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Christian Dierl (links)

Problematik der Rudelbildung im Hinblick auf die Corona-Maßnahmen – TSV 1860 klärt auf

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Der TSV 1860 München betont die die gute “Zuammenarbeit mit der Stadt München, sowie den zuständigen Referaten und Behörden” im Hinblick auf die Umsetzung der Stehplatzbereiche der West- und Ostkurve, die als Sitzplätze genehmigt werden durften. Das klingt diplomatisch, viele Fans sehen das jedoch deutlich kritischer. In Bayern gelten teilweise unverständliche Regelungen, die den Veranstaltern die Zulassung von Fans erschweren.

“Für das DFB-Pokal-Spiel gegen Darmstadt 98 wurden die Rudel noch einmal optimiert und dadurch sogar eine Kapazität von 4.158 Zuschauer erreicht”, erklärt der TSV 1860 München in einer Stellungnahme. Warum der TSV 1860 München die von Bürgermeisterin Verena Dietl genannte Maximalkapazität von 5.250 Fans nicht erreicht und wieso müssen umständlich Rudel gebildet werden, erklären die Löwen am heutigen Donnerstag und kritisieren bei der Umsetzung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durchaus eine Benachteiligung von Fußballspielen im Hinblick auf andere Veranstaltungen:

Der TSV 1860 München hat als Veranstalter der Heimspiele bei der Umsetzung zwischen Theorie (Zulassung von 35% der Stadionkapazität), gesetzlichen Vorgaben und praktischer Umsetzung abgewogen und schließlich entschieden, eine Lösung mit unterschiedlichen Rudelgrößen umzusetzen. So können auch Einzelpersonen oder Kleingruppen ins Stadion. Eine „Vollauslastung“ von 5.250 Zuschauern wäre unter Beachtung der Regelungen der BayIfSMV nur möglich gewesen, wenn das Stadion ausschließlich mit 10er-Löwenrudeln besetzt worden wäre.

Da die Bildung von 10er-Rudeln unter den Dauerkarten-Inhabern des TSV 1860 München aus Sicht des Vereins nicht praxisnah ist und nicht im Gleichklang mit den Vorgaben für andere Branchen steht, wurde seitens des TSV 1860 München bei der zuständigen Behörde, dem Kreisverwaltungsreferat der Stadt München (KVR), beantragt im Ticketingsystem 10er-Blöcke zur Verfügung zu stellen, in die sich alle Dauerkarten-Inhaber selbstständig einbuchen und sich somit auch als Einzelperson oder Kleingruppe einem 10er-Rudel anschließen können. Als Grundlage dafür gilt §6 (1) Nr. 2 BayIfSMV in dem geschrieben steht, dass „in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird, in Gruppen von bis zu zehn Personen“ ein gemeinsamer Aufenthalt im öffentlichen Raum gestattet ist. Hier ist nach Erachten des TSV 1860 München nicht geschrieben, dass diese Personen sich kennen oder vorab selbst gefunden haben müssen.

Diese Ansicht wurde seitens des KVR durch Verweis auf eine Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 28.07.2020 (Az. G7VZ-G8000-2020/122-481) abgelehnt: „Dies bedeutet, dass ein Veranstalter eine solche Besuchergruppe ohne Einhaltung des Mindestabstands zusammensetzen darf, soweit diese bis zu zehn Personen gegenüber dem Veranstalter als Gruppe gemeinsam auftreten und daher eine innere Verbindung zueinander aufweisen. (…) Die Vorschrift [Anm.: im Rahmenhygienekonzept] soll allerdings nicht den Veranstaltern die Möglichkeit eröffnen, selbst Gruppen zu bilden. (…) Nach dem gesamten Regelungssystem der 6. BayIfSMV ist zwischen Personen, die sich nicht selbst zu einer Gruppe zusammenfinden, der Mindestabstand einzuhalten. Bei Veranstaltungen, bei denen Personen aufeinandertreffen, die üblicherweise nicht miteinander in Kontakt stehen, besteht das Risiko, dass ein etwaiges Infektionsgeschehen ggf. nicht sicher eingegrenzt werden kann. Dieses Risiko steigt bei großen Teilnehmerzahlen exponentiell. Es ist daher unzulässig, dass ein Veranstalter selbst zehn Personen zu einer Gruppe zusammenfasst und gemeinsam platziert, um so seine Kapazität zu erhöhen.“

Der TSV 1860 München ist selbstverständlich stets an einer fanfreundlichen, einfachen Lösung unter Wahrung der Reduzierung von Infektionsrisiken interessiert, um möglichst vielen seiner treuen einzigartigen Fans den Stadionbesuch zu ermöglichen. Dies natürlich immer unter der Maßgabe, dass die Gesundheit aller Stadionbesucher oberste Priorität hat und im Einklang mit dem Infektionsschutzgesetz und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden. Eine offensichtliche Benachteiligung des Stadionbesuchers gegenüber dem Besucher anderer Veranstaltungen kann der TSV 1860 München jedoch nicht für gutheißen.

Bis zu einer neuen Regelung bzw. Auslegung der BayIfSMV wird der TSV 1860 München weiterhin die „Rudelbildung“ aufrechterhalten, um möglichst vielen Fans einen Stadionbesuch zu ermöglichen. Gleichwohl muss es immer eine Abwägung der Rudelgrößen geben, um das Verfahren, ein Ticket zu erhalten, durch ausschließliche Vergabe von 10er-Rudeln nicht schwierig zu gestalten.

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