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Verwaltungsratskandidaten im Blickpunkt: Nicolai Walch

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Nicolai Walch ist bereits im Verwaltungsrat amtierend. Er stellt sich am Wochenende zur Wiederwahl. Der Rechtsanwalt mit Jurastudium an der Universität in Regensburg hat ausgeprägte Kontakte in Recht und Wirtschaft. Er hat eine freiheitliche, empathische und loyale Grundeinstellung. Das wird vor allem auch im Hinblick auf den TSV München von 1860 e.V. erkennbar. Seine Arbeitsschwerpunkte:

  • Sicherstellung rechtmäßigen und rechtssicheren Handelns innerhalb des Vereins
  • Rechtliche Angelegenheiten nach außen hin, insbesondere auch an den Schnittstellen zwischen e.V. und KGaA
  • Einbringung spezieller Kompetenzen im Wirtschaftsrecht und Markenrecht

Das Löwenmagazin hat ihn zu seiner Kandidatur befragt.

Das Interview

Du bist seit einem Jahr im VR. Gab es nach dem Zwangsabstieg Themen, die noch angepackt werden mussten oder konnte man sich neu orientieren und von Null anfangen?

Als ich neu in den Verwaltungsrat gekommen bin, gab es genügend Themen, an denen schon lange gearbeitet wurde und die teilweise auch aufgeschoben wurden, insbesondere z.B. die Gemeinnützigkeit als großes Thema, das wir mit Nachdruck verfolgt haben und das erfreulicherweise endlich als gelöst bezeichnet werden kann. Jeder hat im VR seine speziellen Themen, mit denen er sich befasst. Bei mir sind es, wegen meinem beruflichen Hintergrund, die rechtlichen Angelegenheiten. Hier sind drei Dinge zu nennen. Als erstes, wie läuft der Austausch im Verwaltungsrat und zum Präsidium satzungsgemäß ab, wie baut man da auf. Zweitens war ein großes Thema die etwaige Kündigung des Kooperationsvertrages, der Beschluss der letztjährigen Mitgliederversammlung. Da war ich lange und umfassend beschäftigt.

Zum zweiten Punkt: Was war genau Deine Aufgabe?

Meine Aufgabe war zunächst die Auslegung und Einordnung des Beschlusses, dann das externe Gutachten zu lesen, zu analysieren und, vor dem Hintergrund verschiedener Folgeabwägungen, die richtigen Rückschlüsse daraus zu ziehen. Da die Mitglieder mit großer Mehrheit dafür gestimmt haben, hatte der Antrag aus meiner Sicht Bindungswirkung, wenn ein juristisch haltbarer Kündigungsgrund vorliegt, sodass für diesen Fall der Vertrag auch hätte gekündigt werden müssen.
An das Thema bin ich völlig unvoreingenommen, rein juristisch, rangegangen. Sollte sich herausstellen, dass es gar keine Chance gibt, mit so einer Kündigung durchzukommen, dann muss man es ablehnen, um maximalen Schaden, direkt beim e.V., ohne Ertrag, zu vermeiden. Sollte aber ein, im Zweifel auch gerichtlich haltbarer Kündigungsgrund gegeben sein, hätte ich es als meine Verpflichtung angesehen, dem Willen der Mitglieder zu folgen und meine Zustimmung zu erteilen und beim Präsidium auf die Aussprache der Kündigung hinzuwirken.

Und der dritte Punkt?

Und der dritte große Punkt war bei mir die Überarbeitung der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats. Wir haben eine ziemlich alte Geschäftsordnung vorgefunden, wo einiges auf den aktuellen Stand gebracht werden musste. Einiges musste so formuliert werden, dass es klar ist, wie die Räder zwischen dem Präsidium und dem Verwaltungsrat ineinandergreifen und wie die Abläufe sind. Hinzu kam das aktuelle und wichtige Thema Verschwiegenheitspflicht. Daran habe ich, unter Mithilfe von Sebastian Seeböck und Sascha Königsberg, maßgeblich gearbeitet.

