Du betrachtest gerade Polizei in der Stehhalle – “Wir sind bereit zu filmen, wenn eine Straftat begangen wird”

Polizei in der Stehhalle – “Wir sind bereit zu filmen, wenn eine Straftat begangen wird”

  • Beitrags-Kommentare:7 Kommentare
  • Lesedauer:2 min Lesezeit

Einige Fans haben sich gewundert – im Block L der Stehhalle standen während des Spiels dauerhaft acht Beamte direkt hinter den Fans. Dabei war auch eine Filmkamera im Einsatz. Gefilmt wurde allerdings laut den Beamten nicht.

Bei einem Regionalliga-Spiel zwischen dem 1. FC Köln II und Rot-Weiß Oberhausen hatten Beamte teilweise bis zu sechs Minuten am Stück die Kamera auf Fans gerichtet. Das sei ein „vorsätzlicher, jedenfalls aber grob fahrlässiger“ Verstoß gegen das Polizeirecht. Paragraph 15 des Polizeigesetzes NRW erlaubt den Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungen nur dann, wenn Tatsachen die Annahmen rechtfertigen, dass dabei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden. Eine nicht hinreichende Vermutung bevorstehender Straftaten reiche hierbei nicht aus, so das Landgericht Köln.

Und die Beamten in der Stehhalle des Grünwalder Stadions? Es gäbe keinen bestimmten Grund, dass man während dieses Spiels genau hier stünde, erklärt ein leitender Beamter dem Löwenmagazin. Man hätte sich an verschiedenen Positionen positioniert. Und die Kamera, die dauerhaft auf die Westkurve gerichtet ist? Werden die Fans denn seitens der Polizei gefilmt? Der leitende Beamte vor Ort: “Nein. Der Kameramann filmt ausschließlich dann, wenn eine Straftat begangen wird”.

Polizisten richten dauerhaft Kamera auf die Westkurve – fotografiert aus dem Block G

Auch interessant:

Landgericht Köln: anlasslose Videoüberwachung von Fanblocks sind verboten

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
7 Kommentare
Neueste
Älteste Meist bewertet
Inline-Rückmeldungen
Alle Kommentare anzeigen