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Offener Brief der Rems-Murr-Löwen an die ARGE der Fanclubs des TSV 1860 München

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Die Rems-Murr-Löwen haben einen offenen Brief an die ARGE der Fanclubs des TSV 1860 München verfasst. Darin fordern auch sie in einigen Punkten Aufklärung bei verschiedenen Themen. Sie fordern zudem zeitnah eine außerordentliche Mitgliederversammlung. Der offene Brief wird hier im Löwenmagazin unverändert abgedruckt.

Offener Brief der Rems-Murr-Löwen

Werte Vorstände,

mit großer Bestürzung nahmen wir Kenntnis von der E-Mail-Affäre um Gerhard Schnell, den langjährigen Vorsitzenden der ARGE, des Dachverbands der Fanclubs des TSV 1860 München.

Als Mitglied der ARGE seit Juli 2017 bedauern wir sehr, dass die ARGE unter der Führung von Herrn Gerhard Schnell ein sehr eigenwilliges Eigenleben entwickelt hat. Unserer Meinung nach ist offen in Frage zu stellen, ob der ursprüngliche Vereinszweck der ARGE, nämlich die „Betreuung und Beratung der ihr angeschlossenen Fanclubs“ (ARGE-Satzung, § 2c, 1), noch erfüllt wird.

Auf Grund der aktuellen Umstände sehen wir grundsätzlich die Erfordernis einer außerordentlichen Mitgliederversammlung und haben daher die Absicht, gem. § 8, Abs. c, Punkt 1 der ARGE-Satzung, sowie gem. § 37 BGB ein Minderheitenbegehren anzustreben, um eine außerordentliche Mitgliederversammlung, notfalls auf Grund der Covid19-Pandemie per Online-Versammlung, einberufen zu lassen.

Aus diesem Grunde fordern wir Sie auf, uns bis 04.04.2021 eine vollständige Mitgliederliste der ARGE des TSV München von 1860 e.V. zukommen zu lassen, um die anderen Vereinsmitglieder über unser Vorhaben zu informieren und eine entsprechende Antragsliste im Umlaufverfahren einholen zu können. Wir weisen darauf hin, dass eine Mitgliederliste einem Mitglied zugänglich gemacht werden muss, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dies ist unserer Auffassung nach zweifelsohne der Fall. Die Mitgliederliste sollte folgende Informationen beinhalten: Name des Mitglieds (Fanclub-Name), Ansprechpartner des Mitglieds sowie mindestens eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme, idealerweise eine gültige E-Mail-Adresse des Mitglieds.

Auf Grund des unserer Meinung nach öffentlichem Interesse in dieser Angelegenheit haben wir uns dazu entschlossen, diesen Brief als „offenen Brief“ zu verfassen und auch entsprechend zu veröffentlichen, um möglichst viele Fanclubs einzuladen, unseren Absichten zu folgen. An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich betonen, dass unser Ziel ist, die ARGE zu reformieren und zukunftsfähig beizubehalten. Wir sind überzeugt davon, dass ein funktionierender Fanclub-Dachverband eine hilfreiche und wichtige Unterstützung für die Fanbetreuung der TSV München von 1860 GmbH & Co.KGaA darstellt.

Des weiteren bitten wir um Antwort auf folgende Fragen, die sich uns auf Grund der teilweise öffentlich bekannt gewordenen Informationen stellen:

1. Wie viele Mitglieder hat die ARGE zum Zeitpunkt dieses Schreibens tatsächlich? Wie viele dieser Mitglieder haben den ARGE-Beitrag für das laufende Geschäftsjahr (01.07.2020 – 30.06.2021) bezahlt?

2. Wie viele Mitglieder sind mit mehr als zwei Jahresbeiträgen in Verzug und müssten demnach gem. § 4 Abs. c, Punkt 5, der ARGE-Satzung aus der Mitgliederliste gestrichen werden?

3. Aus welchen Personen und mit welchen Funktionen setzt sich der aktuelle Vorstand der ARGE zusammen? Welche Funktionen haben die einzelnen Vorstandsmitglieder übernommen? Gibt es eine Geschäftsordnung für den Vorstand der ARGE?

4. Ist gewährleistet, dass alle Mitglieder des Vorstandes Vereinsmitglied beim TSV München von 1860 e.V. sind? Wenn nein, wie gedenkt die Vorstandschaft der ARGE mit diesem offensichtlichen Verstoß gegen die eigene Satzung (§ 9, Abs. b, Punkt 1) umzugehen?

5. Ist gewährleistet, dass alle aktuell amtierenden Regionsbeauftragten der ARGE sowie deren Stellvertreter Vereinsmitglied beim TSV München von 1860 e.V. sind? Wenn nein, wie gedenkt die Vorstandschaft der ARGE mit diesem offensichtlichen Verstoß gegen die eigene Satzung (§ 10, Abs. h) umzugehen?

6. Nach unserem Verständnis erfüllt die aktuell gültige Satzung der ARGE nicht in Fülle die Voraussetzungen gem. § 57, Abs. 1, BGB. Wir bitten hierzu um Stellungnahme.

7. Nach unseren Informationen wurde seitens der ARGE ein Nachfolger für Jutta Schnell installiert, der die Aufgaben von Jutta Schnell übernehmen soll. Jutta Schnell war bislang bei der TSV München von 1860 GmbH & Co.KGaA angestellt. Für uns ergeben sich daraus folgende Fragen:

  • Wie erfolgte die Auswahl des Kandidaten? Gab es eine entsprechende Ausschreibung der Stelle und wenn ja, über welches Medium?
  • Welche Qualifikationen wurden für diese verantwortungsvolle Stelle vorausgesetzt?
  • Nach unseren Informationen besteht der Verdacht, dass die besagte Person aus Mitteln der ARGE bezahlt wird. Sollte dies den Tatsachen entsprechen, läge ein Satzungsverstoß gegen den § 3, Abs. c, vor. Wie gedenkt die Vorstandschaft der ARGE mit diesem offensichtlichen Verstoß gegen die eigene Satzung umzugehen?

