Bei demokratischen Entscheidungen gilt es die Mehrheit zu finden. Man nennt dies das Mehrheitsprinzip. So zum Beispiel bei der Wahl des Präsidiums im TSV 1860 München. Dort muss die Mehrheit entscheiden, dass sie für einen Kandidaten ist. Richard Bartl will im Endeffekt mehr als die Mehrheit. Wir werfen ein Blick auf den Antrag.
Den Antrag findet ihr hier: Mitgliederversammlung des TSV 1860 München: Satzungsändernder Antrag von Richard Bartl
Die einfache Stimmenmehrheit
Mit der Demokratie ist das so eine Sache. Bereits kleinen Kindern bringt man bei, dass man bei bestimmten Entscheidungsfragen abstimmen kann. Wenn die Mehrheit für Schokoladenkuchen ist, dann gibt es Schokoladenkuchen und keinen Erdbeerkuchen. Die Mehrheit hat entschieden. Und auch wenn Trotzreaktionen dennoch nicht auszuschließen sind, das Ergebnis müssen alle akzeptieren. Das ist Demokratie. Die Mehrheit hat entschieden. Man nennt das auch einfache Stimmenmehrheit.
Relative Stimmenmehrheit
Werden Kinder älter, dann werden sie irgendwann erkennen, dass nicht immer eine einfache Stimmenmehrheit möglich ist. In der Schule zum Beispiel, wenn drei Schüler gerne Klassensprecher werden möchten. Dann gilt die relative Stimmenmehrheit. Es gewinnt derjenige, der am meisten Stimmen bekommt. Die Mehrheit aller Schüler muss der Kandidat also nicht hinter sich haben. Nur mehr Stimmen als die Konkurrenz.
Stimmenmehrheit bei der Wahl des Präsidiums
Bei der Wahl des Präsidiums im TSV München von 1860 e.V. ist eine einfache Stimmenmehrheit erforderlich. Es wird laut Satzung seitens des Verwaltungsrates ein Kandidat vorgeschlagen. Die Mitgliederversammlung entscheidet, ob sie dieser Entscheidung folgen will, oder nicht. Würde die Satzung mehr als zwei Kandidaten ermöglichen, dann wäre eine relative Stimmenmehrheit sinnvoll. Es gewinnt bei drei Kandidaten derjenige, der am meisten Stimmen bekommt.
Richard Bartl fordert qualifizierte Stimmenmehrheit
Geht es nach Richard Bartl, soll zukünftig bei der Wahl des Präsidiums eine qualifizierte Stimmenmehrheit gelten. Diese Mehrheit ist eine besonders festgelegte Mehrheit, die größer als die einfache Mehrheit ist, aber nicht die Einstimmigkeit erreicht. Denkbar, und das fordert Bartl, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Es müssen also mehr als 66 Prozent für den Kandidaten sein.
Zwei-Drittel-Mehrheit dient dem Minderheitenschutz
Eine Zwei-Drittel-Mehrheit ist wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie. Im Bundestag zum Beispiel. Und das hat durchaus einen Grund. Die Zwei-Drittel-Mehrheit soll den Minderheitenschutz gewährleisten. Sie wird dann angewendet, wenn es zum Beispiel um eine Grundgesetzänderung geht. Die einfache Mehrheit kann also nicht einfach die Informations- oder Pressefreiheit abschaffen. Auch der Verteidigungsfall kann nicht einfach durch eine einfache Mehrheit ausgerufen werden. Das ist richtig und wichtig.
Qualifizierte Stimmenmehrheit bei Vereinen
Wann macht eine qualifizierte Stimmenmehrheit bei einem gemeinnützigen Verein Sinn? Im Prinzip dann, wenn die Satzung geändert oder der Verein sogar aufgelöst werden soll. Auch bei Änderung des Vereinszwecks ist eine qualifizierte Stimmenmehrheit dringend erforderlich. Das macht Sinn und sollte jedem einleuchten. Die qualifizierte Stimmenmehrheit ist bei solchen wesentlichen Entscheidungen eine wichtige Hürde.
Keinen Sinn macht eine qualifizierte Stimmenmehrheit bei der Wahl von Ämtern. Es ist völliger Humbug zu glauben, dass das Ergebnis dann demokratischer ist, nur weil mehr Mitglieder mit “ja” stimmen. Eine derartige Wahl wäre in Deutschland auch vollkommen unüblich. Würde tatsächlich bei einem der Kandidaten nicht mehr als 66 Prozent zusammenkommen, bestünde zudem die Gefahr eines langen Vakuums. Eine Minderheit könnte dabei die Wahl ständig blockieren – das würde die Demokratie sogar ad absurdum führen. 34 Prozent könnten damit ständig die Handlungsfähigkeit des TSV 1860 München lähmen.
ARGE-Vorstand Richard Bartl muss bei der Mitgliederversammlung am 10. Juli 2022 schon recht gute Argumente liefern, damit die Mitglieder seinem Antrag folgen. Glücklicherweise gibt es bei den Löwen eine Präsenz-Veranstaltung. Bartl kann also vor Ort Stellung beziehen und versuchen die Löwen von seinem Antrag zu überzeugen.
Es wäre das größte Eigentor eher…
Man sollte glatt dafür stimmen
Das ist meines Erachtens der dümmste Satzungsändernde Antrag den ich je gehört habe.
Der einzige Sinn in diesem Antrag könnte sein man möchte Robert Reisinger als Lebenszeitpräsident haben. Die 33% +1 lassen sich doch verhältnissmässig leicht aktivieren um eine Neuwahl zu verhindern.
Nach 11.2.1 der Satzung bleibt der Amtierende Präsident/ das amtierende Präsidium bis zu einer wirksamen Neuwahl im Amt.
Robert 4 ever.😀
Da hat anscheinend einer nicht bis zum Ende gedacht.😂
Antrag ist in die Tagesordung aufgenommen, auf der Mitgliederversammlung wird abgestimmt und damit hat sich’s!
Ist das eigentlich eine Wahl oder eine Abstimmung? Weil wählen kann ich ja nicht zwischen schwarz oder weiss / Pest oder Cholera / Franz oder Hans. Es gibt ja nur einen Kandidaten. Irgendwie ein “Wahlsystem” wie in Nordkorea.
Anträge stellen kann man ja, ob die dann auch durchkommen, ist die zweite Frage.
Ich persönlich sehe in diesem Antrag keinen Sinn, außer man möchte, dass man bei der Wahl des Präsidiums sich selbst blockieren, denn das würde bei einer zweidrittel-Mehrheit am Ende heraus kommen. In meinen Augen ist dieser Antrag völlig überzogen und erfüllt nicht wirklich einen Zweck.
Man muss sich schon ernsthaft hinterfragen, was so ein Antrag soll?
Der Herr Bartl sollte lieber mal bei seiner ARGE aufräumen und eine Mitgliederversammlung veranstalten, (die hätte übrigens schon lange stattfinden sollen) bevor er sinnlose und populistische Satzungsänderungsanträge für die ev. Mitgliederversammlung stellt!