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Rundbrief der Merchandising GmbH im Hinblick auf die Nutzung des 1860-Wappens

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Eigentlich hatten wir uns eine klare gemeinsame schriftliche Stellungnahme des TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA und der TSV 1860 Merchandising GmbH gewünscht. Der Vorschlag des Löwenmagazins: Die Fanbeauftragten prüfen und genehmigen, natürlich in enger Absprache mit der Merchandising GmbH, schnell und unbürokratisch Anträge von Fanclubs und Fanorganisationen im Hinblick auf die Verwendung des traditionellen Vereins- und Club-Wappens. In einer gemeinsamen Erklärung wird zudem erläutert, in welchem Rahmen das Wappen genutzt werden darf.

Stattdessen gibt es einen Rundbrief von der TSV 1860 Merchandising GmbH an den Verteiler der ARGE-Fanclubs. Ungünstig dabei ist, dass andere Fanorganisationen und Fanclubs, die nicht in der ARGE organisiert sind, außen vor bleiben. Gerade deshalb hätten sich viele Fans natürlich gewünscht, dass ein offizielles Schreiben der KGaA auf tsv1860.de veröffentlicht wird. Die ARGE bittet jedoch um Weitergabe.

Die Merchandising GmbH betont, dass die Fans das höchste Gut des TSV 1860 München sind. Man widerspricht, dass man anwaltlich gegen Fanclubs vorgeht. Gerade deshalb wünschen sich viele Fans eine gemeinsame Stellungnahme des Wappen-Rechteinhabers sowie der KGaA, die für die Fans zuständig ist. Der Rundbrief der ARGE scheint vom Merchandising-Unternehmen geschrieben worden zu sein. Leider hat die Mail niemand unterzeichnet. Die angegebene eMail-Adresse im Text ist nicht erreichbar.

Die Merchandising GmbH erläutert, dass sie einen Fanclub darauf hingewiesen haben, dass es untersagt sei, neu aufgelegte Schals, T-Shirts, Polos, Tassen und Gläser ohne „unsere Zustimmung zu vertreiben“. Das hört sich sehr abgemildert an. Grundsätzlich ist natürlich festzuhalten, dass eine Abmahnung ein Prozess ist, der juristische Konsequenzen mit sich trägt. Unseren Informationen nach sollen in der nahen Vergangenheit bereits weitere Fanclubs abgemahnt worden sein. Ein „Beschuldigter“ soll sogar eine Unterlassenserklärung unterzeichnet haben. Namentlich genannt will er aus verständlichen Gründen natürlich nicht. Damit ist allerdings festzuhalten, dass aktuell nur zwei Fälle tatsächlich namentlich bekannt sind, beziehungsweise namentlich genannt werden können.

Der Rundbrief der Merchandising GmbH

Liebe Löwen,
Liebe Fanclubs,

um Irritationen zu vermeiden, wollen wir hiermit ausdrücklich betonen, dass die Fans das höchste Gut des TSV 1860 sind. Nichts ist bedeutender als die unvergleichliche und loyale Fan-Landschaft der Löwen, die weit über die Grenzen Deutschlands bekannt ist. Der große Zusammenhalt, selbst in schwierigen Zeiten, macht unseren einzigartigen Verein aus.

In diversen Medien wird nun behauptet, dass wir uns es zur Aufgabe gemacht haben, gegen Löwen-Fanclubs anwaltlich vorzugehen. Diesen Vorwurf weisen wir aufs Schärfste zurück. Die TSV 1860 Merchandising GmbH hat seit jeher die Fans und Fanklubs unterstützt und wird dies auch in Zukunft tun. Wir können versichern, dass der TSV 1860 Merchandising nichts ferner liegt, als die eigenen Fans zu bestrafen beziehungsweise abzumahnen, die nichts anderes tun wollen, als ihren geliebten Löwen auf der Brust zu tragen.

