Die Fußballabteilung des TSV 1860 München hat die am 19. November angesetzte Mitgliederversammlung aufgrund des Corona-Lockdown abgesagt.
Die Pressemitteilung der Abteilung
Gemäß der seit Anfang November 2020 geltenden 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung (BayIfSMV) sind Mitgliederversammlungen von Vereinen untersagt. Die FA-Leitung beantragte beim Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) zwar eine Ausnahmegenehmigung, diese wurde aber nicht erteilt. Hierfür wäre zum einen die Zustimmung von höherer Stelle (ggf. bis hin zum Innenministerium) nötig gewesen und zum anderen wäre eine Ausnahmegenehmigung nur möglich gewesen für den Fall, dass bei einem Ausfall der Mitgliederversammlung ein ernsthafter und nicht abzuwendender Schaden von relevanten Ausmaß drohen würde; letzterer konnte im Falle der FA-Versammlung vom KVR nicht erkannt werden.
Bereits mit der Einladung zur Versammlung, die mit der Ausgabe 3/2020 der Vereinszeitung sowie auf der Homepage des Vereins veröffentlicht worden war, hatte die Abteilungsleitung die an einer Teilnahme interessierten Mitglieder um vorherige Anmeldung gebeten, um die Teilnehmerzahl besser abschätzen und frühzeitig auf etwaige Beschränkungen der Teilnehmerzahl reagieren zu können. Für die Gegentribüne des Sechzger-Stadions, die über 4.500 Plätze verfügt, hatte man ein Hygienekonzept erarbeitet, das bei Einhaltung der Abstandsregeln von 1,50 Metern eine Zulassung von bis zu 230 Personen ergeben hätte.
Bis zum Anmeldeschluss am Montag, den 16. November lagen lediglich zehn Anmeldungen vor. Für die Wahl des Kassenwarts waren keine weiteren Wahlvorschläge eingegangen, so dass Amtsinhaber Kurt Renner als einziger Kandidat zur Wahl gestanden hätte. Es waren auch keine Anträge von Mitgliedern eingegangen.
Als Alternativen für eine Präsenz-Veranstaltung sieht der Gesetzgeber während der Covid-19-Krise für Mitgliederversammlungen von Vereinen entweder eine Briefwahl oder Online-Versammlungen vor. Die Abteilungsleitung sieht darin keine Alternativen für die Mitgliederversammlung der FA und begründet dies wie folgt: Bei einer Briefwahl ist laut Gesetz eine Wahlbeteiligung von mindestens 50% der Mitglieder vorgeschrieben, damit Beschlüsse gültig wären; dies würde für die FA eine Wahlbeteiligung von rund 10.000 Mitgliedern bedeuten, was angesichts der Teilnehmerzahlen an FA-Versammlungen der Vorjahre utopisch erscheint, da sich diese nur im zwei- oder geringen dreistelligen Bereich bewegten (siehe Bericht in Vereinszeitung 4/2019). Online-Versammlungen sind zum einen sehr teuer und zum anderen besteht eine rechtliche Unsicherheit bei Online-Abstimmungen.
Die FA-Leitung hat sich daher entschieden, die Mitgliederversammlung im nächsten Jahr nachzuholen, sobald Präsenz-Veranstaltung wieder möglich sind. „In Anbetracht der geringen Zahl von Anmeldungen zur Versammlung, der Tatsache, dass bei der Wahl zum Kassenwart nur ein Kandidat zur Auswahl gestanden hätte und der Aussicht, für eine Briefwahl oder eine Online-Versammlung einen vier- oder fünfstelligen Betrag aus dem in erster Linie für den Sport vorgesehenen Abteilungs-Budget aufwenden zu müssen, um am Ende kein rechtssicheres Ergebnis zu haben, war dieser Schritt aus unserer Sicht der einzig richtige“, so Abteilungsleiter Roman Beer.
Der Bericht des Kassenwartes Kurt Renner über das Geschäftsjahr 2018/19 wird in der Vereinszeitung 4/2020 veröffentlicht, die im Dezember erscheinen wird.