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Löwenmagazin Adventskalender 19

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Hoodie “Kultstätte” in gewünschter Größe

Die Freunde des Sechz’ger Stadions e.V. sind ein Verein mit mehr als 500 Mitgliedern, dessen Ziele der dauerhafte Erhalt und eine vielfältige Nutzung des Städtischen Stadions an der Grünwalder Straße sind.

Lange bevor der TSV 1860 durch den Zwangsabstieg im Frühjahr 2017 ins Grünwalder Stadion zurückkehrte, haben sich Freunde des Sechz’ger Stadions e.V. für den Stadionerhalt stark gemacht. Mit den erfolgreichen „X-Tausend“-Aktionen sorgten sie nicht nur dafür, dass die Zuschauerzahlen bei den U21-Spielen stark anstiegen, sondern machten immer wieder auf das Stadion aufmerksam.
Die Aktion „X-Tausend“ wurde erstmals im Jahr 2007 konzipiert. Ziel war es, für das letzte Heimspiel der zweiten Mannschaft des TSV 1860 München möglichst viele Zuschauer ins Grünwalder Stadion zu bringen, um für den Erhalt der bedrohten Traditionsspielstätte zu demonstrieren. Damals stand das Sechzger-Stadion kurz vor dem Abriss. Das Vorhaben wurde ein voller Erfolg. Zur sportlich bedeutungslosen Partie zwischen dem TSV 1860 II und dem SV Wehen Wiesbaden erschienen 7.004 Besucher in Giesing. In den Folgejahren wurde die Zahl sogar fünfstellig. 2008 füllten gegen Jahn Regensburg 12.600 Menschen die Ränge und ein Jahr später kamen gegen den SC Freiburg II 10.757 Fans.

Die Freunde des Sechz’ger Stadions unternehmen vielfältige Aktionen für den Erhalt und den Ausbau des Stadions – von der Entwicklung von Konzepten für eine dauerhafte Zukunft des Stadions, über Öffentlichkeitsarbeit via Presse, Internet und Infoständen bis hin zur Zusammenarbeit mit allen Parteien im Stadtrat und in den Giesinger Bezirksausschüssen. Ein weiteres Ziel ist die soziokulturelle Nutzung des Stadions über den Fußball hinaus, wie beispielsweise das jährlich stattfindende Adventssingen, das heuer über 1.000 Teilnehmer besuchten. Eine schöne Aktion, bei der Löwenfans und Giesinger Anwohner zusammenkommen.

Darüber hinaus veranstalten die FdS mehrmals im Jahr Stadtteilspaziergänge, bei denen die TeilnehmerInnen die alte Löwenheimat in der Auenstraße und vier (ehemalige) Spielstätten der Fußballer des TSV 1860 München kennenlernen, erfahren Hintergründe zur Wahl der Sportplätze und erhalten Informationen zu den geschichtlichen Umständen, sowie über die jeweiligen sportlichen Highlights in den Spielstätten und enden mit einer Besichtigung des Stadioninnenraums, der sonst nicht öffentlich zu besichtigen ist.

Von Freunde des Sechz’ger Stadions e.V. gibt es heute einen Gutschein für den Hoodie “Kultstätte”, so dass der Gewinner sich die gewünschte Größe aussuchen kann.

Mehr über die Freunde des Sechz’ger Stadions gibt es auf ihrer Webseite und weitere Fanartikel natürlich in ihrem Fanshop.

Aufgabe

Heute haben wir zwei Fragen: Welches war Dein erstes Spiel im Sechzger-Stadion und welches, das Du nie vergessen wirst? Verrate es uns im Kommentar.

GEWINNER Tür #17:  BruckLoewe

Hinweis

Wir verlosen die jeweiligen Preise aus allen Kommentaren dieses Beitrages altmodisch aus dem Lostopf am Tag darauf. Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer mindestens 18 Jahre alt ist und in Deutschland lebt. In den Lostopf kommen ausschließlich Kommentatoren, die im Löwenmagazin registriert sind oder sich entsprechend registrieren. (Weitere Teilnahmebedingungen siehe unten.) Wir geben den Gewinner 2 Tage nach Ende des Verlosungstages bekannt. Eine Teilnahme ist stets bis 24.00 Uhr möglich.

Allen Teilnehmern viel Glück!


Erweiterte Teilnahmebedingungen

Veranstalter des Gewinnspiels ist das Löwenmagazin. Mit Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen. Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Löwenmagazins sowie die jeweiligen unterstützenden Unternehmen bzw. Sachpreis-Spender.

Eine Teilnahme ist jeweils bis 24.00 Uhr des jeweils angesetzten Tages möglich. Die Verlosung wird am Tag darauf vorgenommen. Der Gewinner wird per E-Mail informiert. Geht von einem Gewinner innerhalb der angegebenen Frist (bis 31. Dezember) keine E-Mail bei uns ein, erlischt der Gewinnanspruch. Wir sind in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen. Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden. Wenn Umstände eintreten, die wir nicht zu vertreten haben, akzeptiert der jeweilige Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn. Solche nicht zu vertretenden Umstände sind insbesondere solche, die bei den Sponsoren der Gewinne liegen.
Die Gewinne werden dem Gewinner per Post an die angegebene Anschrift gesendet oder, sofern möglich, persönlich übergeben. Mit Übergabe des Gewinns an eine Transportperson geht die Gefahr auf den Gewinner über. Für Lieferschäden sind wir nicht verantwortlich.

Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt uns, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen. Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren. Wir sind verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer, sofern wir diese selbst verarbeiten. Wir werden die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden. Wir werden die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt. Dies umfasst auch eine Verwendung zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht.

Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung entsprechend, die wir im Impressum angegeben haben. Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.

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