TSV München von 1860 e.V. – alle wichtigen Infos zur Mitgliederversammlung

2.500 Sitzplätze bereitet der TSV München von 1860 e.V. für die Mitgliederversammlung vor. Im Notfall wäre für 500 weitere Personen noch Platz in Form von Stehplätzen. Die wichtigsten Infos wurden auf tsv1860.org veröffentlicht.

Die wichtigsten Infos

Ort und Zeit

Die Mitgliederversammlung findet am Sonntag, 30. Juni 2019, in der Kulturhalle Zenith (Lilienthalallee 29 in 80939 München) statt. Beginn ist um 10 Uhr, Einlass ab 8.30 Uhr.

Anreise

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Linie U6 Richtung Garching-Forschungszentrum, Haltestelle Freimann, von da ca. 700 m zu Fuß Richtung Westen über die Edmund-Rumpler-Straße.

Anfahrt mit dem Auto

  • von der A9 aus Norden kommend Richtung München Innenstadt, Abfahrt München-Freimann nehmen, dann rechts abbiegen in die Heidemannstraße und anschließend links in die Lilienthalallee.
  • aus München Innenstadt kommend: A9 stadtauswärts bis zur Anschlussstelle München-Freimann, hier links in die Heidemannstraße einbiegen, danach links in die Lilienthalallee.

Am Zenith (Lilienthalallee 29) stehen ca. 800 Parkplätze kostenpflichtig zur Verfügung. In der Umgebung gibt es auch kostenfreie Parkplätze in begrenzter Zahl.

Allgemeine Fragen

  • Darf mein Hund mit in die Halle? Nein
  • Kann ich meine Kinder mitnehmen? Gerne, sie müssen sich dann als Gäste registrieren lassen.
  • Kann ich auch später kommen? Natürlich, Sie werden am Eingang registriert.
  • Wie lange dauert die Mitgliederversammlung? Es kommt auf die „Diskussionslust“ der Mitglieder an, die Versammlung ist auf acht Stunden veranschlagt.
  • Darf ich eigene Getränke und Verpflegung mitbringen? Ja, nach Abstimmung mit dem Ordnungsdienst. Es gibt aber einen Getränke- und Verpflegungsservice.
  • Wie groß ist die Halle? Bekomme ich sicher einen Platz? Bestuhlt finden 2.500 Personen Platz, mindestens weitere 500 Personen haben Stehplätze.
  • Gibt es wieder so lange Warteschlangen? Zu Stoßzeiten kann es durchaus Warteschlangen geben. Aufgrund unserer neu eingeführten Registrierung per Barcode auf dem Mitgliedsausweis gehen wir davon aus, dass wir für eine erhebliche „Prozessoptimierung“ sorgen können.
  • Darf ich Fotos machen? Nein.
  • Ist das Zenith behindertengerecht? Ja, alle Locations sind barrierefrei zu erreichen und verfügen über die entsprechenden Sanitäranlagen.

Rechtliche / satzungsrelevante Fragen

Warum findet die Mitgliederversammlung statt?

Die Satzung des Vereins sieht eine jährliche Mitgliederversammlung vor. Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschließende Vereinsorgan. Somit kommt ihr eine hohe Bedeutung zu. In der Satzung sind die verschiedenen Aufgaben der Mitgliederversammlung im Detail geregelt. Viele Aufgaben im Verein können ohne die Beschlüsse der Mitgliederversammlung nicht durchgeführt werden.

Warum findet die Mitgliederversammlung jetzt statt?

Das Geschäftsjahr des Vereins geht vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres. Damit der Haushaltsplan für das kommende Geschäftsjahr genehmigt werden kann, soll die Mitgliederversammlung möglichst zwischen dem 1. April und dem 30. Juni abgehalten werden.

Teilnahmeberechtigung

Teilnehmen dürfen alle Mitglieder des Vereins. Die Einladung erfolgte mit der Mitgliederzeitschrift DIE SECHZGER. Jedes Mitglied konnte und kann wählen, ob es die Zeitschrift per Post oder per Email erhält. Der Versand erfolgt jeweils an die dem Verein zuletzt bekannte Anschrift bzw. Emailadresse. Wer keine Zeitschrift bekommen hat, sollte sich bei Frau Grübel in der Mitgliederverwaltung des Vereins melden und ggf. die Adressdaten aktualisieren ([email protected]).

Legitimation als Mitglied

Die Mitgliedsausweise 2019/20 wurden bereits verschickt. Sollte dieser nicht angekommen sein, ist auch eine Legitimation mit dem Ausweis 2018/19 möglich. Ggf. kann auch anhand eines Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins festgestellt werden, wer Mitglied ist.

