Der TSV München von 1860 e.V. veröffentlicht auf seinem Internetauftritt eine interessante Auflistung häufig gestellter Fragen. Wer sich mit Fragen an die Geschäftsstelle wenden will, sollte erst einmal das FAQ (Frequently Asked Questions / häufig gestellte Fragen) durchlesen.
FAQ zur Mitgliederversammlung 2018
Liebe Mitglieder,
da immer wieder Fragen zur Mitgliederversammlung auftreten, wollen wir im Folgenden die am häufigsten gestellten hier gerne für Sie beantworten. Bei weiteren Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Vereins (info@tsv1860.org).
Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der vielen Anfragen eine Antwort nicht in jedem Fall umgehend erfolgen kann und freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen und auf eine interessante Mitgliederversammlung 2018!
Präsidium, Wahlausschuss und Geschäftsstelle des TSV München von 1860 e.V.
Organisatorisches
- Wann und wo findet die Mitgliederversammlung statt?
Die Mitgliederversammlung findet am Sonntag, 22. Juli 2018, in der Kulturhalle Zenith (Lilienthalallee 29 in 80939 München) statt. Beginn ist um 10 Uhr, Einlass ab 8.30 Uhr.
- Wie komme ich am besten zum Zenith? Kann ich dort parken?
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Linie U6 Richtung Garching-Forschungszentrum, Haltestelle Freimann, von da ca. 700 m zu Fuß Richtung Westen über die Edmund-Rumpler-Straße.
Anfahrt mit dem Auto:
- von der A9 aus Norden kommend Richtung München Innenstadt, Abfahrt München-Freimann nehmen, dann rechts abbiegen in die Heidemannstraße und anschließend links in die Lilienthalallee.
- aus München Innenstadt kommend: A9 stadtauswärts bis zur Anschlussstelle München-Freimann, hier links in die Heidemannstraße einbiegen, danach links in die Lilienthalallee.
Am Zenith (Lilienthalallee 29) stehen ca. 800 Parkplätze kostenpflichtig zur Verfügung. In der Umgebung gibt es auch kostenfreie Parkplätze in begrenzter Zahl.
- Darf mein Hund mit in die Halle? Nein
- Kann ich meine Kinder mitnehmen? Gerne, sie müssen sich dann als Gäste registrieren lassen.
- Kann ich auch später kommen? Natürlich, Sie werden am Eingang registriert.
- Wie lange dauert die Mitgliederversammlung? Es kommt auf die „Diskussionslust“ der Mitglieder an, die Versammlung ist auf acht Stunden veranschlagt.
- Darf ich eigene Getränke und Verpflegung mitbringen? Ja, nach Abstimmung mit dem Ordnungsdienst. Es gibt aber einen Getränke- und Verpflegungsservice.
- Wie groß ist die Halle? Bekomme ich sicher einen Platz? Bestuhlt finden 2.500 Personen Platz, mindestens weitere 500 Personen haben Stehplätze.
- Gibt es wieder so lange Warteschlangen? Zu Stoßzeiten kann es durchaus Warteschlangen geben. Aufgrund unserer neu eingeführten Registrierung per Barcode auf dem Mitgliedsausweis gehen wir davon aus, dass wir für eine erhebliche „Prozessoptimierung“ sorgen zu können
- Darf ich Fotos machen? Nein.
- Ist das Zenith behindertengerecht? Ja, alle Locations sind barrierefrei zu erreichen und verfügen über die entsprechenden Sanitäranlagen.
Allgemeines
- Warum findet die Mitgliederversammlung statt?
Die Satzung des Vereins sieht eine jährliche Mitgliederversammlung vor.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschließende Vereinsorgan. Somit kommt ihr eine hohe Bedeutung zu. In der Satzung sind die verschiedenen Aufgaben der Mitgliederversammlung im Detail geregelt. Viele Aufgaben im Verein können ohne die Beschlüsse der Mitgliederversammlung nicht durchgeführt werden.
- Warum findet die Mitgliederversammlung jetzt statt?
Das Geschäftsjahr des Vereins geht vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres. Damit der Haushaltsplan für das kommende Geschäftsjahr genehmigt werden kann, soll die Mitgliederversammlung möglichst zwischen dem 1. April und dem 30. Juni abgehalten werden. Da im vergangenen Jahr besonders viele Mitglieder eingetreten sind und diesen die Möglichkeit gegeben werden soll, an Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen, wurde der Termin für die Mitgliederversammlung auf den Juli gelegt.
