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Rot-Weiss Essen zieht Einspruch zurück – Borussia Dortmund II steigt damit wohl in 3. Liga auf

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Rot-Weiss Essen hat den Einspruch gegen Borussia Dortmund II zurückgezogen. Am heutigen Mittwoch hatte das Einspruchsverfahren stattgefunden. Es ging um drei abgesetzte Spiele der Borussen-Reserve während Corona.

Das Sportgericht des Westdeutschen Fußballverbandes folgte der Argumentation von Rot-Weiss Essen nicht, da er RWE nicht als einspruchsberechtigt befand (kein „Gegner“ i.S.v. §58 RuVO). Der Einspruch sei somit formal unzulässig. Zu einer Beweisaufnahme kam es deshalb nicht. Auch der Einspruch von der SV Bergisch Gladbach wurde abgewiesen. Die könnten noch in Berufung gehen.

RWE-Vorstand Marcus Uhlig: „Uns blieb insgesamt nichts anderes übrig, als unseren Einspruch mangels Erfolgsaussichten vor den Sportgerichten zurückzunehmen. Daher gebietet es die Fairness, nunmehr nicht weiter auf unsere Verdachtsmomente und Vermutungen einzugehen. In der Verhandlung hat der WDFV aus unserer Sicht alle vorliegenden Infos und Fakten transparent offengelegt. Hierfür möchten wir uns explizit bei Herrn Jades bedanken. Es bleibt allerdings ein fader Beigeschmack. Die sogenannte Spielberechtigungsliste der BVB U23 stellte die Basis unserer Einspruchsargumentation dar. Im Laufe der heutigen Verhandlung wurde offenkundig, dass Borussia Dortmund nach dem Spiel BVB-Schalke diese Liste von 57 spielberechtigten Spielern radikal auf zunächst 24 und am 5. Mai dann auf schlussendlich 22 Spieler reduziert hatte. Hier sehen wir dringenden Konkretisierungsbedarf für die Spielordnung, da einem solchen Vorgehen ansonsten weiter Tür und Tor geöffnet bleiben.“

Um was geht es: Nach Information von RWE wurden Spieler von Borussia Dortmund nach tagelangen Trainingspausen am 3. und 4. Mai auf das Corona-Virus getestet. Dabei fiel ein Schnellstest wohl positiv aus. Alle weiteren getesteten Personen (Spieler und Staff) durften die Kabinen betreten. Trotz dieses präventiven Verfahrens, das eigentlich weitere Infektionen ausschließen soll, und der vorangegangenen mehrtägigen Trainingspause stuften die involvierten Gesundheitsämter insgesamt zunächst acht Spieler als „Kontaktperson 1. Grades“ ein und ordneten für diese behördliche Quarantäne an. Das hatte zur Folge, dass die U23 weniger als 16 Spieler, die einer Mannschaft mindestens zur Verfügung stehen müssen, um ein Spiel ordnungsgemäß absolvieren zu können, auf ihrer Spielberechtigungsliste führte. Somit wurden zunächst die beiden anstehenden Meisterschaftsspiele in Rödinghausen und gegen Bergisch Gladbach durch die spielleitende Stelle des WDFV von Amts wegen abgesetzt.

Stutzig macht Rot-Weiss Essen die Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Absetzung der Spiele am 8. Mai lediglich 22 Spieler auf der Spielberechtigungsliste standen. Alleine in der Rückrunde waren bereits 27 Spieler im Spieltagskader des BVB-Reserve gewesen. RWE vermutet deshalb, dass die Borussia unmittelbar nach dem internen Bekanntwerden der Coronafälle die Spielberechtigungsliste reduziert hat.

Die RWE dazu: „Dieser Verdacht erhärtete sich auch dadurch, dass sich die Spieler Ansgar Knauff, Felix Passlack und Steffen Tigges mit dem Bundesliga-Kader seit dem 03.05 in „Quasi-Quarantäne“ und ab dem 12.05. im Quarantäne-Trainingslager befanden. Diese Regelung zur Absicherung des Spielbetriebs beschloss die Deutsche Fußball Liga (DFL) kurz zuvor. Laut Informationen, die aus der Dortmunder Kabine zu uns drangen, wollte Trainer Enrico Maaßen unter keinen Umständen ohne diese drei genannten Spieler in Rödinghausen und gegen Bergisch Gladbach antreten und hatte dies auch deutlich vor der restlichen Mannschaft artikuliert.“

Borussia Dortmund II ist damit wohl in der kommenden Drittliga-Saison Gegner des TSV 1860 München. Es könnte noch sein, dass der SV Bergisch Gladbach in Berufung geht. Auch deren Einspruch wurde abgewiesen.

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