Original U19-Trikot in Größe L
Zum 2. Mal in der Geschichte der Löwen-U21 ging es für die Regionalliga-Mannschaft in ein durch den Ama-Lion-Shop finanziertes Trainingslager. Durch die Erträge aus den Einkäufen der Löwen-Fans war es der Mannschaft möglich, nach dem Spanien-Trainingslager 2015 im Jahr 2017 nach Portugal zu fliegen.
Die Erfolgsgeschichte des Ama-Lion Shop konnte auch in den vergangenen Jahren fortgeschrieben werden. Im Internet unter www.ama-lion.com werden Original-Artikel der U21 angeboten, seien es Trikots, Trainingshosen oder Winterjacken. Zuletzt sprengte der Verkauf von U21-Snapback-Caps sogar die Serverkapazitäten, da der Ansturm zu groß war.
Dies alles passiert auf kostengünstiger Basis durch das zweiköpfige Ama-Lion-Team, das Erträge in fünfstelliger Höhe erzielen konnte. Dies ist natürlich nur möglich, da sich viele Löwen-Fans immer wieder mit den Artikeln eindecken und fleißig einkaufen.
Ohne diese Einnahmen könnte die U21 nicht mal von einem Trainingslager träumen, daher danken die Ama-Lions allen Fans der U21 für die großartige Unterstützung, Ihr macht es möglich!
Nach dem bereits durch die Ama-Lion-Einnahmen finanzierten Trainingslager in Spanien 2015, sowie dem Einladungsturnier in Indien 2016 ging es zum 3. Mal in Folge per Flugzeug zur Wintervorbereitung. Diesmal flog die U21 vom 30. Januar bis 6. Februar 2017.
Ziel war die Algarve, genauer gesagt das am Atlantik gelegene Alfamar Beach & Sports Resort. Dies liegt 3 Gehminuten vom Strand Praia da Falesia entfernt und verfügt über 2 große und einen kleinen Fußballplatz direkt am Hotel.
Aufgabe
Eure heutige Aufgabe ist einfach. Sagt uns, welches Trikot der Löwen Ihr am schönsten und gelungensten findet. Habt Ihr EIN Lieblingstrikot? Der Gewinner wird aus allen Kommentaren am Tag darauf ausgelost. Dafür müsst Ihr allerdings im Löwenmagazin registriert sein. Beachtet das bitte.
Hinweis
Wir verlosen die jeweiligen Preise aus allen Kommentaren dieses Beitrages altmodisch aus dem Lostopf am Tag darauf. Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer mindestens 18 Jahre alt ist und in Deutschland lebt. In den Lostopf kommen ausschließlich Kommentatoren, die im Löwenmagazin registriert sind oder sich entsprechend registrieren. (Weitere Teilnahmebedingungen siehe unten.) Wir geben den Gewinner 2 Tage nach Ende des Verlosungstages bekannt. Eine Teilnahme ist stets bis 24.00 Uhr möglich.
Allen Teilnehmern viel Glück!
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Erweiterte Teilnahmebedingungen
Veranstalter des Gewinnspiels ist das Löwenmagazin. Mit Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen. Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Löwenmagazins sowie die jeweiligen unterstützenden Unternehmen bzw. Sachpreis-Spender.
Eine Teilnahme ist jeweils bis 24.00 Uhr des jeweils angesetzten Tages möglich. Die Verlosung wird am Tag darauf vorgenommen. Der Gewinner wird per eMail informiert. Geht von einem Gewinner innerhalb der angegebenen Frist (bis 31. Dezember) keine E-Mail bei uns ein, erlischt der Gewinnanspruch. Wir sind in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.
Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn pro Tag möglich. Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden. Wenn Umstände eintreten, die wir nicht zu vertreten haben, akzeptiert der jeweilige Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn. Solche nicht zu vertretenden Umstände sind insbesondere solche, die bei den Sponsoren der Gewinne liegen.
Die Gewinne werden dem Gewinner per Post an die angegebene Anschrift gesendet oder, sofern möglich, persönlich übergeben. Mit Übergabe des Gewinns an eine Transportperson geht die Gefahr auf den Gewinner über. Für Lieferschäden sind wir nicht verantwortlich.
Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt uns, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen. Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.
Wir sind verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer, sofern wir diese selbst verarbeiten. Wir werden die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden. Wir werden die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt. Dies umfasst auch eine Verwendung zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht.
Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung entsprechend, die wir im Impressum angegeben haben. Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.