Dein Spezialgebiet im Verwaltungsrat ist die juristische Seite. Gibt es da bei den anderen Abteilungen Themen bzw. Probleme, die Du unterstützen müsstest?

Explizit in den Abteilungen gab es seit Sommer 2017 zum Glück keine Problematik. Der TSV ist so ausgerichtet und organisiert, dass die Abteilungen ziemlich autark agieren. Jede Abteilung hat ihre eigenen Mitglieder, eigenen Haushalt, eigene Ordnung und eigenen internen Ablauf. Der Verwaltungsrat steht über den Abteilungen und ist für alle da. Er wird im Einzelnen tätig, wenn ein entsprechender Anlass da ist.

Gibt es Budgetthemen, die der Verwaltungsrat zu klären hat?

Nicht direkt zu Abteilungen. Jede Abteilung verwaltet für sich selbst, von Mitgliedern bis zum Budget und ein Einschreiten des Verwaltungsrats wäre nur dann denkbar, wenn etwas schief läuft.
Was jedoch beim Verwaltungsrat als Aufgabe da ist, ist im Rahmen des Gesamtabschlusses des Geschäftsjahres, diese zu prüfen. Der Schatzmeister sammelt alles ein und fasst es zusammen und legt uns diese vor. Die Prüfung ist aber keine Sachdetail-Prüfung, sondern eine Richtigkeitsprüfung, weil der Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt wird. Ebenso legt uns der Schatzmeister die Planung für das nächste Jahr, also den Haushalt, vor und dieser müssen wir zustimmen.

Eine Aufgabe des Verwaltungsrats ist es, die Kandidaten für den Präsidentenposten zu casten. Ist das aus Deiner Sicht richtig?

Ich bin ein absoluter Freund der Basisdemokratie. Ich war früher, obwohl ich selbst Delegierter war, dafür, dass man vom Delegierten-System zum Mitglieder-System zurückkehrt. Insgesamt sehe ich es positiv an, wenn es den Mitgliedern möglich ist, Kandidaten vorzuschlagen. Deswegen, weil es die Demokratie fördert und weil es einem möglichen Missbrauch der Ämter entgegensteuert. Sprich der Gefahr, dass irgendwelche Kandidaten nicht berücksichtigt oder vorgestellt werden, die aber geeignet wären. Ein offenes und demokratisches Vereinsleben muss es aushalten, dass es ein Vorschlagsrecht von Mitgliedern gibt. Ich würde es befürworten, einerseits das jetzige System beizubehalten, andererseits aber parallel eine Möglichkeit für Vorschläge durch die Mitglieder in der Satzung zu verankern.

Darf der Verwaltungsrat dem Präsidium einen Auftrag erteilen, etwas durchzuführen – z. B. zur Stadt zu gehen und ein Grundstück für ein neues Stadion zu fordern?

Nein, das ist satzungsrechtlich nicht vorgesehen und wäre auch nicht zulässig. Aufsicht und Kontrollgremium heißt, dass man eben insgesamt das Präsidium beaufsichtigt, ob es satzungsgemäß handelt und bei bestimmten Beschlüssen mitwirkt und schaut, ob das alles in einem tatsächlich, wirtschaftlich und rechtlich vernünftigen Rahmen ist. Insgesamt ist es so, dass der Verwaltungsrat keine eigene, neue Zweckmäßigkeitsprüfung vornimmt und dem Präsidium was aufdrücken kann. Die Satzung sieht ganz klar vor, dass die Kompetenz bei dem Präsidium liegt und bei niemandem sonst.
Für den Verwaltungsrat ist, neben der Kontrollfunktion, eine Beratungsfunktion vorgesehen und sie ist immer ein weniger zu einer Funktion, die Entscheidungen vorgibt, sprich zu einer originären Entscheidungskompetenz. Die Entscheidungsprärogative liegt beim Präsidium und der Verwaltungsrat prüft bei zustimmungspflichtigen Handlungen, ob Ermessensfehler vorliegen. Wenn das Präsidium zum Beispiel einen Kandidaten für die Entsendung in den Aufsichtsrat der KgaA beschließt, kann der Verwaltungsrat hier die Zustimmung nicht alleine deswegen verweigern, weil er mehrheitlich einen anderen Kandidaten für geeigneter hält. Andererseits verweigert der Verwaltungsrat die Zustimmung aber dann, wenn gewichtige Gründe, etwa ein Interessenskonflikt, gegen die Entsendung sprechen.

