Ursprünglich hätte die neu aufgestellte Golfabteilung für die zukünftig eigenständige Abteilung vor ein paar Tagen Neuwahlen durchführen sollen. Diese konnten jedoch nicht stattfinden und müssen nun nachgeholt werden. Der Grund: Die Mitglieder wurden 13 Tage vor der Versammlung eingeladen. Gemäß der Satzung ist eine Frist von 14 Tagen vorgesehen. Ein Fehler der Abteilung, der prompt von der übergeordneten Führung berichtigt wurde. Richtigerweise hatte der Wahlausschuss den Fehler als solchen erkannt, als ein Mitglied darauf aufmerksam gemacht hatte. Nun wird erneut eingeladen, um nachher auch eine ordentliche und vor allem satzungsgemäße Abteilungswahl durchführen zu können. Ein kleiner Fauxpas, der im Prinzip zwar kaum Auswirkungen hat, aber durchaus ärgerlich ist. Das schnelle satzungskonforme Handeln des Wahlausschusses verhinderte in jedem Fall, dass umsonst gewählt wurde.

Wahlausschuss des TSV bemängelt Fauxpas bei Einladung zur Neuwahl der Golfer
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