Richtig ist, dass wir einen Fanclub über unseren Anwalt darauf hingewiesen haben, dass es untersagt ist, neu aufgelegte Schals, T-Shirts, Polos, Tassen und Gläser ohne unsere Zustimmung zu vertreiben. Ebenso haben wir eine sehr politisch aktive Fan-Initiative darauf aufmerksam gemacht, dass es untersagt ist, T-Shirts mit dem 1860-Logo, die noch dazu mit dem durchgestrichenen Konterfei von Hasan Ismaik produziert wurden, zu verkaufen. Kein Mensch hat das verdient. „Bei der Nutzung unseres Logos sehen wir genau hin, denn es ist unsere Aufgabe, dieses und unsere Markenrechte zu schützen, hier geht es um das Image und das Ansehen des TSV 1860,“ so Merchandising-Geschäftsführer Anthony Power: „Wir werden nicht tolerieren, dass die Marke 1860 für diskriminierende und respektlose Motive – wie zuletzt desöfteren erfolgt – benutzt wird. Unser Verein steht für Vielfalt, Toleranz, Offenheit und Gemeinsamkeit. Nicht zuletzt ist Fußball ein Teamsport und wir sind alle ein Team. Wer unser Logo für Polemik und Ausgrenzung missbraucht, den werden wir mit aller Schärfe belangen. Auch kommerziellen Verkauf können wir selbstverständlich nicht akzeptieren.“

Wir wollen auch festhalten, dass wir der ARGE-Vorstandschaft vor Monaten einen Leitfaden im Umgang mit unserer Marke zur Verfügung gestellt haben. Außerdem wurden die Regionsvorsitzenden bei einer Veranstaltung in Olching vor drei Wochen ausführlich zu diesem Thema informiert. Auch dazu, dass wir jedem Fanclub einen Rabatt von 30 Prozent garantieren.
Power versichert: „Wir werden weiterhin jeden Fan und Fanklub unterstützen, damit alle von uns den Löwen mit Stolz auf der Brust tragen können. Es ist uns ein aufrichtiges Bedürfnis und besonderes Anliegen, dass unser einzigartiges Logo in der ganzen Welt bestaunt werden kann.“

Einmal Löwe, immer Löwe

Logo-Anfragen? Schreib uns eine Mail an fanclubs@tsv1860-merchandising.de*

* Anmerkung des Löwenmagazins: die eMail-Adresse funktioniert nicht (Stand: 30. April 2019, 09.00 Uhr)

Der Kommentar des Löwenmagazins

Zum einen finden wir es sehr schade, dass nur ein ausgewählter Teil von Löwen-Fanclubs ein Rundschreiben bekommt, obwohl grundsätzlich alle Fanclubs von dieser Thematik betroffen sind und auch ein Recht haben, informiert zu werden. Man hätte es mit einer offiziellen Stellungnahme auf tsv1860.de besser lösen können.

Zum anderen finden wir es unglücklich, dass die Merchandising GmbH ohne die Einbindung der Fanbeauftragten zukünftig entscheidet, wer das Wappen benutzen darf und wer nicht. Uns ist natürlich bewusst, dass rein rechtlich das so in Ordnung ist und die Merchandising GmbH dieses Recht ausüben kann. Die Betreuung der Fanclubs obliegt den Fanbeauftragten und wir halten es deshalb für wichtig, dass sie mit eingebunden werden.

Zwar betont Anthony Power, dass man jedem Fanclub einen Rabatt von 30 Prozent garantiert. Für uns stellt sich jedoch die Frage, ob dies nun tatsächlich nur für registrierte ARGE-Fanclubs gilt oder für alle Fanclubs. Es obliegt jedem Fanclub selbst, ob er in der ARGE Mitglied werden möchte oder nicht. Ebenfalls fragen wir uns, ob damit die Regelung verbunden ist, dass man Fan-Artikel für den eigenen Fanclub tatsächlich nur über die Merchandising GmbH und deren Partner herstellen darf. Für uns hört sich das durchaus so an. Der Rabatt von 30 Prozent mag sich als fair anhören, man ist dennoch an die Produkte der Merchandising GmbH gebunden. Das wird vielen Fanclubs sicherlich nicht gefallen. Auch zum Beispiel bei der Herstellung von Bannern.

Für uns zudem wichtig: Wie wird mit bereits produzierten Fan-Artikeln umgegangen?

Zu klären gilt zudem, was mit dem alten Wappen ist, dass bis 1973 offizielles Vereinswappen war. Darf es uneingeschränkt genutzt werden oder droht hier ebenfalls eine Abmahnung?

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