- Ich habe keine Einladung bekommen, darf ich trotzdem teilnehmen?
Teilnehmen dürfen alle Mitglieder des Vereins.
Die Einladung erfolgte mit der Mitgliederzeitschrift DIE SECHZGER, die am 29. Mai 2018 per Post bzw. am 07. Juni 2018 per Email verschickt wurde.
Jedes Mitglied konnte und kann wählen, ob es die Zeitschrift per Post oder per Email erhält. Der Versand erfolgt jeweils an die dem Verein zuletzt bekannte Anschrift bzw. Emailadresse. Wer keine Zeitschrift bekommen hat, sollte sich bei Frau Grübel in der Mitgliederverwaltung des Vereins melden und ggf. die Adressdaten aktualisieren (regine.gruebel@tsv1860.org).
- Ich habe meinen Mitgliedsausweis für das Geschäftsjahr 2018/19 noch nicht erhalten, darf ich mit dem Ausweis von 16/17 trotzdem zur Veranstaltung?
Die Mitgliedsausweise 2018/19 werden Ende Juni und somit rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung verschickt. Sollte es bei jemandem Probleme geben, kann ggf. auch anhand eines Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins festgestellt werden, wer Mitglied ist.
- Ich bin gerade erst eingetreten, darf ich trotzdem teilnehmen?
Ja. Für die Teilnahme spielt die Dauer der Mitgliedschaft keine Rolle. Nur um wahlberechtigt zu sein, ist eine Mindestdauer von einem Jahr Voraussetzung.
- Ich habe an dem Tag leider keine Zeit, darf ich jemand anderen hinschicken?
Das geht nicht. Das Stimmrecht darf nur persönlich ausgeübt werden.
- Was bedeutet „Entlastung“?
Sie bedeutet die Billigung der Geschäftsführung und die Anerkennung der geleisteten Arbeit, verbunden mit dem Ausspruch des Vertrauens für die bevorstehende Wahlperiode
- Kann ich Fragen stellen auf der MV?
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, zu den einzelnen Tagesordnungspunkten Fragen zu stellen oder Meinungen bzw. Anmerkungen zu äußern. Die Redebeiträge müssen vorab beim Wahlausschuss angemeldet werden, damit diese vorab geordnet und dem entsprechenden Redner gegeben werden können.
Anträge
- Wie kann ich einen Antrag stellen? Was muss ich beachten?
Anträge zur Mitgliederversammlung können bis einschließlich Freitag, den 22. Juni 2018, schriftlich beim Präsidium eingereicht werden:
- persönlich während der Geschäftszeiten
- per Post an TSV München von 1860 e.V., Grünwalder Str. 114, 81547 München
- per Fax unter 089 / 642785-148
- per Email an ekkehardt.krebs@tsv1860.de
Für die Rechtzeitigkeit der Antragstellung ist das Datum des Poststempels bzw. das Absendedatum des Faxes oder der Email entscheidend.
Satzungsändernde Anträge können allerdings nicht mehr eingereicht werden. Hierfür ist die Frist am 15.04.2018 abgelaufen.
Bitte prüfen Sie nach Möglichkeit vorab, ob Ihr Antrag tatsächlich den e.V. betrifft und die Mitgliederversammlung überhaupt zuständig ist für Ihr Anliegen.
Nach Zugang der Anträge entscheidet der Wahlausschuss, ob diese zugelassen werden können, d.h., ob sie in das Aufgabengebiet der Mitgliederversammlung fallen, ob sie rechtlich in Ordnung und auch realistisch umzusetzen sind. (Beispiel: Ein Antrag „Verpflichtung von Spieler XY zur Saison 2018/2019“ ist weder Aufgabe des e.V., noch eine solche der Mitgliederversammlung)
- Kann ich die Anträge vorab einsehen?
Alle rechtzeitig eingegangen und formal korrekten und zugelassenen Anträge werden vor der Versammlung auf der Homepage des Vereins (www.tsv1860.org) veröffentlicht und liegen zudem zu den Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr) auf der Geschäftsstelle, Grünwalder Straße 114, im Büro von Herrn Krebs zur Einsicht aus.
Am Tage der Versammlung erhalten Sie die Anträge zudem in schriftlicher Form.
- Warum können keine satzungsändernde Anträge mehr eingereicht werden?
Über satzungsändernde Anträge müssen die Mitglieder mit der Einladung informiert werden. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben. Die Frist hierfür wurde in der SECHZGER 1/2018 bekannt gegeben und ist am 15.04.2018 abgelaufen.
Quelle: tsv1860.org