Bei der Mitgliederversammlung des TSV München von 1860 e.V. am 10. Juli 2022 gibt es nur einen satzungsändernden Antrag. Der kommt von Richard Bartl, dem Vorstand der noch existierenden Arbeitsgemeinschaft der Fanclubs des TSV München von 1860 e.V..
Der Antrag von Bartl sieht vor, dass das Präsidium zwar weiterhin vom Verwaltungsrat vorgeschlagen wird, auf der Mitgliederversammlung allerdings dann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern gewählt werden müssen. Der Antrag betrifft. Ziffer 11.2.1 Satz 1 der Satzung des TSV München von 1860 e.V.
Der Antrag von Richard Bartl
Aktuelle Fassung | Beantragte Neufassung |
---|---|
Die Präsidiumsmitglieder werden einzeln auf Vorschlag des Verwaltungsrats für jeweils drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. | Die Präsidiumsmitglieder werden einzeln auf Vorschlag des Verwaltungsrats für jeweils drei Jahre von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gewählt. |
Weitere satzungsändernde Anträge sind nicht mehr möglich. Für nicht satzungsrelevante Anträge haben Mitglieder noch bis einschließlich Freitag, den 24. Juni 2021, Zeit.
Mehr Informationen:
Mitgliederversammlung am 10. Juli 2022 – die offizielle Mitteilung des TSV 1860 München e.V.
Allen Mitgliedern, die keine verfassungsfeindliche Haltung haben, kein vereinsschädigendes Verhalten gezeigt u. die entsprechenden Antragsfristen u. Formalitäten erfüllt haben, muss(!!!) es demokratisch erlaubt sein, sich zur Präsidentschaftswahl zu stellen, so auch zur Wahl um die weiteren Präsidiumsposten. Eine zu wählende Wahlkommission sollte über die Zulassung der Kandidaten entscheiden, ob die formellen Forderungen u. Regularien durch die Kandidaten eingehalten werden. Dann wäre es für mich eine demokratische Wahl im eigentlichen Sinne, zu der der Sieger eine einfache Mehrheit zum Zweitplatzierten benötigt, mind. aber einen festzulegenden Mindestabstand, evtl. 2-5%. Liegt das Ergebnis unter der Abstandsmarke zu den Zweit-…Dritt-…platzierten, wäre dann unter den Kandidaten, die innerhalb des festzulegenden 2…5%igen Abstandes zum Erstplatzierten liegen, eine Stichwahl erforderlich, wo dann die einfache Mehrheit genügt. Außerdem sollte es allen Mitgliedern erlaubt u. ermöglicht werden, vor der Präsenz-Mitgliederversammlung aus verschiedensten Verhinderungsgründen eine Briefwahl durchführen zu können, evtl. auch eine Online-Wahl, die natürlich auch fälschungssicher zu regeln u. durchzuführen ist. Die Brief-/Online-Wahlunterlagen müssten dann von den betreffenden Mitgliedern fristgerecht vorher in der Geschäftsstelle angefordert werden u. zurückgeschickt werden. Bei Stichwahlen wären dann evtl. halt die Präsenzmitglieder auf der MV entscheidend, sollte nicht eine abgesicherte Live-Online-Wahlbeteiligung möglich sein. So in etwa würde ich es aus meiner Sicht als eine gerechte, demokratische Wahl ansehen. Evtl. könnte man die Kandidaten auch verpflichten, eine gewisse Unterstützerliste mit, sage mal, min. 200…500 Mitgliedern zu erbringen, was vorher genau festzulegen wäre.
Ein Präsi.-Kandidat, vorgeschlagen durch den Verwaltungsrat, ist in meinen Augen nun einfach mal irgendwie voll daneben u. eine lächerliche Farce, was die demokratische Kandidatur im Vorfeld ad absurdum führt. Außer es stellt sich nur 1 Kandidat zur Wahl, dann wäre es halt so, das wird aber höchstwahrscheinlich kaum passieren.
Klar, ein solches, von mir beschriebenes Wahlverfahren wäre sicher ein großer Aufwand, aber mMn gerechter, als das jetzige Prozedere. Wie seht ihr das???
Antrag viel zu lasch. Wahlergebnisse unter 99% der Stimmen sind keine ausreichende Legitimation.
Gibt es zu dem Antrag auch eine Begründung? Oder wurde der einfach mal so in die Landschaft gekotzt?
Ich verstehe nicht, was der Antragsteller bezwecken will. So ein Erfordernis kenne ich eigentlich sonst nirgends, wenn überhaupt, dann müssen die Kandidaten mehr als 50% erreichen, meistens reicht es, die Stimmenmehrheit zu haben.
Wenn, dann sollte man lieber das System des Kandidatenvorschlags überarbeiten, das ist eher ein Problem, aber auch das ist schon ausdiskutiert.
Mehr wie 20% wird der Antrag eh nicht bekommen.
Ganz Ehrlich? Davon halte ich nichts. Wie Juergen unten bereits angemerkt hat macht man sich damit das Leben unnötig schwer. Verstehe auch den Sinn dahinter nicht weil nordkoreanische Wahlergebnisse selbst hier nicht möglich sind. 😉
So ein Schmarrn…
Da behindert man sich ja selbst. Denke in ner funktionierenden Demokratie reichen 50% vollkommen und die HV bleibt handlungsfähig