Für Verwirrung sorgte am Wochenende der bayerische Innenminister Joachim Herrmann bei einer Veranstaltung des Handball-Erstligisten HC Erlangen. Er macht Hoffnung auf mehr Zuschauer bei Sportveranstaltungen.
Am morgigen Dienstag nimmt der bayerische Innenminister Joachim Herrman an der Sitzung des bayerischen Ministerrats teil. Leiten wird diese Sitzung natürlich Ministerpräsident Dr. Markus Söder. Das Kabinett befasst sich insbesondere mit den Folgen der Corona-Pandemie. Über wesentliche Ergebnisse möchte man in einer Pressekonferenz ab 13 Uhr informieren.
Bei einer Veranstaltung des Handball-Erstligisten HC Erlangen hat Herrmann dabei bereits Andeutungen im Hinblick auf die Zuschauerzulassung gemacht. “Auf Grundlage dessen, was die Ministerpräsidentenkonferenz empfohlen hat”, so wird der Innenminister zitiert, werde man” rangehen und sagen: 5000 sind dann auf jeden Fall zulässig. Und über die 5000 hinaus 50 Prozent. Damit wären wir bei der Arena Nürnberger Versicherung auf jeden Fall bei über 6000 Zuschauern.” Die Arena Nürnberger Versicherung hat bei Handball-Spielen 8.308 und beim Eishockey 7.672 Plätze. Nach Rechnung des Innenministers würde also morgen tatsächlich beschlossen werden, dass die ersten 5.000 Zuschauer nicht gerechnet werden. Und ab dann eine 50-prozentige Auslastung für die Rest-Kapazität gilt. Am Beispiel der Arena Nürnberger Versicherung käme die Zuschauerzahl von über 6.000 tatsächlich zustande.
-> 5.000 Zuschauer plus [(7.672 Gesamtkapazität – 5.000) / 2 = 1.336] ergeben 6.336 Zuschauer.
Berechnung für den TSV 1860 München
Folgt man den Worten von Innenministerpräsident Hermann und überträgt dies auf die Spiele des TSV 1860 München, dann wären zukünftig 10.000 Zuschauer möglich.
-> 5.000 Zuschauer plus [(15.000 Gesamtkapazität – 5.000) / 2 = 5.000] ergeben 10.000 Zuschauer.
Voraussetzung ist hierfür auch, dass das Stehplatzverbot aufgehoben wird. Das wäre im Rechenbeispiel der Arena Nürnberger Versicherung auch tatsächlich der Fall.
Grundlage ist die Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August
Grundlage sei die Ministerpräsidentenkonferenz. Dort steht:
“Die Länder sind sich einig, dass über die 3G-Regelung hinaus bei Sportgroßveranstaltungen oberhalb einer absoluten Zahl von 5.000 Zuschauenden die zulässige Auslastung bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität liegt, jedoch nicht bei mehr als insgesamt 25.000 Zuschauenden.”
Bislang interpretierte zumindest Bayern das so, dass ab einer Zuschauerzahl von 5.000 eine Auslastung von maximal 50 Prozent für alle Zuschauer gilt. Innenminister Herrmann interpretiert das nun so, dass ab 5.000 Zuschauern auf die dann noch verfügbare Kapazität die 50 Prozent gerechnet werden.
Pressequellen
nordbayern.de: Herrmann spricht von über 6000 Zuschauern in der Arena
Focus: Zuschauer: Hoffnung für bayerische Profiklubs
Titelbild: Saisoneröffnung HC Erlangen – Joachim Herrmann, Bayerischer Staatsminister des Inneren / (c) imago images/Zink