größer als 100. Sollten einzelne Landkreise oder kreisfreie Städte künftig wieder eine 7-Tage-Inzidenz größer als 100 aufweisen, gelten auch dort künftig die bayerischen Regelungen, die für den Inzidenzbereich zwischen 50 und 100 Anwendung finden (z. B. Kontaktbeschränkung auf den eigenen und zwei weitere Hausstände, Veranstaltungen max. 25 Personen indoor und 50 Personen outdoor, Testnachweiserfordernisse in Gastronomie, Beherbergungswesen, Sport und Kultur). Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde hat in diesem Fall zusätzliche geeignete Infektionsschutzmaßnahmen durch Allgemeinverfügung zu erlassen.

Quelle: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 29. Juni 2021

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