Für die Teilnahme spielt die Dauer der Mitgliedschaft keine Rolle. Um wahlberechtigt zu sein, ist eine Mindestdauer von einem Jahr Voraussetzung.

Übertragung der Stimme auf Dritte

Das Stimmrecht darf nur persönlich ausgeübt werden.

Entlastung

Sie bedeutet die Billigung der Geschäftsführung und die Anerkennung der geleisteten Arbeit, verbunden mit dem Ausspruch des Vertrauens für die bevorstehende Wahlperiode.

Fragen während der Versammlung

Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, zu den einzelnen Tagesordnungspunkten Fragen zu stellen oder Meinungen bzw. Anmerkungen zu äußern. Die Redebeiträge müssen vorab beim Wahlausschuss angemeldet werden, damit diese vorab geordnet und dem entsprechenden Redner gegeben werden können.

Anträge

Anträge zur Mitgliederversammlung konnten bis einschließlich Freitag, den 31. Mai 2019, schriftlich beim Präsidium eingereicht werden:

  • persönlich während der Geschäftszeiten (Mo.-Fr. | 9-17 Uhr)
  • per Post an TSV München von 1860 e.V., Grünwalder Str. 114, 81547 München
  • per Fax unter 089 / 642785-148
  • per Email an [email protected]

Für die Rechtzeitigkeit der Antragstellung war das Datum des Poststempels bzw. das Absendedatum des Faxes oder der Email entscheidend.

Satzungsändernde Anträge können nicht mehr eingereicht werden. Hierfür ist die Frist am 22.03.2019 abgelaufen.

Bitte prüfen Sie nach Möglichkeit vorab, ob Ihr Antrag tatsächlich den e.V. betrifft und die Mitgliederversammlung überhaupt zuständig ist für Ihr Anliegen.

Nach Zugang der Anträge entscheidet der Wahlausschuss, ob diese zugelassen werden können, d.h., ob sie in das Aufgabengebiet der Mitgliederversammlung fallen, ob sie rechtlich in Ordnung und auch realistisch umzusetzen sind. (Beispiel: Ein Antrag „Verpflichtung von Spieler XY zur Saison 2019/2020“ ist weder Aufgabe des e.V., noch eine solche der Mitgliederversammlung)

Alle rechtzeitig eingegangen und formal korrekten und zugelassenen Anträge werden vor der Versammlung auf der Homepage des Vereins (www.tsv1860.org) veröffentlicht und liegen zudem zu den Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr) auf der Geschäftsstelle, Grünwalder Straße 114, im Büro von Herrn Krebs zur Einsicht aus.

Am Tage der Versammlung erhalten Sie die Anträge zudem in schriftlicher Form.

Über satzungsändernde Anträge müssen die Mitglieder mit der Einladung informiert werden. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben. Die Frist hierfür wurde in der SECHZGER 1/2019 bekannt gegeben und ist am 22.03.2019 abgelaufen.

Wahl des Präsidiums

Gewählt wird das Präsidium: Präsident und zwei Vizepräsidenten.

Es können keine Kandidat*innen mehr vorgeschlagen werden. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen endete am 31.01.2019. Dies wurde in der Ausgabe 4/18 der Mitgliederzeitung DIE SECHZGER bekannt gegeben.

Abstimmen dürfen nur Mitglieder, die mindestens ein Jahr Mitglied sind, d.h. spätestens am 30. Juni 2018 eingetreten sind.

Für das Wahlrecht spielt es keine Rolle, ob jemand passives oder aktives Mitglied ist. Außerordentliche Mitglieder dagegen haben kein Stimmrecht.

Das Stimmrecht darf nur persönlich ausgeübt werden. Eine Online-Abstimmung gibt es nicht.

Mitglieder sind erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr stimmberechtigt. Natürlich sind  unsere vielen jungen Mitglieder aber herzlich willkommen auf der Versammlung!

Unsere Satzung sieht grundsätzlich eine offene Stimmabgabe vor. Die Mitgliederversammlung kann aber auf Antrag von mindestens 20% der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder eine geheime Stimmabgabe beschließen.

Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet in der Regel die einfache Mehrheit (d.h. mehr JA als NEIN-Stimmen). Enthaltungen müssen nicht gezählt werden; diese können durch Abzug der Anzahl der abgegebenen Stimmen von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder ermittelt werden.

Mitgliedschaft

Außerordentliche Mitglieder dürfen nicht an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen und sind nicht wählbar.

Zu den außerordentlichen Mitgliedern zählen juristische Personen (z.B. Firmen) und Personen, die sich freiwillig und ausdrücklich für eine außerordentliche Mitgliedschaft entschieden haben und daher einen ermäßigten Beitrag zahlen.

