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Löwenmitglied möchte Satzungsänderung beim TSV 1860 e.V. bewirken

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Neue Initiative zur Änderung der 1860-Satzung

„Satzung ändern für mehr Mitbestimmung!“, so die Parole auf der Seite alleloewen.de, für die als Domaininhaber die Firma Opendi AG in München eingetragen ist. Das Unternehmen ist spezialisiert auf die Sammlung von Daten für das stadtbranchenbuch.com. CEO von Opendi ist Andreas Stahl, ein bekennender Löwenfan.

Vor allem die Einführung der Brief- oder Onlinewahl ist dabei die Forderung. Ein Antrag, der von der Mitgliederversammlung (MV) im letzten Jahr abgelehnt wurde und nun vermutlich erneut gestellt wird. „Die Vereinspolitik darf nicht dadurch bestimmt werden, wessen Fraktion die meisten Mitglieder in die Versammlung mobilisiert“, so wird auf der Homepage argumentiert.

MV nur beschlussfähig bei 15 Prozent Anwesenheit

Auf der Facebook-Seite des Betreibers wird auch der Vorschlag für die Satzungsänderung abgedruckt. Dabei soll eine Briefwahl erst dann durchgeführt werden, wenn bei einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung nicht mindestens 15 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. In dem Fall soll binnen 8 Wochen eine geeignete Fernwahl unter notarieller Beaufsichtigung durchgeführt werden. Die Fernwahl ist, unabhängig davon, wie viele ihre Stimme abgeben, in jedem Fall gültig.

Die Mitgliederversammlung würde damit praktisch ad absurdum geführt. Es ist nicht davon auszugehen, dass viele Mitglieder noch zur Mitgliederversammlung gehen, wenn man eigentlich im Vorfeld schon weiß, dass keine Wahlen stattfinden können. Der Wahlkampf würde sich dann zudem direkt nach der Mitgliederversammlung in die Presse, Blogs und die sozialen Netzwerke verlagern. Ob dies für den demokratischen Prozess nützlich ist, muss man bezweifeln.

Weitere Änderung

Auch die Kandidatur für das Präsidialamt möchte Stahl ändern. Laut Satzung schlägt der Verwaltungsrat die Kandidaten vor. Die Legitimation hierfür leitet der Verwaltungsrat von seiner eigenen Wahl durch die Mitgliederversammlung ab. Diese kann gemäß der Satzung dann jedoch trotzdem die vorgeschlagenen Präsidentenkandidaten ablehnen. Stahl möchte das ändern. Es soll eine direkte Wahl stattfinden, mit Kandidaten, die sich entsprechend mit einer Agenda bewerben. Ein Vorschlag für eine Satzungsänderung liegt allerdings noch nicht vor.

Die neue Initiative möchte den „ersten wirklich demokratischen Verein in Deutschland“, so endet sein Aufruf auf der Homepage.

Vorgeschlagene Satzungsänderung:

Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens 15% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Abstimmungen im Anschluss an die Mitgliederversammlung binnen 8 Wochen per geeigneter Fernwahl (Briefabstimmung oder Onlineabstimmung unter notarieller Beaufsichtigung) durchgeführt. Die Fernwahl ist in jedem Falle gültig. Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit, es sei denn, das Gesetz oder diese Satzung erfordert eine andere Mehrheit. Stimmenthaltungen werden bei der Ermittlung des Wahl- beziehungsweise Abstimmungsergebnisses nicht berücksichtigt. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Die Stimmabgabe erfolgt grundsätzlich offen, wobei die Ja- sowie die Nein-Stimmen zu zählen sind und die Stimmenthaltungen im Subtraktionsverfahren (Zahl der bei der Abstimmung anwesenden stimmberechtigen Mitglieder abzüglich Ja- und Nein-Stimmen) ermittelt werden können. Geheime Stimmabgabe findet nur statt, soweit es diese Satzung bestimmt oder wenn dies auf Antrag von mehr als 20 % der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung beschlossen wird oder wenn der Leiter der Mitgliederversammlung dies anordnet. (Quelle: FB)

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