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Löwenmagazin Adventskalender 23

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50€-Gutschein für “Hans im Glück”

Thomas Hirschberger gründete im Jahr 2010 den Hans im Glück Burgergrill, der schnell zum Frenchising-Unternehmen wurde und dem heute 64 Filialen in ganz Deutschland gehören. Ende 2017 öffnete die Kette das 50. Restaurant auf der Orchard Road in Singapur. Im Mai 2018 folgte die Eröffnung des zweiten und im August 2018 die des dritten Standortes in Singapur. Anfang April 2018 eröffnete der erste Hans im Glück-Standort in der Schweiz.

Die mit 14 weitaus meisten Restaurants der Kette befinden sich in München. Hans im Glück bietet Hamburger in verschiedenen Varianten, darunter auch vegetarische und vegane, dazu noch Nachspeisen sowie Cocktails. Die Speisen und Getränke tragen deutsche, an Märchen angelehnte Namen und die Inneneinrichtung ist mit Birkenstämmen gestaltet.

2015 erhielt Hans im Glück den Hamburger Foodservice-Preis für “überragende, zukunftsweisende, konzeptionelle sowie unternehmerische Leistungen”. Im gleichen Jahr wurde Gründer und Inhaber Thomas Hirschberger mit dem “Leader of the Year”-Award in der Kategorie “Gastronom des Jahres” ausgezeichnet. Außerdem wurde Hans im Glück zur “Marke des Jahres 2017” im Bereich Gastronomie und zum “Service Champion 2017”-Gewinner in der Branchensparte “Burger-Restaurants” gewählt.

Für das heutige Türchen spendet Hans im Glück einen 50€-Gutschein.

Aufgabe

Morgen ist Heiligabend … Was soll das Christkind dem TSV 1860 unter den Baum legen? 

GEWINNER Tür #21: Christian Seip

Hinweis

Wir verlosen die jeweiligen Preise aus allen Kommentaren dieses Beitrages altmodisch aus dem Lostopf am Tag darauf. Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer mindestens 18 Jahre alt ist und in Deutschland lebt. In den Lostopf kommen ausschließlich Kommentatoren, die im Löwenmagazin registriert sind oder sich entsprechend registrieren. (Weitere Teilnahmebedingungen siehe unten.) Wir geben den Gewinner 2 Tage nach Ende des Verlosungstages bekannt. Eine Teilnahme ist stets bis 24.00 Uhr möglich.

Allen Teilnehmern viel Glück!


Erweiterte Teilnahmebedingungen

Veranstalter des Gewinnspiels ist das Löwenmagazin. Mit Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen. Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Löwenmagazins sowie die jeweiligen unterstützenden Unternehmen bzw. Sachpreis-Spender.

Eine Teilnahme ist jeweils bis 24.00 Uhr des jeweils angesetzten Tages möglich. Die Verlosung wird am Tag darauf vorgenommen. Der Gewinner wird per E-Mail informiert. Geht von einem Gewinner innerhalb der angegebenen Frist (bis 31. Dezember) keine E-Mail bei uns ein, erlischt der Gewinnanspruch. Wir sind in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen. Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden. Wenn Umstände eintreten, die wir nicht zu vertreten haben, akzeptiert der jeweilige Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn. Solche nicht zu vertretenden Umstände sind insbesondere solche, die bei den Sponsoren der Gewinne liegen.
Die Gewinne werden dem Gewinner per Post an die angegebene Anschrift gesendet oder, sofern möglich, persönlich übergeben. Mit Übergabe des Gewinns an eine Transportperson geht die Gefahr auf den Gewinner über. Für Lieferschäden sind wir nicht verantwortlich.

Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt uns, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen. Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren. Wir sind verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer, sofern wir diese selbst verarbeiten. Wir werden die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden. Wir werden die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt. Dies umfasst auch eine Verwendung zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht.

Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung entsprechend, die wir im Impressum angegeben haben. Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.

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