In der Landeshauptstadt München gilt ab dem 1. Dezember die 2G-Regelung auch in der Außengastronomie. Damit verbunden ist auch eine FFP2-Maskenpflicht außerhalb des Sitzplatzes.
“Die Landeshauptstadt vereinheitlicht damit die Infektionschutzregeln für die Gastronomie”, schreibt die Stadt, denn “draußen gelten dann dieselben Regeln wie drinnen”. Aus Sicht des Gesundheitsreferates, das von Beatrix ZurekBeatrix wurde am 17.10.1959 in Gleiwitz geboren. Sie ist ver... geleitet wird, sei dieser Schritt “zum Infektionsschutz erforderlich, geeignet und angemessen”.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: “Wir haben im Stadtrat beschlossen, dass die Schanigärten und Freischankflächen den Winter über mit Ökostrom beheizt werden dürfen. Das darf aber nicht dazu führen, dass sich hieraus Infektionsherde ergeben. Die Inzidenz unter den Ungeimpften geht Richtung 1.800. Weil man am Sitzplatz ja keine Maske aufhat, ist es nicht nur sinnvoll, sondern wegen dieser aktuell hohen Inzidenz auch zwingend, dass anders als bisher auch in der Außengastronomie 2G gelten muss. Stehplätze gibt es nicht. Auswüchse, wie wir sie dieses Wochenende leider an verschiedenen Stellen in der Stadt beobachten mussten, dürfen sich nicht wiederholen. Den Spielraum für diese Regelung gibt uns der Freistaat in seiner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Der einzige Ausweg aus dieser Situation ist impfen, impfen, impfen!”
Das Kreisverwaltungsreferat der Stadt München wird die Gastronomiebetriebe intensiv und umfassend mit der Polizei prüfen.