Einige Fans haben sich gewundert – im Block L der Stehhalle standen während des Spiels dauerhaft acht Beamte direkt hinter den Fans. Dabei war auch eine Filmkamera im Einsatz. Gefilmt wurde allerdings laut den Beamten nicht.
Bei einem Regionalliga-Spiel zwischen dem 1. FC Köln II und Rot-Weiß Oberhausen hatten Beamte teilweise bis zu sechs Minuten am Stück die Kamera auf Fans gerichtet. Das sei ein „vorsätzlicher, jedenfalls aber grob fahrlässiger“ Verstoß gegen das Polizeirecht. Paragraph 15 des Polizeigesetzes NRW erlaubt den Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungen nur dann, wenn Tatsachen die Annahmen rechtfertigen, dass dabei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden. Eine nicht hinreichende Vermutung bevorstehender Straftaten reiche hierbei nicht aus, so das Landgericht Köln.
Und die Beamten in der Stehhalle des Grünwalder Stadions? Es gäbe keinen bestimmten Grund, dass man während dieses Spiels genau hier stünde, erklärt ein leitender Beamter dem Löwenmagazin. Man hätte sich an verschiedenen Positionen positioniert. Und die Kamera, die dauerhaft auf die Westkurve gerichtet ist? Werden die Fans denn seitens der Polizei gefilmt? Der leitende Beamte vor Ort: “Nein. Der Kameramann filmt ausschließlich dann, wenn eine Straftat begangen wird”.
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Ich empfinde diese grundlose Polizeipräsenz in der Stehhalle echt als extrem unangenehm. Dss die Kamera nicht läuft, glaube ich niemals im Leben. Vor allem weil das USK für den dubiosen und unrechtmässugen Umgang mit Filmmaterial bekannt ist. Siehe Ermittlungen zum Amadeby, dem Urteilsspruch des EuGH und die Bemerkungen zu verschwundenem Filmmaterial der Polizei. Gegen Cops im Block und gegen das neue Polizeiaufgabengesetz!
Das erinnert mich auch an das Auswärtsspiel in Münster im Dezember 2019. Da stand schräg vor der Gästekurve extra ein Turm, auf dem die Polizei mit Kameras postiert war. Dabei ist üblicherweise die “schlimmste” Straftat, die man in so einem Stadion erleben kann, das Abbrennen von Pyrotechnik. Wir müssen schon in einem ausgesprochen sicheren Land leben, wenn das der Polizei größte Sorge ist.
Haben die lange Weile o. Filmfestspiele…???
Unverschämt sowas, die totale Überwachung, schrecklich, die haben sich wohl in der Adresse geirrt, die Seitenstraße ist ganz in der Nähe bzw. die Kloschüssel, die die suchen, steht nicht in Giesing, sondern in Fröttmaning! 😂🤣😂😜😖😡
So weit ist es schon gekommen. In Stadien werden seitens der Polizei pauschal Straftaten vermutet, während Flüchtlingsunterkünfte und zuletzt sogar Impfzentren tatsächlich Ziel von Angriffen werden. Die setzen die falschen Prioritäten.
Errinert mich an Mrs. Thatcher wie sie Ende der 80er gegen die Hooligans vorgegangen ist.
So ein Bullshit. Man kann nicht Filmen, wenn eine Straftat begangen wird. Denn wenn jemand eine Straftat begeht, dann ist sie ja schon vorbei, wenn man auf den Auslöser drückt.
Man kann höchstens filmen, wenn der Verdacht besteht, dass in naher Zukunft eine Straftat begangen wird, oder wenn bereits eine Straftat begangen wurde.
Ausnahme ist, wenn es sich um eine zeitlich länger anhaltende Straftat (z. B. Prügelei) handelt.
Insofern: ich glaube denen kein Wort.