Der Verwaltungsrat soll sich optimalerweise ja aus unterschiedlichen Charakteren, aus unterschiedlichen Bereichen bzw. mit unterschiedlicher Expertise zusammenstellen. Ist das überhaupt möglich oder besteht die Gefahr, dass sich z. B. die Unternehmer vordrücken?

Die Gefahr besteht tatsächlich. Ein Unternehmer hat sicherlich mehr Erfahrung mit der Presse, der vielleicht in anderen Aufsichtsräten sitzt oder eben einen höheren Bekanntheitsgrad hat und sich auch besser präsentieren kann. Wenn er ggf. bereits in der Öffentlichkeit steht, geht die Presse dann auch eher auf ihn zu. Aber das Ganze ist meines Erachtens nur relevant für das Wahlkampfgetöse. Denn, was oft verkannt wird und früher falsch gelebt wurde, satzungs- und ordnungswidrig gelebt wurde, ist, dass einzelne Verwaltungsräte nach außen kommunizieren und ihre Meinung und Ansichten über das Vereinsleben kundtun oder eben über Satzungen sprechen. Die Satzung und die Geschäftsordnung sind da aber ganz klar. Es besteht im Verwaltungsrat absolute Vertraulichkeit und es ist klar geregelt, dass der Verwaltungsrat an sich ausschließlich über den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter kommuniziert, und dies auch nur zu originären Themen des Verwaltungsrats. Insgesamt obliegt die Kommunikation nach außen satzungsgemäß nämlich dem Präsidium, und dies, was auch oft verkannt wird, im Allgemeinen bezüglich e.V.-Themen. Wenn einer zum Verwaltungsrat gewählt wird, tut er gut daran, sich im Hintergrund zu halten. Nicht was die Arbeit betrifft, sondern was die Öffentlichkeit betrifft. Alles andere würde gegen die Satzung und gegen die Geschäftsordnung verstoßen.

Besteht da nicht die Gefahr beim TSV, dass viele Selbstdarsteller angezogen werden?

Absolut. Und die werden allein deshalb angezogen, weil der TSV 1860 traditionell den Ruf eines Chaosvereins genießt und eben weil in der Vergangenheit die verschiedenen Amtsträger jeweils selbständig in die Öffentlichkeit gegangen sind. Aber genau deswegen ist es so wichtig, dass wir im Verein den eingeschlagenen Weg so weiter gehen. Dass wir uns darauf besinnen, vernünftig und fleißig, aber medial zurückhaltend zu arbeiten und vor allem rechtlich einwandfrei zu arbeiten.

Wie stehst Du zur 50+1-Regelung?

Für mich ist die 50+1-Regelung integraler Bestand des Fußballs, wie ich ihn kenne und liebe. Ich werde mich persönlich und überall dafür einsetzen. Sie hat zwei wichtige Funktionen. Erstens den Wettbewerb innerhalb des Profifußballs zu schützen und zweitens sicherzustellen, dass Vereine nicht zum Spielball der Investoren werden können bzw. sich nicht komplett von einem Investor abhängig machen können. Zur rechtlichen Situation ist zu sagen, dass ganz gewichtige juristische Argumente für den Erhalt der 50+1-Regelung sprechen. Es gibt bisher kein einziges Urteil, das nur annähernd auf diesen Sachverhalt anwendbar wäre und tatsächlich ist es so, dass die Verbands-Autonomie rechtlich auch ein sehr starker Grundsatz und ein hohes Gut ist. Sprich, dass Verbände sich selbst ihre Regularien aufstellen können. Wenn es einmal zum Angriff auf die 50+1 mittels einer Klage kommen sollte, wird ein wichtiger Punkt zu beachten sein, dass Fußballvereine nicht mit einem wirtschaftlichen Unternehmen vergleichbar sind. Ein Wirtschaftsunternehmen arbeitet gewinnorientiert, das ist bei Fußballclubs aber nicht der Fall, auch wenn der Profisport in eine KGaA ausgegliedert ist. Der ist am Gesündesten, wenn er maximal erfolgreich ist und am Ende eine schwarze Null steht. Alleine der sportliche Erfolg steht hier im Vordergrund.

