Bei der Mitgliederversammlung des TSV 1860 München am Sonntag, den 24. Oktober, steht erneut ein Antrag für Online und Briefwahl auf der Agenda. Der satzungsändernde Antrag kommt von Eduard Bauer.
Geändert werden soll die Satzung wie folgt:
1.) Es wird beantragt, die Satzung des TSV München von 1860 e.V. hinsichtlich der Punkte 5.1, 10.1, 10.7, 10.8, 10.9, 11.2.1, 11.2.2, 11.2.3, 13.1, 13.2, 14.1, 15.1 zu ändern, dass künftig für alle wahlberechtigten Mitglieder die Möglichkeit eröffnet wird, an Abstimmungen und Wahlen betreffend
• Satzungsänderung (10.9)
• Wahl des Präsidiums (11.2.1; 11.2.2)
• Wahl des Verwaltungsrats (13.1; 13.2)
• Wahl des Ehrenrats (14.1)
• Wahl des Wahlausschusses (15.1)
auch durch Onlinewahl oder Briefwahl nach Maßgabe des im Änderungsentwurfes beschriebenen Verfahrens (vorherige Anmeldung und Registrierung)) teilzunehmen.
2.) Sollte der Antrag zu 1.) nicht die erforderliche Mehrheit erreichen, beantrage ich bereits im Vorfeld, dass das Präsidium einen Vorschlag zur Änderung der Satzung des TSV München von 1860 e.V. für die bereits o.g. Punkte 5.1, 10.1, 10.7, 10.8, 10.9, 11.2.1, 11.2.2, 11.2.3, 13.1, 13.2, 14.1, 15.1 erarbeitet, dass künftig für alle wahlberechtigten Mitglieder die Möglichkeit eröffnet wird, an Abstimmungen und Wahlen betreffend
• Satzungsänderung (10.9)
• Wahl des Präsidiums (11.2.1; 11.2.2)
• Wahl des Verwaltungsrats (13.1; 13.2)
• Wahl des Ehrenrats (14.1)
• Wahl des Wahlausschusses (15.1)
auch durch Onlinewahl oder Briefwahl nach Maßgabe eines zu beschreibenden Verfahrens (vorherige Anmeldung und Registrierung) teilzunehmen und dass dieser Vorschlag in der Mitgliederversammlung zur Abstimmung gestellt wird.
Die Begründung:
Wir sind innerhalb Deutschlands einerder mitgliederstärksten Vereine im Bereich Fußball. Für grundlegende Entscheidungen wie die Wahlen des Präsidiums oder anderer Gremien, aber auch die Änderung der Satzung, sollten durch Einbeziehung aller wahlberechtigen Mitglieder demokratische Ergebnisse erzielt werden. Diese Möglichkeit ist derzeit auf der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung nicht gegeben. Hier wird einfach nicht darauf geachtet, welche erschwerten Anreisemöglichkeiten viele Mitglieder an einem Familientag (oder Verhinderung durch Krankheit, Urlaub, berufsbedingte Gründe und teilweise immense Entfernung – Bsp. Kiel) nicht auf sich nehmen können. Somit entschied in der Vergangenheit immer eine Minderheit und nicht die vorhandene Mehrheit der wahlberechtigten Mitglieder. Jede Menge Institutionen (Firmen bei Haupt- und Aktionärsversammlungen, Bundestag und Parteien bei Wahlen und Umfragen usw.) greifen heutzutage auf dieses moderne und über viele Grenzen etablierte Verfahren der Brief- und Onlinewahlen zurück. Auch einige Fußballvereine ermöglichen mittlerweile diese Vorgehensweise. Unser TSV 1860 aus der Großstadt München sollte mit diesen Entscheidungen nicht warten, bis es uns der letzte Verein aus dem Hinterland vorgemacht hat, wie das moderne Zeitalter auszuschauen hat. Deshalb bitte ich Sie, meinen Antrag zu unterstützen und es würde mich sehr freuen, diesen auf der nächsten Mitgliederversammlung auch in Wort und Schrift verfolgen zu können.
Titelbild: imago images / Oryk HAIST