Auch nach dem Spiel zwischen dem TSV 1860 München und dem FSV Zwickau gibt es Diskussionen rund um das „S“ im Schriftzug der Zaunfahne der Zwickauer Fangruppierung „Red Kaos“. Die Verwendung des Banners wurde für das gestrige Spiel untersagt. Die aktive Szene der Münchner reagierte mit einer Solidaritätsbekundung und zeige den Schriftzug in einem eigenen Banner. Die Frage: gibt es nun auch Ermittlungen gegen Löwen?
Hintergrund
Die aktive Fan-Szene hatte vor dem Spiel die Solidaritätsbekundung den Fanbeauftragten des TSV 1860 München vorgelegt. Zu lesen war:
„STAATSANWALTSCHAFT MÜNCHEN – VERFASSUNGSWIDRIG SEID NUR IHR – RED KAOS“
Die Verantwortlichen des TSV hatten den Protest genehmigt, jedoch ausdrücklich nicht den Schriftzug „Red Kaos“. Grund hierfür ist das aktuell laufende Verfahren der Staatsanwaltschaft. Der Ausgang des Verfahrens ist dabei vollkommen offen und noch nicht abgeschlossen. Deshalb ist der Schriftzug auch rechtlich nicht verboten. Die Polizei und der TSV 1860 München hatten sich jedoch im Vorfeld des Spiels darauf geeinigt, die Zaunfahne der Zwickauer Fan-Gruppierung „Red Kaos“ nicht zuzulassen. Das hat man natürlich auch für die eigene Fan-Szene umgesetzt. Doch die aktive Fan-Szene der Löwen schmuggelte den Schriftzug nachträglich ins Stadion. Laut der Freien Presse soll es nun Ermittlungen geben. Es soll von Seitens der Polizei sogar Video-Auswertungen geben um potentielle „Täter“ ermitteln zu können.
Kein Verfahren durch Staatsanwaltschaft eingeleitet
Die Staatsanwaltschaft betont gegenüber dem Löwenmagazin, dass man zunächst die Verwendung der „Red Kaos“- Fahne im April beim Spiel des FSV Zwickau rechtlich bewerte. Wegen den Solidaritätsbekundungen der Ultra-Szene des TSV 1860 München habe man kein Verfahren eingeleitet. Es liege hierzu auch noch gar kein polizeilicher Bericht vor.
Kommentar des Löwenmagazins
Es wäre durchaus ein positives Signal von Seiten der Staatsanwaltschaft die eher skurrile Diskussion zu beenden und das laufende Verfahren gegen die Fan-Gruppierung „Red Kaos“ einzustellen. Denn die Ermittlungen sind durchaus absurd. Laut dem Verfassungsschutz geht es beim Paragraphen 86a um die „Bewahrung des demokratischen Rechtsstaates und des politischen Friedens“. Das dargestellte „S“ der Fangruppierung Red Kaos ist davon weit entfernt, hier auch nur annähernd in Frage zu kommen. Das man Ermittlungen aufgenommen hat, ist durchaus sinnvoll und richtig. Die Frage ist jedoch, warum man nicht längst diese Ermittlungen wieder eingestellt hat. Seit April 2019 gibt es das offene Verfahren. Alleine durch die langanhaltenden Ermittlungen wird der eigentliche Kampf gegen eine Gefährdung unseres demokratischen Rechtstaates ad absurdum geführt. Die Diskussion wird in die Stadien getragen und lenkt durchaus vom eigentlichen Sinn des Paragraphen 86a und der Bewahrung des politischen Friedens und des demokratischen Rechtsstaates ab.