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Tops und Flops des Löwenjahres: Die Mär von Online-Abstimmungen

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Der Jahreswechsel ist auch immer Zeit von den großen Jahresrückblicken und -vorschauen, den Tops und Flops und den großen Momenten des vergangenen Jahres.

1860 München hat in den vergangenen Tagen eine Instagram-Reihe mit den tollsten Momenten des vergangenen Jahres präsentiert. Die schönsten Fotos von 2022 posteten diverse Fanseiten. Und auch der Löwen-Blog dieblaue24.de, präsentierte die Tops und Flops des Löwenjahres 2022. Ein Flop ist für uns Anlass für einen kurzen Faktencheck. In einem gestern erschienen Beitrag, gehörte der Punkt der fehlenden Online-Abstimmung bei Mitgliederversammlungen zu den “Flops des Löwen Jahres” und wird mit den Worten dies wäre “wie im 21. Jahrhundert mittlerweile usus” kommentiert. Wir haben uns deshalb gefragt, wie “usus” dies eigentlich bei den 56 Profivereinen im deutschen Fussball ist – übrigens unabhängig von der Frage, ob eine Online-Abstimmung sinnvoll wäre oder nicht.

1. Bundesliga

In der 1. Liga gibt es vier Vereine, die Online-Wahlen einsetzen bzw. während Corona eingesetzt haben. Mainz 05 zum Beispiel verzichtet nach den Corona-Beschränkungen auf diese Möglichkeit. Die drei anderen Vereine waren Schalke, Köln und Hertha BSC.

2. Bundesliga

In Liga 2 gibt es auch lediglich vier Vereine: Kaiserslautern, Braunschweig, Düsseldorf und der KSC.

3. Liga

Auch in der 3. Liga nutzen Clubs die Online-Abstimmungen: Dresden, Verl und RW Essen. Bei Verl ist man nach Corona zur Präsenzvariante ohne Online-Abstimmung zurück gekehrt.

In der Berichterstattung wird oft suggeriert, 1860 sei der einzig verbliebene Club, der bewusst auf Online-Wahlen verzichtet. Mit Online-Wahlen gäbe es ganz andere Ergebnisse. Man würde die Mehrheit beschneiden, die den Weg zur Veranstaltung nicht auf sich nehmen könne.

Von 56 Vereinen nutzen bzw. nutzten also gerade einmal 11 Clubs Online-Abstimmungen. 45 nicht. Darunter eben auch 1860 München. Sechzig befindet sich damit in guter Gesellschaft mit dem BVB, Freiburg und Co. Die Möglichkeit zukünftig Online-Wahlen zu zulassen geht übrigens über einen Antrag auf Satzungsänderung, über den dann bei der nächsten Mitgliederversammlung abgestimmt wird. So ist es im deutschen Vereinsrecht üblich. Bislang wurde jeder entsprechender Antrag bei den bisherigen Mitgliederversammlungen diskutiert und abgelehnt.

Bitte beachtet, dass dies ein Ergebnis eigener Internetrecherche ist. Es kann dementsprechend auch zu Fehlern kommen.

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