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Sportgericht des DFB hebt gelbe Karte aus dem Drittligaspiel TSV 1860 gegen Sportfreunde Lotte auf

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat die Gelbe Karte von Paterson Chato von den Sportfreunden Lotte im Spiel gegen den TSV 1860 München aufgehoben. Damit gab der DFB dem Einspruch der Sportfreunde statt.

Laut Lotte soll die Schiedsrichterin Dr. Riem Hussein in der 38. Minute eine Regelwidrigkeit geahndet haben, die nicht von Paterson Chato, sondern von Adam Straith begangen worden war. Die Unparteiische erklärte anschließend gegenüber dem DFB, dass es sich bei der Verwarnung von Chato tatsächlich um eine Verwechslung der beiden Spieler gehandelt habe. Auch die Fernsehbilder belegen diese Fehlentscheidung.

Nach Paragraph 12 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB kann eine ausgesprochene Verwarnung gegen einen Spieler nur dann aufgehoben werden, wenn sich der Schiedsrichter in der Person des Spielers geirrt hat.

Auf den TSV 1860 München hat diese Entscheidung keine Auswirkung.

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