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München, Deutschland 24. Oktober 2021: Mitgliederversammlung des TSV München von 1860 e.V.in der Kulturhalle Zenith Robert Reisinger, Präsident TSV 1860 München mit Heinz Schmidt TSV 1860 München, Vize Präsident und Hans Sitzberger, Vize Präsident TSV 1860 München *** Munich, Germany 24 October 2021 General Meeting of TSV München von 1860 e V in the Kulturhalle Zenith Robert Reisinger, President TSV 1860 München with Heinz Schmidt TSV 1860 München , Vice President and Hans Sitzberger, Vice President TSV 1860 München

Verwaltungsrat und Präsidium des TSV 1860 München tagen heute

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Das Präsidium des TSV München von 1860 e.V. wird heute dem Verwaltungsrat zur aktuellen Lage Rede und Antwort stehen. Dabei geht es auch um die Bestellung eines Sportdirektors, unabhängig davon ob dieser als zweiter Geschäftsführer oder reiner Sportlicher Leiter ohne Geschäftsführerkompetenz kommt.

Bis heute hat der TSV 1860 München keinen Nachfolger für den Sportdirektor und Sport-Geschäftsführer Günther Gorenzel. Präsident Robert Reisinger konnte den Mitgesellschafter HAM International nicht von einem Kandidaten überzeugen. Seitens der Vize-Präsidenten gab es weder eine Zustimmung, noch eine direkte Ablehnung. Zumindest einer der Vize-Präsidenten soll jedoch nicht vollumfänglich überzeugt gewesen sein.

Grundsätzlich ist es natürlich wünschenswert, dass sich beide Gesellschafter auf einen Sportdirektor einigen. Sollte er als zweiter Geschäftsführer installiert werden, dann ist hierfür der Beirat der TSV 1860 Geschäftsführungs GmbH verantwortlich. Hier sitzen jeweils zwei Vertreter des TSV 1860 e.V. sowie von HAM International. Wird hier keine Einigung erzielt, endet die Kompetenz des Beirates. Es entscheidet dann die Gesellschafterversammlung.

Der TSV München von 1860 e.V. und seine Mitglieder werden nach außen vom gewählten Präsidium vertreten. Dabei ist das Präsidium auch dafür verantwortlich, den e.V. und seine Mitglieder in der Gesellschafterversammlung der TSV 1860 Geschäftsführungs GmbH zu vertreten. In dieser Gesellschafterversammlung, ist der e.V. der 100prozentige Gesellschafter. Diese Regelung war notwendig, um die 50+1-Regel zu erfüllen. Und diese Gesellschafterversammlung bestellt die Geschäftsführung der TSV München von 1860 GmbH & Co KGaA. Die Entscheidung, wer Geschäftsführer wird, obliegt also alleine dem Präsidium als Vertreter des Vereins.

Da der TSV München von 1860 e.V. allerdings ein demokratischer Verein ist, wählt die Mitgliederversammlung ein Kontrollorgan in Form des Verwaltungsrates. Der hat zwar keine Weisungsbefugnis gegenüber dem Präsidium, nimmt jedoch eine überwachende Funktion wahr. Ihm stehen dabei uneingeschränkte Prüfungs- und Kontrollrechte zu. Und dabei ist im Innenverhältnis der TSV München von 1860 e.V. grundsätzlich geregelt, dass die Bestellung der Geschäftsführung für die Profifußball-KGaA die Zustimmung des Verwaltungsrates einzuholen ist. Der Verwaltungsrat ist also primär nicht an der Entscheidung beteiligt, muss aber zustimmen. Deshalb hat das Präsidium bereits während des Entscheidungsprozesses ein Stimmungsbild beim Verwaltungsrat abgefragt. Im Hinblick auf die potentielle Personalie Horst Heldt stimmte der Verwaltungsrat 9:0 dafür. Auf die letztendlich Entscheidung hat es natürlich zumindest keinen direkten Einfluss. Wäre Heldt als zweiter Geschäftsführer gekommen, hätte das Präsidium entscheiden müssen. Aber so war klar, dass der Verwaltungsrat dieser Personalie auch tatsächlich zustimmt.

Am heutigen Freitag soll nun das Präsidium dem Verwaltungsrat Rede und Antwort stehen. Der Verwaltungsrat nimmt dabei seine Rolle als Kontrollorgan wahr. Insbesondere dahingehend, ob das Präsidium den e.V. in der Gesellschafterversammlung der Geschäftsführungs GmbH entsprechend im Sinne der Mitglieder vertritt und weiter vertreten kann. Es ist demzufolge keine Krisensitzung, wie manche Pressevertreter durchklingen lassen, sondern ein wichtiger Prozess im Rahmen des demokratischen Vereinsrechts.

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