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Risikospiele im Fußball – Beteiligung durch Vereine grundsätzlich rechtmäßig

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Risikospiele im Fußball: Die Deutsche Fußball-Liga musste heute eine Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht hinnehmen. Das Gericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Beteiligung von Vereinen an Polizeieinsätzen bei Risikospielen grundsätzlich rechtmäßig sei.

Risikospiel Grünwalder Stadion

Rechtsstreit zwischen DFL und Stadt Bremen

Anlass war ein konkreter Rechtsstreit zwischen der DFL und der Hansestadt Bremen über einen Gebührenbescheid von über 415.000 Euro. Allerdings betonte Richter Wolfgang Bier, dass die Rechtmäßigkeit wegen noch offener Fragen noch nicht vollständig feststehe. Es bestehe bei einem Risikospiel auch immer die Gefahr einer Doppelabrechnung, zum Beispiel bei Kosten von polizeilichen Maßnahmen gegen einzelne Störer, so der Richter. Grundsätzlich können jedoch für einen besonderen Polizeiaufwand aus Anlass einer kommerziellen Hochrisiko-Veranstaltung auch Gebühren erhoben werden.

DFL-Präsident Reinhard Rauball räumte ein, dass für den Verband die Entscheidung anders ausgefallen ist, als man ursprünglich angenommen hatte. Der Staat sei für die Wahrung von Sicherheit und Ordnung verantwortlich. Zudem betonte der Verband, dass man auf den Profi-Fußball jährlich rund 1,3 Milliarden Euro an Steuern und Abgaben leisten würde.

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