Eigentlich dachten zahlreiche Fans, die den Löwen immer ins Trainingslager folgen, dass man wieder nach Spanien fährt. Heute wurde es offiziell: das Ziel ist die Türkei. Ein Corona-Hochrisikogebiet und ein Land, das aus Sicht des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte rechtsstaatswidrig handelt. Ein Kommentar.
“Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei wird derzeit gewarnt”, so das Auswärtige Amt. Denn das Land wird als Hochrisikogebiet eingestuft. Warum sich die Löwen ausgerechnet für die Türkei für das Trainingslager im Winter entschieden haben und auch noch für Fans ein spezielles Angebot bereit halten, kann man durchaus hinterfragen. Es gibt viele interessante Ziele, die nicht als Hochrisikogebiet gelten. Gerade Günther GorenzelGünther Gorenzel ist ein aus Österreich kommender Fußball..., GeschäftsführerÜbersicht über alle Geschäftsführer (Kaufmännisch und S... Sport, mahnte sowohl Spieler, als auch Fans immer wieder zur Vorsicht. Nun scheint man großzügiger.
Doch es ist nicht nur die Pandemie.
Das auswärtige Amt informiert darüber, dass es weiterhin Fälle gibt, “in denen deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt, oder an der Einreise in die Türkgei gehindert werden. Auch Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können bei einem erneuten Aufenthalt aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe festgenommen werden.” Laut dem auswärtigen Amt führen türkische Strafverfolgungsbehörden umfrangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, “die auch ohne hinreichende Vorermittlung zum Ziel von Strafverfolgungsmaßnahmen werden können”. Zudem warnt das Auswärtige Amt: “Aufgrund des weit gefassten Terrorismusbegriffs in der Türkei, der aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtsstaatswidrig ist, können z. B. bloße Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder „Liken“ von Beiträgen in sozialen Medien, die in Deutschland vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sind, für eine Strafverfolgung ausreichen.” Betroffen sind dabei vor allem deutsche Staatsangehörige mit privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei. Aber nicht nur, wie das Auswärtige Amt weiß. “Festnahmen, Strafverfolgungen oder Ausreisesperren sind auch im Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien zu beobachten, vermehrt auch aufgrund des Vorwurfs der Präsidentenbeleidigung. Hierfür wurden bereits mehrjährige Haftstrafen verhängt, teilweise auch erschwerte lebenslange Haft. Auch Ausreisesperren können für Personen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland existenzbedrohende Konsequenzen haben.”
Ein Trainingslager mit dickem Fragezeichen.
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