8. Da unserer Meinung befürchtet werden muss, dass Vereinsgelder der ARGE möglicherweise zweckentfremdet wurden, bitten wir um Offenlegung bzw. hilfsweise um Einsicht in den Kassenbericht für folgende Geschäftsjahre:

  • 01.07.2015 bis 30.06.2016
  • 01.07.2016 bis 30.06.2017
  • 01.07.2017 bis 30.06.2018
  • 01.07.2018 bis 30.06.2019
  • 01.07.2019 bis 30.06.2020

9. Des Weiteren bitten wir um die Offenlegung bzw. hilfsweise um Einsicht in die Inventarliste der vorhandenen Waren.

10. Wurden seitens der ARGE in den in Punkt 8 aufgeführten Geschäftsjahren Ausgaben getätigt, die die Summe von 200 Euro überschritten haben? Falls ja bitten wir um Offenlegung bzw. hilfsweise Einsicht, vor allem auch in Bezug auf den zu Grunde gelegten legitimierenden Beschluss zu den einzelnen Ausgaben.

11. Gab es Geschenke, Zuwendungen oder Vergünstigungen zu Gunsten der ARGE oder der Vorstandschaft der ARGE (z.B. Reisen oder Sachzuwendungen)? Wenn ja, in welchem Umfang bzw. in welchem Wert?

12. Wurden seitens der ARGE Fahrtkosten für Fahrten eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder ausbezahlt? Wenn ja, wann und in welcher Höhe?

13. Falls Punkt 12 bejaht werden kann: Trifft es zu, dass der ehemalige Vorstand Gerhard Schnell Fahrten abgerechnet hat, die mit dem Geschäftsfahrzeug der Fanbeauftragten Jutta Schnell direkt über die TSV München von 1860 GmbH & Co.KGaA abgewickelt wurden?

14. Gab oder gibt es feste monatliche Zuwendungen seitens der ARGE an juristische Personen?

15. Wer war innerhalb des ARGE-Vorstands für die Pflege der Mitgliederdaten zuständig?

16. Wie erklären sich offensichtliche Fehler bei der Datenpflege der Mitglieder der ARGE? Beispielsweise zu nennen: Fanclub-Nummer 600 existiert bei zwei unterschiedlichen Fanclubs; bei Fanclub Nr. 900 wurde der Betrag doppelt abgebucht; Fanclub-Nr. 900 wurde gestrichen)

17. Wer war innerhalb des ARGE-Vorstands verantwortlich für die mehrfach angekündigten Modernisierungsmaßnahmen innerhalb der ARGE? Welche Fortschritte wurden diesbezüglich – Stand heute – erreicht?

18. Welche Zusammenarbeit gab und gibt es seitens des ARGE-Vorstands mit den Medien? Insbesondere mit dem Fan-Blog „dieblaue24.de“ und dessen Betreiber Oliver Griss?

19. Wir bitten um Stellungnahme des ARGE-Vorstands zum internen Umgang mit der E-Mail-Affäre „Wahlvolk“, die am 14. Oktober 2020 mittels einer Veröffentlichung auf dem Fanblog www.loewenmagazin.de sowie dem Facebookauftritt von „Oamoi Sechzger – oiwei Sechzger“ öffentlich wurde.

20. Wir bitten um ausführliche Stellungnahme und Haltung des ARGE-Vorstands zu den aktuellen Vorwürfen gegenüber Herrn Gerhard Schnell. Wie lange bereits hat die ARGE-Vorstandschaft Kenntnis bzgl. der getätigten Vorwürfe? Wie wurde intern mit diesem Thema umgegangen?

21.  Einem Gerücht nach hat die ARGE am Spieltag des Relegationsauswärtsspiels in Völklingen eine große Anzahl an Karten wieder an 60 zurück gegeben, welche natürlich in der kurzen Zeit von 60 nicht mehr verkauft werden konnten. Ist an diesem Gerücht etwas dran? Falls ja, um wie viele Karten ging es dabei?  

22.  Warum wurde in der aktuellen Situation mit Richard Bartl ein neuer erster Vorsitzender bestellt, obwohl die ARGE de facto weiter handlungsfähig wäre? Ist es taktisch nicht unklug, eine Person in dieser für die ARGE schwierigen Situation zum Vorstand zu benennen, der zum damaligen Zeitpunkt ausdrücklicher „Wunsch-Nachfolger“ von Gerhard Schnell war?  

23. Welche Erwartungen setzt die ARGE Vorstandschaft an ihren 1. Vorsitzenden? Welche Voraussetzungen müsste ein Vorstand nach Auffassung der ARGE Vorstandschaft besitzen um dieses Amt legitimiert und im Sinne aller Vereinsmitglieder ausführen zu können? Nach unseren Informationen ist Richard Bartl in der Gemeinschaft der Fanclubs des TSV 1860 gänzlich unbekannt und daher stellt sich durchaus die Frage nach der Qualifikation von Herrn Bartl für dieses wichtige Amt.

Mit freudiger Erwartung Ihrer Stellungnahme verbleiben wir

Mit Löwengrüßen

Karl (Charly) Schmidinger

Vorstand Rems Murr Löwen

Vorstand Oamoi Sechzger – Oiwei Sechzger

Leutenbach, den 21.03.2021


Titelbild von Dag Schölper auf Pixabay

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