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Löwenmagazin Adventskalender 20

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Ein Wochenende in der 1860-Berghütte für 2-3 Personen

Die Bergsteiger-Abteilung wurde im Mai 1901 als eine der wenigen noch in der Vorkriegszeit gegründeten Unterabteilungen des TSV München von 1860 von 12 bergbegeisterten Turnern gegründet. Das satzungsgemäße Ziel war stets die Pflege des aktiven Bergwanderns, der freundschaftliche Zusammenhalt und die Erhaltung der Liebe zu den Bergen.

Berghütte TSV 1860 e.V.Im Jahre 1910 wurde die Jagdhütte an der „Blauen Gumpe“ im Zugspitz-Gebiet erworben, die dann in den Jahren 1922 und 1923 von Mitgliedern der Riege aus eigenen Mitteln neu gebaut und vollständig neu eingerichtet wurde.
Noch heute ist diese Berghütte das „Juwel“ der Bergsteiger-Abteilung und wurde im Sinne der Erbauer gehegt und gepflegt, wobei stets darauf geachtet wurde, den „urigen“ Zustand zu bewahren. Die Hütte dient nach wie vor als einzigartiger Ausgangspunkt für viele Touren im Karwendel und Wettersteingebirge und als Übernachtungsmöglichkeit für Mitglieder und Gäste.

Die Berghütte liegt im wunderschönen Raintal auf dem „alten Weg“ zur Zugspitze zwischen Bockhütte und Raintal-Angerhütte, direkt an der Blauen Gumpe am Fuße des Jungfernkars und Hochwanners auf der einen Seite und des mächtigen Hochblassen auf der anderen Seite und dem Zugspitzplatt im Westen. Ein bemerkenswerter imposanter Eindruck, den die Natur dort jedem Besucher bietet. Ein Paradies auf Erden, das perfekt zur Erholung und Entschleunigung vom stressigem Stadt- und Berufsleben geeignet ist.Berghütte TSV 1860 e.V.

Die Bergabteilung spendet für die Löwenmagazin-Leser 2 Übernachtungen in der Hütte für 2-3 Personen.

Da die Hütte stets gut ausgebucht ist, stehen folgende Termine zur Verfügung: 2. – 3. Juni oder 9. – 10. Juni 2018.

Der Anmarsch zu der Hütte beträgt ca. 3 Stunden von der Garmischer Skistation. Essen müsst Ihr Euch selber mitnehmen, Getränke gibt es dort käuflich zu erwerben. Beim Einzug werdet Ihr in Empfang genommen und eingewiesen.

Aufgabe

Wenn Ihr sorgsam den Text gelesen habt, wird es nicht schwierig sein, im Kommentar den Gipfel zu nennen, den man von der Hütte aus erreichen kann. Kombiniert es im Kommentar noch mit den Begriffen “Löwe(n)” und “Bayern” und schon kommt Ihr in die Auslosung.

Hinweis

Wir verlosen die jeweiligen Preise aus allen Kommentaren dieses Beitrages altmodisch aus dem Lostopf am Tag darauf. Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer mindestens 18 Jahre alt ist und in Deutschland lebt. In den Lostopf kommen ausschließlich Kommentatoren, die im Löwenmagazin registriert sind oder sich entsprechend registrieren. (Weitere Teilnahmebedingungen siehe unten.) Wir geben den Gewinner 2 Tage nach Ende des Verlosungstages bekannt. Eine Teilnahme ist stets bis 24.00 Uhr möglich.

Allen Teilnehmern viel Glück!

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Erweiterte Teilnahmebedingungen

Veranstalter des Gewinnspiels ist das Löwenmagazin. Mit Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen. Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Löwenmagazins sowie die jeweiligen unterstützenden Unternehmen bzw. Sachpreis-Spender.

Eine Teilnahme ist jeweils bis 24.00 Uhr des jeweils angesetzten Tages möglich. Die Verlosung wird am Tag darauf vorgenommen. Der Gewinner wird per eMail informiert. Geht von einem Gewinner innerhalb der angegebenen Frist (bis 31. Dezember) keine E-Mail bei uns ein, erlischt der Gewinnanspruch. Wir sind in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.

Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn pro Tag möglich. Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden. Wenn Umstände eintreten, die wir nicht zu vertreten haben, akzeptiert der jeweilige Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn. Solche nicht zu vertretenden Umstände sind insbesondere solche, die bei den Sponsoren der Gewinne liegen.

Die Gewinne werden dem Gewinner per Post an die angegebene Anschrift gesendet oder, sofern möglich, persönlich übergeben. Mit Übergabe des Gewinns an eine Transportperson geht die Gefahr auf den Gewinner über. Für Lieferschäden sind wir nicht verantwortlich.

Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt uns, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen. Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.

Wir sind verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer, sofern wir diese selbst verarbeiten. Wir werden die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden. Wir werden die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt. Dies umfasst auch eine Verwendung zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht.

Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung entsprechend, die wir im Impressum angegeben haben. Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.

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