Hannah ist frustriert. Sie ist leidenschaftlicher Fan des TSV 1860 München. Für das Spiel gegen den FC Bayern München II, das sogenannte Derby, hat sie eine Karte ergattert. Doch schon jetzt weiß sie, dass sie das nicht wahrnehmen kann. Der Haushalt wächst ihr über den Kopf. Ihr Mann unterstützt sie nicht. Also stellt sie ihre Karte auf eBay zur Versteigerung ein. Die Haushaltskasse kann sie damit ordentlich aufbessern. Für uns stellen sich da zwei Fragen: Auf der einen Seite natürlich warum sie einen derartigen Macho geheiratet hat, der sie vor so einem Spiel nicht im Haushalt unterstützt? Auf der anderen Seite fragen wir uns, ob sie die Karte überhaupt versteigern darf?
Es kommt immer wieder mal vor: Man wird krank, hat allerdings eine Karte und möchte sie gerne weiterverkaufen. Oder ein Kollege hat zugesagt, dass er mitkommt, sagt aber spontan ab. In solchen Fällen ist es möglich, Karten privat weiterzuverkaufen. Wir sagen Euch, was Ihr dürft und was Ihr tunlichst vermeiden solltet.
Verboten ist …
- Verboten ist grundsätzlich der Verkauf in öffentlichen Auktionen wie zum Beispiel bei eBay. Gleiches gilt für Verkaufsplattformen wie zum Beispiel viagogo, seatwave oder StubHub. Ihr riskiert strafrechtliche Verfolgung. Das kann für Euch bis zu 5 Jahren Verbot für den Erwerb von Tickets bedeuten. Also am Besten erst gar nicht daran denken.
- Verboten ist der Weiterverkauf von Tickets an gewerbliche Händler. Da pro Mitglied / Kunde nur eine bestimmte Anzahl an Tickets gekauft werden können, kommt es immer wieder vor, dass gewerbliche Händler nach Kontingenten fragen. Das ist nicht erlaubt!
- Verboten ist es, und das wird einige überraschen, da es im Internet auch aktuell praktiziert wird: Tickets zu Werbezwecken, als Bonus, als Werbegeschenk oder als Preis eines Gewinnspiels weiterzugeben. Das ist nur dann möglich, wenn der TSV 1860 München schriftlich zugesagt hat! Wer also ein Gewinnspiel organisiert, um damit für seine Homepage, Facebook-Seite, etc. Likes oder Leser zu gewinnen, sollte das in jedem Fall mit dem Verein absprechen und sich schriftlich bestätigen lassen.
- Verboten ist die Weitergabe an Fans des Gastclubs, sofern Euch das bekannt ist. Ebenfalls dürfen Karten nicht an Personen weitergeben werden, die Stadionverbot haben.
- Verboten ist, die Karten für einen erhöhten Preis zu verkaufen.
Erlaubt ist …
- Erlaubt ist ein Weiterverkauf aus nicht kommerziellen Gründen bei Verhinderung. Zum Beispiel bei Krankheit, privater oder beruflicher Verhinderung oder ähnliche Gründe.
- Erlaubt ist, einen Aufschlag von 10 Prozent zu verlangen. Die sind als sogenannte Transaktionskosten gestattet. Für Stehplatzkarten von 14 Euro könnt Ihr also ruhigen Gewissens 1 Euro mehr verlangen und bei Karten in der Stehhalle, die 21 Euro kosten, auch ruhig 2 Euro mehr.
Unser Fazit
Sei nicht wie Hannah … und erst recht nicht wie ihr Mann …
Es sind auf der einen Seite natürlich rechtliche Gründe, weswegen Ihr Euch definitiv an die Regelungen halten solltet. Die Konsequenzen können drastisch sein. Bis zu 5 Jahre kann Euch der Verein einen Kauf von Karten verbieten. Und es können auch weitere strafrechtliche Konsequenzen greifen.
Aber vor allem gilt es, als Fan der Löwen gegenüber anderen Fans fair zu sein. Wir sind grundsätzlich dagegen, dass man andere Fans denunziert und an den Pranger stellt. Werden andere Fans jedoch “abgezockt”, dann sollten wir uns auch dagegen wehren. Wir hoffen, dass Ihr ebenfalls eine klare Linie fahrt.
Und für Hannah wünschen wir uns, dass ihr Gatte endlich den Arsch bewegt und sie im Haushalt unterstützt.