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Polizei soll randalierende Hooligans zur Kasse bitten

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Ein kritischer Blick auf einen aktuellen journalistischen Bericht

Was sind randalierende Hooligans? Die Frage stellt sich der Münchner Merkur und die tz heute nicht. Doch über Hooligans geht es im heutigen Bericht sowohl in der Printausgabe als auch Online. Und um die Frage, ob Einsatzgebühren an Randalierer weitergegeben werden sollen. Hooligans, die in der Stadt oder im Stadion randalieren. Die sich gegenseitig veprügeln und Eigentum zerstören. Und damit natürlich Polizeikräfte binden. In hohem Maße. Das kostet Geld. Und die bayerische Staatsregierung will Randalierer nicht mehr einfach so davon kommen lassen. Man will sie zur Kasse bitten. Nicht nur im Stadion sondern auch bei Volksfesten oder Demonstrationen.

Bild unserer Ultras

Verstörend dabei das Bild der Ultras des TSV 1860 München in Augsburg, während sie Pyrotechnik zünden. Zweifelsohne, der Einsatz von Rauchkörpern ist eine Ordnungswidrigkeit. Doch genau dieses Bild im Hinblick auf Hooligans und die entstehenden Kosten zu verwenden, ist eine journalistische Frechheit. Und bietet ein völlig falsches Bild der Ultra-Szene. Liegt es daran, dass es dem Zeitungsverlag an Bildern mangelt? Oder denkt der Redakteur tatsächlich, dass man die Ordnungswidrigkeiten von Ultras mit den Gewalttaten von Hooligans in einen Topf werfen kann? Wohlgemerkt, man muss unterscheiden: Es geht hier um die Kosten der Polizeieinsätze bei willkürlicher Zerstörung und Gewalt. Nicht um mögliche Sanktionen und Strafgelder des Verbandes. Beim Einsatz von Pyrotechnik hat sich die Polizei nicht einmal vom Platz bewegt, sondern nur beobachtet. Warum also dieses Bild?

Landespolizeipräsident Schmidbauer will abschrecken

Doch der Bericht irritiert auch im Hinblick auf die Thematik und eine Aussage des Landespolizeipräsidenten sowie eine mögliche Entscheidung der bayerischen Staatsregierung: Eine Neuregelung soll nun dafür sorgen, dass die Beamten vor Ort entscheiden können, wer Gewalt gegen die Polizei anwendet und wer nicht. Wer in Polizeigewahrsam kommt, der ist automatisch schuldig. Und wird zur Kasse gebeten. Dabei spielt es keine Rolle, ob man bewusst Beamten angreift, flieht oder einfach nur aus dem Pulk gezogen wird. Man bekommt einen Kostenbescheid. Landespolizeipräsident Wilhelm Schmidbauer spricht von einer “abschreckenden Wirkung” gegenüber tz und Merkur. Dagegen kann man zwar wie auch bei Strafzetteln im Straßenverkehr Widerspruch einlegen, man ist jedoch selbst dafür verantwortlich, seine Unschuld zu beweisen. Eine gerichtliche Instanz wird nämlich nicht zwischengeschaltet. “Es ist ganz einfach”, sagt Schmidbauer der Zeitung: “Wenn die Polizei gegen jemanden Gewalt anwenden muss, muss derjenige dafür bezahlen.” Entkoppelt von möglichen Strafverfahren. Ein Irrsinn, wenn man die Polizei manchmal vor Ort erlebt hat. Teilweise vollkommen überfordert. Eine Kennzeichnung von Polizisten lehnt Bayern ja ohnehin ab. Und ein Irrsinn, wenn man das letzte Urteil des Europäischen Gerichtshofes bedenkt: Der gab Fans des TSV 1860 München Recht im Hinblick auf einen Vorfall vor rund 10 Jahren. Man kritisierte vor dem Gerichtshof nicht nur die Polizeigewalt, sondern auch die Vertuschung im Nachhinein.

Diskutiere mit: Fördert das eine mögliche Polizeiwillkür oder ist eine derartige Neuregelung sinnvoll?

Den Beitrag des Münchner Merkur / der tz München findet Ihr hier:

Fan-Ausschreitungen: Wenn die Polizei zur Kasse bittet

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