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Unterschied zwischen Frist für Kandidaten-Vorschlag und Abgabe des Steckbriefes

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Eigentlich hat der TSV München von 1860 e.V. es klar kommuniziert. Bis zum heutigen Mittwoch, 24 Uhr, kann man Kandidaten für die 2024 zu wählenden Ämter des TSV 1860 vorschlagen. Davon unabhängig ist die Abgabe des Steckbriefes. Und das macht auch Sinn.

Bei db24 sorgt es aktuell für Verwirrungen. Angeblich soll es zwei unterschiedliche Fristen geben. Zum einen der heutige 20. März 2024 und zum anderen der 30. März 2024. Das ist aber leicht erklärt und in keiner Weise verwirrend. Die eine Frist gilt für die Vorschläge. Das heißt: bis heute können für die jeweiligen Ämter, die in diesem Jahr gewählt werden müssen, Kandidaten vorgeschlagen werden. Und zwar nur bis heute!

Was hat es nun mit dem 30. März auf sich? Dieser Termin ist für die Abgabe der Steckbriefe! Warum gibt der Wahlausschuss noch einmal 10 Tage Zeit dafür? Weil am heutigen Mittwoch möglicherweise Kandidaten vorgeschlagen wurden, die davon nichts wissen. Von ihnen kann man nicht erwarten, dass sie bereits einen Steckbrief vorbereitet haben. Man gibt ihnen also 10 Tage Zeit. Das ist eigentlich weder verwirrend noch in irgendeiner Weise falsch.

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