Warum wollen da bei der Frage alle immer zum Europäischen Gerichtshof? Wäre es nicht sinnvoller, dies in Deutschland zu regeln, muss man da wirklich zum Europäischen Gerichtshof gehen?

Also, wenn es nach mir ginge, dann muss niemand irgendwo hingehen, denn diese Regel soll nicht angegriffen werden. In der Öffentlichkeit wird diese Thematik auch völlig falsch dargestellt. Diese Meinung, die Regel wird fallen, ist aufgrund der Lobby-Arbeit gebildet. Denn dort, wo das Geld ist, hat man ein Interesse daran, dass die Regel fällt und rein unternehmerisch gesehen wird. Aber Tatsache ist, dass es auch gewichtige Aufsätze und Analysen gibt, die besagen, dass man 50+1 halten kann.

Presse und Fans wünschen sich höhere Transparenz im Präsidium. Ist da der Kritikpunkt berechtigt, oder ist es der Sache dienlicher, nicht zu transparent zu sein?

Ich finde es absolut wohltuend, wie sich das Präsidium um Robert Reisinger verhält. Ich habe mich viele Jahre mit Sechzig befasst und es ist das erste Präsidium, bei dem ich mit der Öffentlichkeits-Arbeit 100% konform gehe. Wir hatten so viele Präsidien oder Menschen in Posten, die zu allem und jedem einen Kommentar abgegeben haben und dadurch die Arbeit an der Sache in den Hintergrund gerückt ist. Ich kann diesen Kurs nur unterstützen und es ist überhaupt nicht angezeigt, dass das Präsidium sich ständig zu Angelegenheiten des Profifußballs oder KGaA äußert. Meines Erachtens sollten sich die öffentlichen Äußerungen des Präsidiums auf Grundlagenentscheidungen beschränken, denn das Präsidium vertritt den e.V. und der e.V. ist schlichtweg „nur“ der Gesellschafter der KGaA. Die Öffentlichkeitsarbeit obliegt primär der KGaA, seinem Geschäftsführer und der sportlichen Leitung.

Viele Kandidaten treten an mit dem Vorhaben, das angeknackste Verhältnis zwischen den Mitgesellschaftern zu verbessern. Inwieweit hat ein VR die Möglichkeit oder Berechtigung, auf das Verhältnis einzuwirken?

Die Einflussmöglichkeit hierbei wird in der Öffentlichkeit und von anderen Kandidaten massiv überschätzt. Tatsache ist, es gibt keine Versammlung und kein Gremium, indem ein VR-Mitglied in seiner Eigenschaft als Verwaltungsrat auf Vertreter des Investors trifft. Ausnahme hiervon ist zur Zeit der Beirat der Geschäftsführungs-GmbH, in der Robert von Bennigsen sitzt, aber dort sitzt er nicht als Vertreter des Verwaltungsrats an sich, sondern er hat einfach beide Ämter inne, weil das Präsidium ihn entsandt hat. Im für den Profifußball so wichtigen Aufsichtsrat der KGaA gibt es derzeit aber kein Mitglied, dass gleichzeitig Mitglied im Verwaltungsrat ist.
Aus meiner praktischen Arbeit aus dem VR heraus, kann ich berichten, dass wir über Tätigkeiten, Wünsche, Tun und Lassen des Investors nie aus eigener Erfahrung mitbekommen, sondern immer nur über die Berichte der Vertreter in betreffenden Gremien, wie Aufsichtsrat der KGaA und Beirat der Geschäftsführungs-GmbH. Von daher sind diese Einflussmöglichkeiten nicht nur limitiert, sondern gar nicht vorhanden.