Ordentliche Mitglieder sind alle erwachsenen Mitglieder, die den vollen Beitrag zahlen. Dazu kommen die Jugend- und die Ehrenmitglieder sowie Mitglieder, die einen ermäßigten Beitrag aus folgenden Gründen zahlen: Ehepartner oder eingetragene Partnerschaft; Schwerbehinderte; RentnerInnen, PensionistInnen, SeniorInnen ab 65 Jahren; SchülerInnen ab 18 Jahren, StudentInnen, Auszubildende ab 18 Jahren; TeilnehmerInnen am freiwilligen Wehrdienst und am Bundesfreiwilligendienst oder an vergleichbaren Diensten; EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenunterstützung, Sozialhilfe, Sozialgeld, Grundsicherung oder vergleichbaren sozialen Leistungen.

Mitgliedsanträge von Neumitgliedern müssen noch rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung eingereicht werden (siehe www.tsv1860.org/mitgliedschaft/). Dabei ist zu beachten, dass eine Bearbeitungszeit anfällt.

Ein außerordentliches Mitglied des Vereins kann seinen Mitgliedsstatus jeweils zum Beginn des Geschäftsjahres (1. Juli) ändern. Hierzu kontaktieren Sie bitte Frau Grübel ([email protected]).

Aktive Mitglieder üben im Verein eine Sportart aus, passive Mitglieder unterstützen ihren Verein ohne eine Sportart auszuüben.

Newsticker des Löwenmagazins:

https://loewenmagazin.de/1860live-mitgliederversammlung-2019/

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chemieloewe
chemieloewe(@chemieloewe)
3 Jahre zuvor

Mal neben dem Artikel gefragt, worüber geht denn jetzt das Chatforum, wie Löwenforum(?), war lange nicht mehr drin, da kam man im LM irgendwie über das Menü in den Chatroom, nach Themen… Läuft Chat nur noch über Twitter o. sowas? Da bin ich nicht dabei.

Außerdem:
Wollte nicht dieser selbsternannte beste 1860-Präsident in Spe Saki Stimoniaris Mitte der Woche groß zu seine Finanzplänen, Sponsoring usw. Stellung nehmen??? Wurde jedenfalls vorige Woche in den Medien, TZ o. AZ (?) groß angekündigt! Habe nichts dergleichen bisher vernommen. War mal wieder wie gewohnt heiße Luft, nehme ich mal an! Wird immer seltsamer u. lächerlicher dieser Wolf im Schafspelz!

ewald
ewald(@ewald)
3 Jahre zuvor

https://tsv1860.org/wp-content/uploads/2019/05/Antrag-Herbert-Schroeger-und-Unterstuetzer.pdf

Wenn ich mir den Antrag so durchlese, fällt mir spontan eine Person ein, die dann folgerichtig sofort aus dem Verein ausgeschlossen werden müsste, falls dem Antrag stattgegeben wird (Ziffer 8.3).

peterloewe
peterloewe(@peterloewe)
3 Jahre zuvor

“Die Mitgliedsausweise 2019/20 wurden bereits verschickt” – Nein, bisher nichts angekommen. Der Ausweis 2018/19 ist auch erst nach Email-Nachfrage verschickt worden.

Verstehe nicht, dass man das nicht auf die Kette bekommt!

dafranz
dafranz(@dafranz)
3 Jahre zuvor

Vielleicht ein unwichtiger Punkt. Vor zwei Jahren wurden mir 1 Liter Flaschen mit Wasser abgenommen und bewacht, zum später wieder mit heimnehmen. Waren dann natürlich weg. Ich meine mich zu erinnern, dass es bis 0,5 l erlaubt ist.
Zum Einlass. Ich habe letztes Jahr in der Mitglieder Registrierung mitgeholfen. Durch das Code Abscannen ging es echt schnell, die Probleme waren nur dann da, wenn das WLAN gestrickt hat. Als das lief, liefs glatt. Ausser dass auch die Koordination der Helfer sehr, wie soll ich sagen, vereinstypisch war 😉

ewald
ewald(@ewald)
3 Jahre zuvor

Wie bin ich froh wenn diese Mitgliederversammlung – mit hoffentlich guten Abstimmungsergebnissen – vorbei ist. Das ist unerträglich was aus einer gewissen Richtung an Hetze und Diffamierung, gepaart mit Fake-News fernab jeglicher Fakten, in Richtung Präsidium und e.V. gefeuert wird. Das hat mittlerweile eine Dimension erreicht die ich nicht für möglich gehalten hätte. Da kann man wirklich nur hoffen das die Mehrheit der Mitglieder stabil bleibt.

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