Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat Dennis Erdmann wegen Rassismus mit einer Sperre von acht Wochen und einer Geldstrafe von 3.000 Euro bestraft. Der 1. FC Saarbrücken hat nun Berufung eingelegt.
Die Stellungnahme des 1. FC Saarbrücken
Der 1. FC Saarbrücken und Dennis Erdmann legen Berufung gegen das heute vom DFB-Sportgericht unter der Leitung von Stephan Oberholz verkündete Urteil wegen angeblicher rassistischer Äußerungen beim Spiel zwischen dem 1. FC Saarbrücken und dem 1. FC Magdeburg (25. August 2021) ein. Die mündliche Urteilsbegründung beinhaltete erhebliche entlastende Momente, die allerdings nicht in die Urteilsfindung eingeflossen sind.
„Dem FCS wurde bescheinigt, kein rassistischer Verein zu sein und die Aussagen der am Prozess teilnehmenden Spieler und der externen Zeugen wurden als glaubwürdig bezeichnet. Dagegen wurde der Hauptbelastungszeuge Baris Atik in der mündlichen Urteilsbegründung als nicht mehr glaubwürdig deklariert. Allerdings hatte auch diese Feststellung des Gerichts überraschenderweise keinen Einfluss auf das jetzt ergangene Urteil. Deshalb sind wir in unserer Auffassung bestärkt, dass wir in der Berufungsverhandlung zu einem anderen Urteil kommen können“, so FCS- Pressesprecher Peter Müller.
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Titelbild: imago images/Jan Huebner