Die Mitglieder sollen nun 9 Kandidaten für den Verwaltungsrat wählen. Ist es da nicht politisch inkorrekt, wenn man als Wahlslogan bringt, man wolle komplett unvorbelastet Kandidaten in den VR bringen?

Du spielst damit wohl auf die Aussagen und niedergeschriebene Slogans aus dem Flyer des Team Profifußball? Meine Meinung dazu: Ich sehe das gesamte Auftreten und wie das bis dahin praktiziert wurde, sehr kritisch. Wir sind als Verein eine Einheit und es ist nicht vorgesehen, wie in der Politik, dass es bestimmte Parteien oder Fraktionen gibt. Unsere Satzung sieht eine Einzelwahl vor und keine Listenwahl. Was hier praktiziert wird seitens des Team Profifußball ist der Versuch, das Ganze durch Dinge, die außerhalb der Satzung stehen, zu unterlaufen. Mich stört es von Anfang an, dass diese Kandidaten zu neunt antreten wollen und damit ganz klar erkennbar ist, dass der jetzige Verwaltungsrat komplett abgewählt werden soll und da von einer Vorbelastung gesprochen wird. Unabhängig davon, dass wir im jetzigen Verwaltungsrat sehr konstruktiv miteinander arbeiten, kann ich überhaupt nicht verstehen, wieso man das so darstellt. Sebastian Seeböck, Sascha Königsberg und ich sind nämlich erst seit einem Jahr in dem Gremium und auf eine Vorbelastung kann ich beim besten Willen nicht kommen.

Wer muss im Kreise vom TSV 1860 und auf welcher Weise zum Thema Stadion handeln?

Den Startimpuls, um das Grünwalder Stadion zur dauerhaften Heimat des TSV 1860 München zu machen, muss vom Verein selber kommen. Primär ist die KGaA dafür zuständig – aber das Thema ist so exorbitant wichtig für den TSV und für die Identität des Vereins, dass alle Beteiligten sich gemeinsam dafür einsetzen sollten. Wir haben zum ersten Mal überhaupt die Konstellation, dass die Profimannschaft von 1860 im Grünwalder Stadion spielt und dass keine Alternative zur Verfügung steht. Und dass sowohl die Stadt als auch der Verein es so sehen, dass derzeit keine Einwände da sind. Die Saison ist super gut gelaufen, die Kapazität wird erweitert und meiner Ansicht nach ist es so, dass wenn man schon im Stadion drin ist, es viel schwieriger sein wird, uns da herauszubekommen. Also wird es der einfachere Weg sein, Schritt für Schritt das Stadion auszubauen. Es ist aber auch ganz klar, dass wenn man von der Stadt eine Aussage haben will, bis zum Ende des Jahres eine Aussage zu bekommen, dass die Stadt keine positive Zusage geben kann. Für so eine Anfrage gibt es weder eine rechtliche noch eine tatsächliche Grundlage. In diesem Bereich sind verbindliche Aussagen in so kurzer Zeit schlichtweg nicht möglich. Bei Schnellschüssen wird das Gegenteil erreicht und die Stadt kann nur eine Aussage tätigen, dass sie nur aufgrund des Ultimatums im Moment für uns nichts tun kann. In der jetzigen Situation mit 15.000, und wahrscheinlich ohne großen Aufwand erweiterbar auf gut 20.000 Zuschauer, brauchen wir kein deutlich größeres Stadion. Zumal es auch so ist, dass der große Zuschauer-Zulauf dadurch geschaffen ist, weil wir in das Grünwalder Stadion umgezogen sind. Hätten wir die Aufstiegssaison in der Allianz Arena gespielt, dann wäre der Zuschauerschnitt verheerend niedriger als im Grünwalder Stadion gewesen.

Was wünschst Du Dir für die Versammlung am 22. Juli 2018 im Zenith?

Mein Wunsch ist es, dass möglichst viele Mitglieder zu der Versammlung kommen und diese bis zum Schluss bleiben und sich damit demokratisch am Vereinsleben beteiligen. Solange sich alles in einem fairen Rahmen abspielt, habe ich nichts dagegen, wenn es etwas turbulenter wird, denn Emotionen gehören zu unserem Verein einfach dazu.

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